kbi1989
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Bin heute per Zufall auf folgendes Urteil gestolpert:
OLG Frankfurt: 20.000 Euro für Psychiatrie-Opfer
Erschienen am 23. Dezember 2008
Jahrelang saß die Frau wegen einer falsche Diagnose in geschlossenen Abteilungen mehrerer Psychiatrien (Quelle: imago)
Eine jahrelang zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrte Frau hat vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main 20.000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Die heute 50-Jährige wurde in einer Klinik in Gießen Ende der 70er Jahre mit viel zu stark dosierten Psychopharmaka behandelt. Bei ihr war Schizophrenie diagnostiziert worden - dabei hatte sie nur eine Krise in der Pubertät. Dafür, dass sie jahrelang gegen ihren Willen festgehalten wurde, bekommt sie jedoch nichts. Begründung des OLG: Verjährt.
Die Frau ist mit ihrer unglaublichen Geschichte unter dem Pseudonym Vera Stein vor einigen Jahren an die Öffentlichkeit gegangen und hat ein Buch geschrieben. Im Alter von 15 Jahren kam sie 1974 in die Psychiatrie, nachdem eine Ärztin bei ihr jugendliche Schizophrenie diagnostiziert hatte. Sechs Jahre verbrachte sie in verschiedenen Klinken, unter anderem in Gießen. Als Jugendliche wurde sie mit starken - nach Überzeugung des Gerichts mit viel zu starken - Medikamenten ruhig gestellt, an Bett und Stuhl gefesselt und misshandelt. Wie sich später herausstellte, litt sie an einer Reifungskrise.
Wollte 50.000 Euro und Rente haben
Allerdings bestritten die Richter, dass es einen Zusammenhang zwischen der Gabe von Neuroleptika und der heutigen Erwerbsunfähigkeit der Klägerin gebe. Diese sei die Folge einer frühkindlichen Kinderlähmung. Die Frau wollte vor dem Frankfurter Gericht mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1000 Euro durchsetzen. Sie kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Da die Richter keine Revision zuließen, kann sie Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Gericht: Kein Diagnosefehler
Das Oberlandesgericht entschied, den behandelnden Ärzten in Gießen könne kein Diagnosefehler vorgeworfen werden, wohl aber ein Behandlungsfehler. Selbst wenn die Ursprungsdiagnose jugendliche Schizophrenie richtig gewesen wäre, so sei die Höhe der Medikamentengabe falsch gewesen. Nach dem Gutachten eines Neurologieprofessors wurden der Patientin viel zu hoch dosierte Neuroleptika verabreicht, ohne eine frühkindlich durchlittene Kinderlähmung, das jugendliche Alter und die körperliche Konstitution zu berücksichtigen. Die 50-Jährige leide unter motorischen Fehlfunktionen aufgrund des Behandlungsfehlers.
Ein Pflegefall
Ihre späteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien - so das Gutachten - dagegen einem Post-Polio-Syndrom, also den Spätfolgen der Kinderlähmung zuzuordnen. Die Klägerin sitzt im Rollstuhl, hat massive Atemprobleme und ist ein Pflegefall.
Langer juristischer Weg
Das Landgericht in Gießen hatte Schadenersatzansprüche in dem verhandelten Fall wegen Verjährung noch komplett abgewiesen. Die Frau, die nach Justizangaben ohne richterlichen Beschluss teilweise in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Kliniken festgehalten wurde, hatte ihre Schadenersatzforderungen bis zum Bundesgerichtshof getragen, wurde jedoch auch dort abgewiesen. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach ihr schließlich 75.000 Euro zu - allerdings wegen eines Aufenthalts in einer Bremer Klinik. Das vorliegende Verfahren sei nicht Gegenstand der Entscheidung der Straßburger Richter gewesen, unterstrich das Frankfurter Gericht
OLG Frankfurt: 20.000 Euro für Psychiatrie-Opfer
Erschienen am 23. Dezember 2008
Jahrelang saß die Frau wegen einer falsche Diagnose in geschlossenen Abteilungen mehrerer Psychiatrien (Quelle: imago)
Eine jahrelang zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrte Frau hat vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main 20.000 Euro Schmerzensgeld erstritten. Die heute 50-Jährige wurde in einer Klinik in Gießen Ende der 70er Jahre mit viel zu stark dosierten Psychopharmaka behandelt. Bei ihr war Schizophrenie diagnostiziert worden - dabei hatte sie nur eine Krise in der Pubertät. Dafür, dass sie jahrelang gegen ihren Willen festgehalten wurde, bekommt sie jedoch nichts. Begründung des OLG: Verjährt.
Die Frau ist mit ihrer unglaublichen Geschichte unter dem Pseudonym Vera Stein vor einigen Jahren an die Öffentlichkeit gegangen und hat ein Buch geschrieben. Im Alter von 15 Jahren kam sie 1974 in die Psychiatrie, nachdem eine Ärztin bei ihr jugendliche Schizophrenie diagnostiziert hatte. Sechs Jahre verbrachte sie in verschiedenen Klinken, unter anderem in Gießen. Als Jugendliche wurde sie mit starken - nach Überzeugung des Gerichts mit viel zu starken - Medikamenten ruhig gestellt, an Bett und Stuhl gefesselt und misshandelt. Wie sich später herausstellte, litt sie an einer Reifungskrise.
Wollte 50.000 Euro und Rente haben
Allerdings bestritten die Richter, dass es einen Zusammenhang zwischen der Gabe von Neuroleptika und der heutigen Erwerbsunfähigkeit der Klägerin gebe. Diese sei die Folge einer frühkindlichen Kinderlähmung. Die Frau wollte vor dem Frankfurter Gericht mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1000 Euro durchsetzen. Sie kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Da die Richter keine Revision zuließen, kann sie Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Gericht: Kein Diagnosefehler
Das Oberlandesgericht entschied, den behandelnden Ärzten in Gießen könne kein Diagnosefehler vorgeworfen werden, wohl aber ein Behandlungsfehler. Selbst wenn die Ursprungsdiagnose jugendliche Schizophrenie richtig gewesen wäre, so sei die Höhe der Medikamentengabe falsch gewesen. Nach dem Gutachten eines Neurologieprofessors wurden der Patientin viel zu hoch dosierte Neuroleptika verabreicht, ohne eine frühkindlich durchlittene Kinderlähmung, das jugendliche Alter und die körperliche Konstitution zu berücksichtigen. Die 50-Jährige leide unter motorischen Fehlfunktionen aufgrund des Behandlungsfehlers.
Ein Pflegefall
Ihre späteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien - so das Gutachten - dagegen einem Post-Polio-Syndrom, also den Spätfolgen der Kinderlähmung zuzuordnen. Die Klägerin sitzt im Rollstuhl, hat massive Atemprobleme und ist ein Pflegefall.
Langer juristischer Weg
Das Landgericht in Gießen hatte Schadenersatzansprüche in dem verhandelten Fall wegen Verjährung noch komplett abgewiesen. Die Frau, die nach Justizangaben ohne richterlichen Beschluss teilweise in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Kliniken festgehalten wurde, hatte ihre Schadenersatzforderungen bis zum Bundesgerichtshof getragen, wurde jedoch auch dort abgewiesen. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach ihr schließlich 75.000 Euro zu - allerdings wegen eines Aufenthalts in einer Bremer Klinik. Das vorliegende Verfahren sei nicht Gegenstand der Entscheidung der Straßburger Richter gewesen, unterstrich das Frankfurter Gericht