Hallo Luise,
jüngst gab es bei uns eine Ausschreibung, die allerdings intern besetzt wurde. Den Kläger mit einer so geringen Summe abzuspeisen ist eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass es viele Proformaausschreibungen gibt, ebent mit dem Passus, dass Schwerbehinderte mit gleicher Qualifizierung vorzuziehen sind.
Letztlich liegt keine Wettbewerbsituation vor und darin liegt die Diskriminierung. Sinnwidrig auf alle Fälle!
Gruss,
Cateye