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Interessantes Urteil zum Bewerbungsverfahren Schwerbehinderter

1. Leitsatz des Urteils:
Der Gesetzgeber erlässt nicht vorsätzlich sinnwidrige oder sinnlose Gesetze.
Gesetze, die auf den ersten Blick als unpraktisch erscheinen, sind deshalb noch nicht sinnwidrig oder sinnlos.

Liegt es an meiner Hirnschädigung? Irgendwie bin ich belustigt.
 
Hallo Luise,

jüngst gab es bei uns eine Ausschreibung, die allerdings intern besetzt wurde. Den Kläger mit einer so geringen Summe abzuspeisen ist eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass es viele Proformaausschreibungen gibt, ebent mit dem Passus, dass Schwerbehinderte mit gleicher Qualifizierung vorzuziehen sind.

Letztlich liegt keine Wettbewerbsituation vor und darin liegt die Diskriminierung. Sinnwidrig auf alle Fälle!

Gruss,
Cateye
 
:mad: Ich stimme Dir zu, wirklich sehr traurig. Hier hätte man durchgreifen müssen, aber in Wirklichkeit will man dies nicht und unterläuft das Gesetz.
 
Hallo,
Ganz sooo schwarz sehe ich das nicht.
Der Kläger, hat ja gewonnen auch wenn die Summe der Entschädigung ein Witz ist.
Desweiteren werden die sich beim nächsten mal besser Überlegen was sie tun! Wobei dieses auch für Behinderte Menschen schlechter ausgehen kann.
Aber man sieht, wenn man "Kämpft" auch zu seinen Recht kommen kann. Leider wird dieses viel zu wenig betrieben.
 
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