• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Invaliditätsgrad nach LWK- und Steisbeinfraktur

Tobias

Nutzer
Registriert seit
9 Apr. 2008
Beiträge
10
Hallo, ich bin neu auf Euren Seiten und hoffe, mein Problem passt zum ThemaIch hatte im November vorigen Jahres einen Wegeunfall.Dabei wurde ich als Radfahrer verletzt, habe Glück das ich nicht im Rollstuhl sitze.Zwei Lendenwirbel waren gebrochen, sowie das Steissbein.(Fraktur)
Ich habe eine private Unfallversicherung, die mir auf Grund eines bestätigten Dauerschadens(Invalidität), 15 Prozent der Invaliditätssumme ganz unbürokratisch ohne Begutachtung angeboten hat.Mein Arzt schrieb denen aber das erst im November dieses Jahres eine genaue Untersuchung zur Feststellung des Invaliditätsgrades gemacht wird.
Weis denn jemand , was für ein Invaliditätsgrad mit meinen Verletzungen in Frage käme?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
 
Dein Thema passt wahrscheinlich mehr in denn bereich private Versicherung.

Genau angaben zu deiner Invalität kann dir hier wahrscheinlich keiner sagen. Da gibt es vieles zu berücksichtigen (z.B. wert des Körperbereichs, gliedertaxe usw.) daraus ergibt sich dann der Wert der Invalität.

Du solltest aber beachten das wenn du die Invalität geltend machen möchtest in der form das du eine Begutachtung wünscht muss dies bis 15 Monate nach deinen Unfall geschehen die genau frist für deinen Vertag solltest du aber noch mal in deinen Vertrag nachlesen da es hier auch unterschiede gibt.


Aber am besten mal im Forum Bereich private Versicherung mal reinschauen da steht auch vieles nützliches.
 
Hallo Tobias,
kannst Du mir sagen was genau Du für einen Lendenwirbelbruch hattest?
Gruß Birgitsche
 
Bewertung von Sitzschmerzen in der privaten Unfallversicherung

Hallo Tobias,

ich bin neu hier im Forum und auf Deinen Beitrag gestoßen, weil ich im Netz nach Begutachtung von Schmerzen beim Sitzen gesucht habe. Leider lässt sich im Netz nichts dazu finden und auch die Literatur zur Begutachtung in der privaten Unfallversicherung kennt dieses Problem leider nicht.

Ich hoffe es geht Dir nach den vielen Jahren wieder deutlich besser und es sind kaum Schäden zurück geblieben?
Mich würde mal interessieren wie viel Prozente Dir Dein für die private Unfallversicherung begutachtender Arzt letztlich für Deine beiden Schäden Steißbein Fraktur und Lendenwirbel Fraktur gegeben hat und wie viel davon auf die Steißbein Fraktur (also den Sitzschmerz) entfallen?
Es ist zwar schon lang her, aber vielleicht liest Du doch noch manchmal hier mit, oder ein anderes Forumsmitglied kennt einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen. Ich muss es versuchen.

Ich hatte 2010 auch einen Fahrradunfall, nach dem dann bis heute ständige Sitzschmerzen auftreten. Ich bin deshalb 2012 im Auftrag meiner Unfallversicherung begutachtet worden, der Arzt hatte mir, außerhalb der Gliedertaxe, 10% dauerhafte Einschränkung meiner körperlichen Leistungsfähigkeit bescheinigt und diese wurden auch gleich anstandslos von meiner Unfallversicherung anerkannt. Als ich dann aber 2013 noch mal wegen einer Verschlechterung zu den Spätfolgen (Hüftkopfnekorse) meiner auch bei dem Unfall zugezogen Oberschenkelhalsfraktur neu bewertet wurde und dort noch mal extra im Rahmen der Gliedertaxe bewertet wurde, wollte die Unfallversicherung nichts mehr davon wissen. So dass ich jetzt vor Gericht gehen musste, das Gericht hat einen "sachverständigen" Gutachter bestellt, dieser hat zwar deutlich klargestellt, dass der Gutachter 2012 den Sitzschmerz völlig richtig außerhalb der Gliedertaxe bewertet hat, dass dieser zu dem Beinwert laut Gliedertaxe aus 2013 addiert werden muss und dass es in der Literatur keine vergleichbaren Fälle zur Bewertung von Sitzschmerzen in der privaten Unfallversicherung gibt. Dennoch will er mir aber obwohl er mich nie untersucht hat nur max. 5% auf den Sitzschmerz geben. Ich und das Gericht sind jetzt leider völlig der Meinung dieses "sachverständigen" Gutachters ausgeliefert und ich möchte dem Gericht an Hand anderer Beispiel beweisen, dass mein Gutachter aus 2012 nichts falsch gemacht hat, wenn er mir 10% für den Sitzschmerz gegeben hat.

Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe.

Schöne Ostern

Liebe Grüße


Andreas
 
Hallo Anton100,

willkommen im Forum, schön dass Du uns gefunden hast und dich mit Beiträgen oder Fragen aktiv beteiligst. Da du noch neu bist, hier ein kleiner Hinweis, Andreas der unter dem Namen Zitroneneis veröffentlicht, hat seinen Beitrag am 3. April 2015 also vor fast drei Jahren eingestellt. Das war damals sein erstes Schreiben und wenn du auf seinen Namen Zitroneneis klickst, so erscheint, dass es auch sein letzter Auftritt hier war.

Ich weiß nicht, ob er noch aktiv ist, vielleicht unter einem anderen Namen - Macht nichts.

Vielleicht magst du konkret erzählen, wie es dir ergangen ist, oder aber konkret Fragen stellen. Dann bekommst du sicher von jemanden, der sich auskennt eine Antwort. Aber sei nicht ungeduldig. Manche schauen hier nur alle Woche rein, oder sind selbst gesundheitlich außer Gefecht gesetzt zum antworten. Je konkreter die Fragen, desto eher kannst du mit Reaktionen rechnen und den einen oder anderen Tipp bekommen.

Also nochmals Willkommen.

LG Teddy
 
Top