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Invalidätsgutachten

paulchen08

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Juli 2013
Beiträge
15
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.

Wir hatten im April 2010 einen Unfall! Uns ist nix passiert, aber unser Sohn (damals 18 Monate) hatte ein schweres offenes SHT 3.Grades mit massiver Hirnblutung.

Gegen alle Prognosen entwickelt er sich ganz toll. Leider bleibt so eine Verletzung nicht ohne Folgen. Er hat eine linksseitige Hemiparese. Arm und Bein haben eine leichte - mittlere Spastik. Er hat ne leichte Entwicklungsverzögerung. Sprachlich ist er auch nicht 100% auf dem Stand eines fast 5 jährigen. Er kann laufen, aber nicht normal. Sein linken Arm nutzt er nur wenn es nicht anders geht, zu 90% wird er aber ignoriert. Funktion bedeutet Hand auf und zu machen. Mehr leider nicht.

Nun haben wir ein Brief von der PUV bekommen, dass wir im April 2014 zum Gutachten müssen.
Ich will nicht unvorbereitet hingehen. Wie bewerten die solche einschränkungen? Zählt auch der Hirnschaden?
Was ist wenn es besser wird...muss ich es dann zurück zahlen?

Sorry aber ich habe mich nie mit diesem Thema beschäftigt und bin da völlig ahnungslos!

Glg Katharina
 
Hallo Katharina,

entschuldige bitte, dass noch niemand geantwortet hat.

Unfälle sind schlimm, wenn es unschuldige Kinder trifft ist es noch schlimmer!

Wenn ich lese, der Unfall war 2010 und die PUV will erst 2014 ein Gutachten machen lassen, stellt sich die Frage ,ob bei Kindern ander Fristen gelten als bei Erwachsenen, bzw. ob die PUV in eurem Fall Rücksicht auf die schwere der Behinderungen nimmt?
Wurde dein Sohn schon mal für die PVU begutachtet?

Zu deiner Info: in der mir bekannten Form ( Erwachsene), sind die Gutachten innerhalb von 3 Jahren zu erstellen.

Ich hoffe, die Profis melden sich bald!

Alles Liebe
Aramis
 
Hallo Aramis , Katharina

Bin kein Profi ,aber bei Kindern bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres verlängert Sich diese Frist von 3 auf 5 Jahre.

Grüße doro
 
Private Unfallversicherung

Hallo Katharina,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

In Deinen Versicherungsbedingungen steht sehr wahrscheinlich (wie bei mir)
unter anderem, folgendes:

Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis
zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen.

Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich die Frist
von drei auf fünf Jahre.

Der Gutachtentermin der PUV, vier Jahre nach Unfall, ist folglich in Ordnung.

Alle Funktionsbeeinträchtigungen und Behinderungen, die nachweislich durch
den Unfall verursacht wurden, müssen von der privaten Unfallversicherung
entschädigt werden.

Bitte melde Dich im nächten Jahr wieder, auf jeden Fall spätestens nachdem
Dir das Gutachten in Kopie vorliegt.

Für Deinen Sohn wünsche ich von ganzem Herzen gute Besserung und weiterhin
gute Entwicklung.


Viele Grüße

Meggy

N.B. bin kein Profi
 
Hallo,
@ Meggy, du hast mehr Ahnung und Kompetenz als die sogenannten Fachleute:)

LG
Aramis
 
danke

Danke für eure Antworten.

Na dann wart ich da mal ab. Meine Anwältin kümmert sich ja um die Schmerzensgeldgeschichte.
Brauch ich für die PUV auch ein Anwalt. Wo kann ich mich erkunden wieviel % Invalidität vorliegt? Oder muss ich da dem Gutachter blind vertrauen?

glg katharina
 
Hallo Katharina,

nein, dem Gutachter darfst du nicht blind vertrauen, bei jedem
Zweifel wiedersprechen , gegebenenfalls einen Gutachter deines Vertrauens beauftragen, wenn es nötig ist, gehst du vor Gericht, das Leben deines Sohnes muss abgesichert sein!
Er hat einen bösen Start gehabt, der Rest seines Lebens sollte dann schon finanziell gesichert werden.
Selbst wenn er sich nicht behindert fühlt, werdet ihr als Eltern Nachteile erleben, die kannst du abfedern mit der nötigen Vorarbeit, Vorsorge, sprich Reha, Fördermaßnahmen,also kostenintensive Aufwendungen!
Was möglich und nötig ist, weiß ich nicht! Aber du kannst dich informieren. Der Kinderarzt weiß dazu Rat, diese Kosten gehen auch zu Lasten der gegnerischen Verkehrshaftpflicht.

Optimistische Grüße
von
Aramis

P.S. wenn dein Sohn auch nur das geringste Interesse an einem Haustier hat ( ideal: ein Hund oder Ratte) dann unterstütze dieses, nix kann mehr helfen als ein Tier, wirklich!
 
Danke Aramis. :)

Dann werd ich mich mal schlau machen, wo ich ein privates Gutachten erstellen lasse.

Wir haben einen Hund und gehen zur Reittherapie. Die übrigends die Haftpflicht zahlt.


Glg Katharina
 
Hallo Paulchen08,

bevor Du ein privates Gutachten beauftragst (rund 1000 € aus der Privatkasse), warte erst einmal das erste Gutachten ab, dass die Unfallversicherung beauftragt hat.

Wichtig ist hier nur die Verjährungsfrist, die bei Kindern 5 Jahre nach dem Unfalltag ist, wie Meggy ausgeführt hat, nicht aus den Augen zu verlieren. Ein weiteres ggf. privates Gutachten sollte vor dieser Frist idealerweise vorliegen und dies auch nur, wenn die erste Begutachtung augenscheinlich voll daneben liegt.

So wie Du in einem anderen Beitrag geschrieben hast, wurde Euer Sohn ja wirklich schwerst verletzt und hat Glück gehaht, dass er noch lebt.
Eine ganze Reihe bleibender Beeinträchtigungen sind gewiss.

Auch wenn Gutachter tendenziell im Sinne ihres Auftraggebers zum Nachteil des Unfallopfers begutachten, besteht doch die Hoffnung, dass sie auch Menschen sind.

Wenn dann so ein kleines Würmchen auf dem Untersuchungstisch des Gutachters liegt, den das Leben wirklich hart getroffen hat, bleibt speziell in Eurem Fall schon die Hoffnung, dass der Gutachter sich alle Mühe gibt, den Schaden inkl. Zukunftsprognose vollständig zu erfassen und ggf. auch aktiv nach weiteren verdeckten Problemen sucht.
Er will ja abends beim Zähneputzen noch in den Spiegel schauen können, ohne einen Brechreiz zu verspüren.

Also:
5-Jahresfrist im Blick behalten, ggf. bereits überlegen welchen eigenen Gutachter man später auswählen könnte und ansonsten das Gutachten abwarten.
Ich vermute mal, dass ein relativ hoher Wert raus kommt, aber man weiß nie.

Viel Erfolg

Mope
 
Gliedertaxe PUV Gutachten

Ich hatte einen Skiunfall in 1/2012. Kreuzbandriss. 2 OPs folgten. 1/2013 hat der Orthopäde festgestellt Verletztes Körperteil 40 % davon 10-15% Invalidität. Versicherungssumme 50.000 €. Das Knie musste 1/2013 punktiert werden, nachdem es bis dahin der Oberschenkel und das Knie ununterbrochen geschwollen war. Der Innenbeinmuskel funktioniert nicht richtig. Krämpfe in der Leiste. Arthrose 2/3.Grades festgestellt. VKB gelockert. Seit 2.OP durchgängig Physio bis dato. Belastungsschmerzen, kann nicht lange stehen,hocken,knien,drehen,Treppen steigen schlecht, runter noch schlimmer. Eine Endlosgeschichte. Der Versicherer beauftragt jetzt einen Gutachter, weil der Facharzt nur vorläufig den Invaliditätsgrad beziffert hat. Was erwartet mich da? Was heisst 40 % davon 10-15 %. Kann ich selbst einen Gutachter bestimmen. Wer zahlt das Gutachten?
Danke für die Antwort. salzrose:)
 
Invaliditätsgrad

Hallo Salzrose,

die private Unfallversicherung wird einen Gutachter beauftragen und das
Gutachten bezahlen.

Bei der PUV kann man den Gutachter nicht wählen.

Mit den Angaben Deines Orthopäden (40% davon 10-15% Invalidität) kann
man nichts anfangen. Das verletzte Körperteil ist Dein Bein und dies ist
lt. den allermeisten Versicherungsbedingungen (Gliedertaxe) 70 % wert.

Warte mal das Gutachten ab, lasse Dir die Kopie zusenden und melde Dich
dann mit den Ergebnis bitte hier wieder.


Viele Grüsse

Meggy
 
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