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Invaliditätsgrad

Hebro2

Nutzer
Registriert seit
10 Mai 2009
Beiträge
8
Hatte einen Fersenbeintrümmerbruch, mit nachfolgendern Komplitkationen, der Fuß ist jetzt im unteren Sprunggelenk 100 % steif, und im obern Sprunggelenk 90 %. Der Gutachter stelle einen Invaliditätsgrad von 50 % des Fußes fest. Ist das nicht zu wenig, denn die Funkion des Fußes ist ja fast vollständig aufgehoben und wäre dann nicht die fast die komplette Gliedertaxe fällig? Hebro
 
Hallo Hebor 2,

Deine Angaben sind zu ungenau um überhaupt etwas zu sagen.

Deine Aub's sind da ausschlaggebend, welche hast Du versichert?

Und bedenke bitte, die Gliedertaxe zu 100 % bekommst Du wohl nur, wenn der Fuß amputiert worden wäre.

Du hast zwar Einschränkungen, aber kannst sicher damit leben.

Liebe Grüße
 
Ggf. findest Du hier Angaben dazu:
http://books.google.de/books?id=KDw...a=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4#PPP1,M1

Viel Erfolg.

Und zur Begutachtung: Nimm eine 3. Person mit - am Besten einen Freund der Jurist ist (so haben wir das gemacht). Obwohl ich mit einem Arzt verheiratet bin, hat ein Prof. mutwillig versucht mich gesund zu diagnostizieren, obwohl nach einem Trümmerbruch mit erfolgtem OP-Pfusch, nun eine 3. OP anstehen wird (u.a. wg. Pseudarthrose) und wir einfaltige Diagnosen von 5 renom. Oberärzten haben.
 
Hallo Hebro,

nimm dir Trosel seinen beitrag insbesondere seinen link vor begutachtung genau vor.

Hinterher ist der zug meistens abgefahren, und schwer bzw fast unmöglich ihn einzuholen.

vg natascha
 
Hallo Reikja, klar sind die Angaben etwas ungenau, bin neu und wollte erst mal das Forum kennenlernen. Aber ich weiß jetzt auch, die volle Gliedertaxe steht auch dann fest bei Funktionsverlust unabhängig, ob dieses Organ noch vorhanden ist oder nicht.
 
BGH - Urteil

Hallo Hebro2,
ladt Dir einfach das BGH (Bundesgerichtshof) - Urteil IV 32/00 vom 17.01.2001 herunter. Dein Anwalt wies dann schon was er zu tun hat.
Habe mit diesem Urteil auf mein Sprunggelenksprobleme den vollen Fußwert trotz anderslautendem Gutachten (bei mir war die AUB aus 94 gültig) erklagt.

Viel Glück bei der Begutachtung

Mit freundlichen Grüßen
Hansen
 
Hallo Hansen,
vielen Dank für deine Antwort. Sehr guter Rat mit dem Urteil. Bei mir ist das OSG fast ganz steif, hat nur noch eine Restbeweglichkeit und das USG ist komplett steif. Welchen Gutachter hattest Du,wenn Du das sagen möchtest. Da ich das nächste Gutachten erst einmal selber zahlen müsste, könnte mir dann ja auch den Gutachter aussuchen. Da die Möglichkeit der Begutachtung über die Versicherung abgelaufen ist.
Hebro
 
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