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Invalidätsgrad

Wenn es die neuen sind: Was steht bei Dir genau () in Ziffer 9.4? Bitte schreib den Wortlauf in die Antwort.

Wenn es die alten sind: Was steht bei Dir genau () in § 11 Absatz IV? Bitte schreib den Wortlaut in die Antwort.

Ich habe 2 Versicherungen

In Nr1 steht unter 9.4

"Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres verlängert sich diese Frist von 3 auf 5 Jahre. Dieses Recht muss
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1

- von Ihnen vor Ablauf der Frist

ausgeübt werden.

Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen."

Für die 2 Versicherung ist mir beim durchsehen meiner Unterlagen aufgefallen, dass ich keine Versicherungsbedingungen habe. diese wurden von mir umgehend angefordert

Vlg Ray
 
Trotz einer derart langstreckigen Versteifung der BWS sind 25 % auf Dauer durchaus realistisch, zumal die BWS an der Gesamtbeweglichkeit der Wirbelsäule entgegen der LWS nur einen geringen Anteil hat!

Also so hat sich der Arzt auch ausgedrückt. Und zum Teil ist es auch so. Die "Hauptbewegungen" finden in der Hals - & Lendenwirbelsäule statt.
Aber! an den Brustwirbeln sind z.B. die Rippen gelagert. die Beweglichkeit der Rippen wiederum beeinflusst die Atmung! Ich habe starke Konditionsschwächen.
Lt. meiner Physio beruht dies auf eine zu flache Atmung und diese wiederum darauf, dass sich die rippen wegen der Versteifung der Brustwirbel nicht richtig bewegen könnten. Ist dies nun ein dauerhafter Körperschaden oder nicht?

"Überkopfarbeiten" sind nicht mehr möglich, da ich meinen Kopf kaum noch nach hinten bewegen kann. Ebenso ist die Links - Rechtsdrehung nur zu 20 grad bzw 30 grad möglich (Gemessen!) Daher musste ich mir für das Autofahren spezielle bzw. weitere Spiegel zulegen. Ein "schulterblick" ist mir nicht mehr möglich. Ist dies eine dauerhafte Körperliche Beeinträchtigung

Ebenso wurde im MRT festgestellt das sich die Wirbel direkt ober und unterhalb der Versteifung schon um ca 5 mm verschoben haben. Tendenziell soll sich lt. Arzt der Radiologie das noch verschlechtern und weitere Versteifungen wären nicht auszuschließen. aber den Zeitraum konnte er nicht festlegen

Anmerken möchte ich nur folgenden Punkt. Mutter Natur hat nichts umsosnt so gemacht wie es ist! (ist natürlich nur meine Meinung) aber als Beispiel......du hast eine Kette.......alles ist chick und schön. Wenn ich dann in der Mitte ein paar Kettenglieder versteife kann diese Kette nicht mehr als "ganzes" funktionieren. Auch wenn die Glieder darüber und darunter noch beweglich sind.
Ergo verliert doch die Kette seine komplette Funktionalität

Du bist vom Fach. Wie würdest du unter solchen Aspekten das alles sehen.
Die Neurologischen Probleme noch garnicht aufgeführt. Vom Resttless Leggsyndrom bis hin zu den extremen Schlafstörungen

Vlg Ray
 
Grüß Dich, Kunterbunt,

01
Du liegst richtig! Dieser Tage erst habe ich so einen Vorfall gesehen: Der Versicherte hat selbst einen Sachverstädigen beauftragt, weil der Versicherer einfach ncihts getan hat. Kosten des Gutachtens: Einige Tausdend Euro, weil es sehr umfangreich werden musste. Der Versicherer meinte, das nicht zahlen zu müssen, mit der Begründung, er habe es nicht in Auftrag gegeben! Darauf drohte der Anwalt des Geschädigten mit Klage, legten einen Entwurf der Klage bei und wies darauf hin, dass der Versicherer schon an sein eigenes Kleingedrucktes gebunden sei. Der Versicherer zahlte darauf die Arztkosten. Und die Anwaltskosten auch, weil er nämlich mit seiner unberechtigten Ablehgung schuldhaft gegen Vertragspglichten verstossen hat.

AUFPASSSEN mit diesem Trick: Die schwierigsten Punkt ist: Wie findet man einen Arzt, der das so schreibt, dass das Gutachten den Vorschirften im Kleingedruckten entspricht? Hier hilft nur die gründliche Zusammenarbeit Arzt/Jurist.

ISLÄNDER
 
Könnte mir evtl jemand konkrete Zahlen sagen/schreiben?
Es würde schon reichen, wenn es ungefähr wäre. soll als kleine Entscheidungshilfe dienen ob ich ein eigenes Gutachten in Auftrag gebe.
So nen Teil kostet ja auch was
Vlg Ray
 
Grüß Dich, Sekundant,

ich verusche das zu erklären. Dabei muss ich eine Einschränkung machen: Die privaten Unfallversicherer haben nicht alle das gleiche Kleingedruckte (= AUB, Allgemein Unfallversicherungs- Bedingungen). Aber in weiten Teilen ähneln sie sich. In der Regel gilt es zu beachten:

01: Unfallfolgen, die durch die ärztliche Invaliditätsbescheinigung (= die, die nach 15 bzw 18 Monaten ab Unfall vorliegen muss) abgedeckt sind, zählen nicht mehr.

02: Bei den Vereltzungen an Gliedmaßen und bestimmten Sinnesorganen gilt eine Tabelle, die in den AUB enthalten ist. Da wird z.B. eine Hand die im Handgelenk funktionsuntauglich ist, mit 55 % Invalidität definiert. Auch, wenn die MdE dafür höher liegt.

03: Psychische Folgen sind nach AUB ausgeschlossen (nicht: neuropsychologische Probleme nach Gehirnläsion!). Bei Zweifelsfällen muss der Arzt wissen: Bringt man nicht heraus, ob der SChaden psychisch vermittelt ist oder doch "technisch" ist, gehen Zweifel zu Lasten des Verischerers: Im Zweifelsfall sind sie versichert.
Im Schadensersatzrecht sind psychische Folgen versichert.

04 Ist man an verschiedenen Körperteilen verletzt, werden die %-werte für die Invalidität (nach AUB) zusammengezählt (Kappungsgrenze: 100 % Invalidität). Bei der MdE ist das nicht so. Kommt zu einer Verletzung, die 40 % MdE "wert" ist, eine dazu, die 20 % MdE "bringt", kommen in der Regel 50 % MdE, nicht 60 % heraus.

06 Krankheiten, die auf die Invalidität Einfluss genommen haben, zählen nur dann, wenn ihr Einfluss am Gesamtgeschehen 25 % übersteigt (eine Vorschrift, die m.E. größte Logikprobleme erzeugt). Auch hier hat der Versicherer die Beweislast.

Bei der BG und deren MdE gelten ganz andere Ursächlichkeitsregeln. Noch anders ist es im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht. Da ist der, der den letzten Tropfen eingeißt, damit das Fass zum Überlauf kommt, der ALLEINIGE Verursacher, auch wenn das Fass schon fast voll war.


Die Liste ist nicht vollständig! Die ist schon länger. Und, nicht vergessen: Es sind immer Abweichungen vom Üblichen möglich! Deswegen: Verbindliche Aussagen kann man immer nur dann machen, wenn die vollständigen AUBs und Sondervereinbarungen des konkreten Versicherungsfalles vorliegen. Sonst gehts nicht.


ISLÄNDER
 
Noch mal, Grüß Dich Sekundant,

ich hab zu schnell auf die "Antwort-Taste" gedrückt.

Die Zusammenarbeit Arzt/Jurist ist deswegen nötig: Nichts gegen unsere wackeren Mediziner, aber: Arzt wird man nicht, weil man im Kleingedruckten wühlen will. Das ist schon was für die Paragraphenhengste. Den Arzt möcht ich sehen, der sich durch dieses Zeug durchquält!

Also tut ers nicht.

Folge: Sein Gutachten wird bestenfalls zufällig richtig, aber das ist schon kaum mehr zu erhoffen. Wenn der z.B. irgendwas in "% Minderung der Erwerbsfähigkeit" bewertet, dann ist das Gutachten leider nicht zu brauchen. Es ist allerdings oft zu retten, nämlich dann, wenn so ein Gutachten zuerst bei einem Anwalt ankommt, der sich mit AUB auskennt. Der besteht dann auf einer korrigierten Fassung, das muss aber noch innerhalb der 3-Jahres-Frist sein.

Ein weiteres Problem: Da gibt es medizinische Begutachtungsliteratur. Die hat der Arzt in der Praxis selten, er bruacht sie zum Heilen nicht. Aber er muss darauf Rücksicht nehmen, wenn das Gutachten sattelfest werden soll. (Ich mach's so: Ich habe davon allerhand in meinem Regal. Das bringe ich dem Arzt (mit Einmerkerln) und bespreche das mit ihm.

Besonders knackig: In manchen AUB steht drin:

"Amputation oder Funktionsuntauglichkeit des Armes im Schhultergelenk: 70 % Invalidität".
Nimm an, Du hast unfallbedingt ein teilweise steifes Schultereckgelenk. Sonst sind Arm und Hand und Finger in Ordnung.
Wer kommt drauf, was der BGH gesagt hat? Der sagt: Wenn Du die Funktionseinschränkung des "Armes im Schultereckgelenk" bewertest, kommt es nur (!) auf die Funtkionseinbuße des Schultergelenkes an, nicht auf die Funktionseinbuße aller Armfunktionen incl. Hand und Finger. Der BGH hält die Formulierung im Verischerungsvertrag für zweideutig, und dann gilt immer die Auslegung, die für den Verbraucher die Beste ist. Auf diese Tatscahe nehmen aber die medizinischen Tabellenwerke keine Rücksicht, was man daran sieht dass sie nicht differenzieren zwischen den Varianten in AUBs:

"Arm IM Schultergelenk" (zweideutig)
und
"Arm AB inklusive Schultergelenk" (dann: alle Armfunktionen werden bewertet).

Du bist ja selbst sehr erfahren, ich vermute, Du bist selbst Jurist: Dann wirst Du mir zustimmen: Da kommen vielleicht 2 % der Anwälte drauf. Aber garantiert kein noch so netter Arzt, der nicht regelmäßig darin geschult wird, ersatzweise vom Juristen hellsichtig aufgeklärt wurde.

Stimmts?

ISLÄNDER
 
Hallo an alle,

habe heute auf Anraten von einen befreundeten Anwalt mal bei meiner Rechtschutz angerufen (hätte mir ja auch eher einfallen können)

Die meinten, dass es noch kein Fall für den Rechtschutz ist, da noch kein endgültiges Gutachten fest steht.

Also muss ich gezwungener Maßen noch 2 Jahre warten oder ein anderes Gutachten aus meiner eigenen Tasche zahlen.

Leider konnte ich noch nicht mal irgendwo auch nur annähernd erfahren wie hoch der Dauerhafte Körperschaden sein könnte, den ich bei meiner PUV einfordern könnte.

Leider findet man auch nirgends eine Gliedertaxe direkt für Schäden an der Wirbelsäule

Naja.............dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig wie abzuwarten

Vlg Ray
 
Weiteres Vorgehen gegen PUV

Hallo Ray,

die Kosten für ein prvates Gutachten kannst Du (vorerst) noch einsparen.

Die private Unfallvesicherung ist nicht verpflichtet ein Gutachten
- (auch nicht eines das sie selbst in Auftrag gegeben hat) - anzuerkennen.

Da bei Dir bereits sechs Brustwirbel versteift wurden, kann dies auch die PUV
nicht mehr ungeschehen machen. Dieser Körperschaden ist nicht anzuzweifeln!

Bei der Bemessung der Höhe der Invalidität ist die - auf Dauer verbleibende
Beeinträchtigung - von Bedeutung.

Nachdem zu Wirbelbrüchen nichts in der Gliedertaxe (Bemessungsrichtlinie für PUV)
festgeschrieben ist, orientiert sich die Ärzteschaft zu einem grossen Teil an der
GdB/MdE - Tabelle hier http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

eine Aussage hierzu:

mittelgradig bis schwere funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30 - 40

An Deiner Stelle würde ich jetzt (wenn die PUV noch nichts gezahlt hat)
einen Vorschuss auf die Invaliditätsentschädigung in Höhe von 20 od. 25 %
einfordern.

Ebenfalls würde ich eine erneute Begutachtung (lt. Anraten des Gutachters)
im Juni/Juli 2014 (ca. 2 3/4 Jahre nach Unfall) verlangen.

Die Reaktion der Versicherung solltest Du mal abwarten. Weiteres Handeln
muss dann erfolgen, vielleicht mußt Du auch einen Anwalt einschalten.

Ich schreibe hier aus eigenen Erfahrungen und dem angelesenen Wissen aus
diesem Forum. Bin so auch 3 Jahre nach Unfall (fast) zu meinem Recht gekommen.

Wenn Du noch Fragen hast, immer her damit.


Viele Grüße

Meggy
 
Recht herzliche Dank Meggy!

Werde mir mal die Tabelle genau anschauen :)

Und wenn ich noch Fragen habe....melde ich mich.

vielen Dank ray
 
Hallo an Alle,

Ich habe mich lange nicht gemeldet. Gestern nun hatte ich (3 Jahre nach meinen Unfall) die Abschließende Untersuchung durch den Gutachter.
Wie in seinen "vorläufigen Gutachten 2012" dargestellt, hat er einen dauerhaften Körperschaden von 25% fest gestellt.
Mir persönlich erscheint das zu wenig, da ich auch auf 30 GdB eingestuft wurde.
Könnt ihr mir evtl Ratschläge geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?

Vielen Dank schon einmal in Vorraus

Vlg Ray
 
Hallo Ray,

ich kann Dir nur sagen, ca. 2 Jahre verschenkt. Jetzt solltest Du Dich mit Deinem behandelnden Orthopäden besprechen und seine Meinung dazu hören. Schätzt er den Schaden erheblich höher ein, dann solltest Du Dich schnellst möglich um ein Gutachten kümmern. Entscheidend ist, was damals in der Invaliditätsanmeldung an Schäden angemeldet wurden.

Steht da noch nichts von Nervenschädigungen (RLS) o.ä. wird es sehr schwer bis fast unmöglich, diese noch geltend zu machen. Das ist meist anders, wenn man relativ früh aktiv wird.

LG Rajo
 
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