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Invalidätsgrad

rb-a-king

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Dez. 2012
Beiträge
15
Hallo zusammen,

Zuerst möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich heiße Ray, bin 46 Jahre jung und arbeite als selbstständiger glas- & Gebäudereiniger. Mein größtes Hobby war Motorrad fahren :(
Am 16.10.11 hatte ich während einer Tour einen Wildunfall. In dessen folge ich mir den 3 und 4 Brustwirbel gebrochen habe sowie wurden der 4 und 5 Brustwirbel um ca 40% bzw 30% gestaucht.
Nach 3 Tagen "Ruhigstellung" wurde ich dann operiert. Mir wurden die BW Th1 bis einschließlich TH6 versteift.
Seither ist meine Kopfbewegungsfreiheit extrem eingeschränkt und ich habe Dauerschmerzen im Rücken, Schulter - und Nackenbereich. Auf einer Skala von 1 -10 stets eine 1 bis 2 und bei Belastung steigert sich der Schmerz. So das ich gezwungen bin mittels Medikamente den Schmerz entgegen zu wirken. Überkopfarbeiten sind gar nicht mehr möglich und meine allgemeine Belastungsgrenze ist enorm gesunken. Außerdem wurde bei mir das Restless Leggsyndrom festgestellt. Damit ich wenigstens einigermaßen schlafen kann muss ich auch hier Medikamentös behandelt werden.
Vor kurzem war ich dann bei einen von der privaten Unfallversicherung bestellten Gutachter um die Höhe des Dauerhaften Körperschadens festzustellen.
lt. Gutachter kann eine endgültige Aussage erst nach 3 Jahren getroffen werden, da sich der Zustand evtl noch verschlimmern kann (Knochenabnutzung usw. ) aber gleichzeitig heißt es in den Gutachten, das ein Dauerhafter Körperschaden in höhe von 25% zu erwarten wäre.
Dies erscheint mir doch ein wenig Gering bei 6 versteiften Brustwirbeln, den dadurch verursachten Ausfall von 5 Bandscheiben und den ganzen anderen Problemen.
Hat jemand von euch Erfahrung damit bzw kann mir jemand mitteilen, ob diese Prozentzahl angemessen oder zu gering ist Und wie sollte ich weiter verfahren

Vlg Ray
 
Hallo Ray,

die privaten Unfallversicherer haben eigene Richtlinien zum Invalidätsgrad!
Schatzis Bein wurde nach einem Mopedunfall amputiert er wurde mit 4/7 Beinwert abgespeißt. Kann sein, dass du ihn kennst?
Egal, der Anwalt kümmert sich vor Ablauf der 3-Jahresfrist darum!

Du bekommst sicher bald mehr Tipps hier im Forum!

LG
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
erst mal Danke........ist gerade ne "blöde" Zeit.........naja.........
euch allen einen guten rutsch ins neue Jahr

P.s .....Sagt mir jetzt leider nichts.....in meinen näheren Umfeld ist Niemand mit diesen Unfallfolgen............aber trotzdem auch ihn alles gute

Vlg Ray
 
Grüß Dich, rb-a-king,

es ist also der Versicherer, der hier den Schaden bemessen lässt. Da die Aufgabe der Versicherung darin besteht, dass ihre Aktionäre Dividende bekommen, ist jede Entschädigungsleistung i.S.d. Versicherung ein Übel. Und das weiß man zu bekämpfen. Schließlich gibt es genügend Begutachtungsinstitute, die alle von was leben wollen. Und da kommt es Kundenzufriedenheit an. Wenn der Herr Dr. Ganz-Gescheit im Jahr 400 Aufträge von der Pfefferminzia bekommt....da wird er's schon zu richten wissen.

Aber möglich, dass ich einen außerordentlich vorteilhaften Schachzug kenne. Du wühlst jetzt bitte Deine Versicherngsbedingungen, also das Kleingedruckte für Deine Versicherung heraus.

Theoretisch kann jeder Verischerer seine egenen Bedingeungen machen. Praktisch ist es so, dass es zwei Gruppen gibt: Ältere und Neuere.

Die älteren zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit "§"-Zeichen gegleidert sind. Die neueren sind nur in Punkten gegliedert. z.B. "2.1.2."
Stelle fest: Welche gelten bei Dir?

Wenn es die neuen sind: Was steht bei Dir genau () in Ziffer 9.4? Bitte schreib den Wortlauf in die Antwort.

Wenn es die alten sind: Was steht bei Dir genau () in § 11 Absatz IV? Bitte schreib den Wortlaut in die Antwort.

Dann sehen wir weiter.

Der SChachzug läuft darauf hinaus, dass dafür gesorgt wird, dass diesmal das Unfallopfer die Invalidität bemessen darf und dass der Verischerer sein Recht verliert, das Opfer zu einem Arzt zu schicken, der nach dem nächsten Begutachtungsauftrag schielt.

Die "Stuttgarter" hat es einmal mit diesem Schachzug Bekanntschaft gemacht und dann am Telefon versucht, sich zu erinnern, ob man sich noch an meinen Namen erinnert. Dann dämmerte es, "ach, je richtig, Sie sind der, der uns mit unseren Verischerungsbedingungen reingelegt hat!" - Antwort: "Waaas? Mit Ihren Versicherungsbedingungen kann man jemand reinlegen, ja, wer hat denn die geschreiben-? Waren das nicht die finsteren Männer von der Stuttgarter, hm?" Die Stuttgarter hat dann übrigens brav bezahlt....

ISLÄNDER
 
Allen Usern ein gutes neues Jahr 2013.

Hallo Isländer,

genau zu deinen Ausführungen habe ich eine Frage. Meine UV-Versicherungsbedingungen haben einen Teil mit "besonderen Bedingungen", in welchen steht:

Zitat:
Ärztliche Gebühren:
Abweichend von §9 Nr. 1 übernimmt der Versicherer die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen, in voller Höhe.
Zitat Ende

Bezieht sich diese Passage auf Gutachtergebühren? Kann doch nur so sein, weil alle anderen ärztlichen Leistungen von der KV gezahlt werden. Heißt dies ebenfalls, dass ich das Gutachten selbst beauftragen kann und der Versicherer die Kosten dafür in voller Höhe trägt?
Wie läßt sich das sonst erklären?
Sicherlich wird die VErsicherung mit meinem Gutachten nicht zufrieden sein!

Danke, Kunti
 
Hallo Ray,


mir erscheint das für soviele versteifte Wirbel auch zu wenig. Ich hatte einen Unfall, bei dem ich mir 5 Rückenwirbel gebrochen habe. Im Unterschied zu Dir bin ich nicht versteift worden, die Beweglichkeit der Wirbel ist also erhalten. Allerdings sind Beschwerden geblieben, bedingt auch durch jetzt schiefe Wirbel. Ich habe darauf 25 % bei meiner PUV bekommen. Ich halte es aber für nicht vergleichbar mit Deinem Fall, weil eben die Wirbelbeweglichkeit nicht eingeschränkt ist.

Gute Besserung !
Sabine
 
Trotz einer derart langstreckigen Versteifung der BWS sind 25 % auf Dauer durchaus realistisch, zumal die BWS an der Gesamtbeweglichkeit der Wirbelsäule entgegen der LWS nur einen geringen Anteil hat!
 
Hallo,

@hjw, auch in diesem Thread frage ich dich nach den Anhaltspunkten für deine Einschätzung
Trotz einer derart langstreckigen Versteifung der BWS sind 25 % auf Dauer durchaus realistisch, zumal die BWS an der Gesamtbeweglichkeit der Wirbelsäule entgegen der LWS nur einen geringen Anteil hat!

zumal Ray von Folgeproblemen berichtete:

... BW Th1 bis einschließlich TH6 versteift.
Seither ist meine Kopfbewegungsfreiheit extrem eingeschränkt und ich habe Dauerschmerzen im Rücken, Schulter - und Nackenbereich. Auf einer Skala von 1 -10 stets eine 1 bis 2 und bei Belastung steigert sich der Schmerz. So das ich gezwungen bin mittels Medikamente den Schmerz entgegen zu wirken. Überkopfarbeiten sind gar nicht mehr möglich und meine allgemeine Belastungsgrenze ist enorm gesunken. Außerdem wurde bei mir das Restless Leggsyndrom festgestellt. Damit ich wenigstens einigermaßen schlafen kann muss ich auch hier Medikamentös behandelt werden.

Vielleicht könntest du, hjw, dich eben kurz vorstellen. Wenn du ein Experte bist oder einen großen Erfahrungsschatz in MdE/GdB hast, könnte das für andere hilfreich zu wissen sein.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin in der Tat jemand, der sich beruflich damit befasst, nämlich FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, der auch häufig Gutachten für diverse Institutionen erstellt, deshalb aber von diesen in keinster Weise abhängig ist, was der Laie vermuten mag.
Kann aber aus dienstlichen Gründen nur sporadisch im Forum auftauchen.
 
Schade - hjw -

wegen Mehrfachmitgliedschaft gesperrt!

Wollte Dich eigentlich schon vor einigen Stunden hier -willkommen heißen -.

Frage an die Moderatoren:

Unter welchem vorherigen Mitgliedsnamen war - hjw - hier angemeldet?

Die hier im Forum bereits gegebenen Antworten von einem

Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie

würden mich schon, auch im nachhinein, doch sehr interessieren.


Viele Grüße

Meggy
 
wenns denn stimmt mit dem FA für Ortho

"entgegen der LWS", also verglichen mit Versteifung der LWS, mag ja stimmen, dass:

... die BWS an der Gesamtbeweglichkeit der Wirbelsäule entgegen der LWS nur einen geringen Anteil hat!

aber auch NUR im Vergleich und wenn man die Abhängigkeit der HWS und LWS von BWS ignoriert. Ray beschreibt seine Probleme deutlich.

Mag sich jeder sein eigenes Bild dazu machen ...

LG HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
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