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Interne gutachterliche Stellungnahme in Kopie?

Bernhard_L.

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Okt. 2006
Beiträge
142
Hallo zusammen,

ich hatte die DRV einst gebeten, mir alle ärztlichen Befundberichte und Gutachten aus meiner Rentenakte in Kopie zuzusenden. Die Befundberichte von meinen behandelnden Ärzte waren dabei, sowie das von der DRV in Auftrag gegebene Gutachten, also wo ich zur persönlichen Begutachtung mußte.

Was ich jedoch vermisse: Die "internen" Gutachten der DRV, die die gesamte Rentenakte begutachten und entscheiden, ob eine Rente gewährt wird oder nicht und dies sicherlich auch begründen müssen, davon wurden mir keine Kopien übersandt.

Selbst auf ausdrückliche Nachfrage, welche Gesundheitsstörungen denn zur Anerkennung meiner EM-Rente geführt haben, wurde mir nur ein formloser Brief zugesandt, wo diese Gesundheitsstörungen in aller Kürze nur genannt werden - mehr nicht.

Da muß es doch noch mehr geben? Das müßte doch alles schriftlich festgehalten werden...? Mich würde auch meine Prognose aus der Sicht der DRV-Gutachter interessieren, da sie mir damals sogar ohne Reha-Versuch (!) die beantragte volle EM-Rente bewilligt hatten. Andererseits wurde die Rente doch "nur" befristet gewährt.

Für mich ein Widerspruch in sich: Waren sie der Meinung "Besserung unwahrscheinlich", hätten sie meines Erachtens nach eine unbefristete Rente bewilligen müssen. Das haben sie aber nicht. Waren sie der Meinung "Besserung wahrscheinlich", hätten sie doch einen Reha-Versuch unternommen. Sie achten doch sonst so streng auf "Reha vor Rente". Das haben sie aber auch nicht...

Daher mein großes Interesse, was die internen Gutachter über mich verfaßt haben...

Darf mir die DRV diese Seiten meiner Rentenakte vorenthalten?

Hat einer von Euch schon einmal diese internen gutachterlichen Stellungnahmen in Kopie zugesandt bekommen?

So richtig darauf aufmerksam bin ich dummerweise erst geworden, als ich meine Akte vom Versorgungsamt in Kopie anforderte. Da wurden sogar diese internen Gutachterberichte mit übersandt, so dass man ganz genau nachlesen kann, wie und warum sie zu ihrer Entscheidung über den GdB gekommen sind.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,

verzichte erst einmal auf die Kopie und nimm Akteneinsicht. Aus der Akte darf nichts entfernt werden. Bei der Übersendung kann dann schon ein Unterschied gemacht werden, ob die von Dir gewünschten Unterlagen nicht dem direkten "Verwaltungshandeln" zuzuordnen ist und deshalb intern bleibt. Bei der Akteneinsicht allerdings muß sie Bestandteil der Akte bleiben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

ich werde das jetzt mit der Akteneinsicht einmal kurzfristig durchziehen... Ich habe beantragt, dass meine Rentenakte in die Rentenberatungsstelle meiner Stadt übersandt wird zur Einsichtnahme. Ich mache das noch schnell, bevor ich meinen Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente stelle, denn zur Zeit sollte meine Akte noch "frei" sein, also nirgendwo in Bearbeitung.

Ich bin schon sehr interessiert, was mich dabei erwartet... Ob ich sagen werde, das kennst Du doch schon (fast) alles, oder ob es mehr zu finden gibt, was ich noch nicht kenne, als ich jetzt vermuten würde. Zumindest wird es meine Premiere, d.h. meine erste Akteneinsicht werden.

Die Akteneinsicht soll eigentlich auch nur meiner Vorbereitung dienen, denn aktuell habe ich (noch) keine offenen Streitigkeiten mit der DRV. Aber das kann sich nach meinem Antrag auf Weiterzahlung der EM-Rente schnell ändern...

Viele Grüße, Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo seenixe & alle anderen,

ich bekam heute die Nachricht, dass meine Rentenakte an die örtliche Beratungsstelle der DRV übersandt wurde. Soweit verlief mein Antrag auf Akteneinsicht erfreulicherweise völlig problemlos und sehr zügig.

Im Schreiben steht etwas von einer "E-Akte" (Band 1+2). Weiß jemand, was das bedeutet? Ist meine Akte vielleicht schon komplett digitalisiert (= Elektronische Akte), und ich bekomme gar keine Papierversion (Aktenordner) mehr in die Hände...?

Da es meine erste Akteneinsicht überhaupt sein wird, würde ich mich noch über ein paar Tips und Hinweise freuen, worauf ich Eurer Meinung nach bei der Akteneinsicht ggf. besonders achten sollte...?

P.S.: Ich führe diese Akteneinsicht bei der DRV noch schnell durch, bevor ich den Antrag auf Weiterzahlung für meine befristete volle Erwerbsminderungsrente stellen werde.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,
Ja, E-Akte kann der Hinweis auf eine elektronische Akte sein. Bei der VBG wurde zum Beispiel bereits im Mai vorigen Jahres auf elektronische Akte umgestellt. Akteneinsichtsrecht hast Du trotzdem ;)
Block mitnehmen um Seiten aufzuschreiben, die man in Kopie haben will.
Auf handschriftliche Eintragungen achten und Markierungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich meine Akteneinsicht durchgeführt...

Dabei habe ich gelernt, dass "E-Akte" nicht etwa für "Elektronische Akte" steht, sondern für "Einheitsakte". Also bekam ich doch nur klassische Papierakten vorgelegt. :rolleyes:

Kurz gesagt: Ich fand in meiner Akte nur sehr wenig, was ich noch nie zu Gesicht bekommen hatte. Alle wesentlichen Arzt- und Gutachter-Berichte hatte ich mir schon einmal früher in Kopie zusenden lassen. Meine eigenen Schreiben kannte ich natürlich auch. ;)

Ich hatte erwartet, dass sich da seitenweise (interne) ärztliche und gutachterliche Berichte zu meinem Gesundheitszustand finden lassen. Aber weit gefehlt. Es fanden sich nur einige wenige Vordrucke, wo mit lediglich ein bis zwei (!) handschriftlichen Sätzen - regelrecht in eine Ecke "gekrakelt" - eine Beurteilung abgegeben wurde, die über das Für und Wieder einer Rente befand.

Zum Beispiel dachte ich auch, ich finde eine Aussage darüber, warum damals bei mir auf eine Reha verzichtet wurde, aber das beschränkte sich auf ein angekreuztes Kästchen, dass keine Reha-Maßnahmen angeregt werden - ohne verbale Begründung.

Trotzdem habe ich jetzt eine Erkenntnis mehr als vorher. Aber sorry, diese möchte ich hier vorerst aufgrund eines schwebenden Antrages auf Weiterzahlung meiner EM-Rente nicht konkret benennen.

Viele Grüße, Bernhard
 
Hallo Bernhard,
werde dasselbe tun, Antrag auf Akteneinsicht bei der örtlichen Rentenberatungsstelle. Wusste nicht, dass das so geht.
Habe seit kurzem meinen Rentenbescheid für 3 Jahre und hätte gern gewusst, auf was er sich stützt. Habe da so meine Vermutungen und muss mich vorsehen. Denn es läuft auch noch ein Prozess gegen die BG....
Gut, dass du das hier thematisiert hast.
Bin zur Zeit zu kaum was fähig und hoffe, dass ich das bald in Angriff nehmen kann. Das Gutachten habe ich angefordert, aber noch keine Nachricht erhalten...
 
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