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Interessantes BGH-Urteil in Punkto Schadenminderungspflicht

Hallo,

Danke für den Link. Leider funktioniert er nicht.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,

Interessanter Artikel, Danke.

Bei mir funktioniert der Link

Viele Grüße
beutlers
 
Hallo an alle

hier die Info der Artikel dazu wurde vor drei Tagen veröffentlicht. Er stammt aus:

BGH begrenzt Pflicht von Geschädigten nach Verkehrsunfall zur Schadensminderung

Nach einem Verkehrsunfall müssen Geschädigte nicht ständig neu versuchen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ihre Pflicht zur Schadensminderung umfasst nur aussichtsreiche medizinische Behandlungen, die dann auch realistische Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI ZR 91/19)

hier auch ein Link dazu


Das ist sehr interessant für einige von uns

LG Teddy
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich Teddy,

bielen herzlichen Dank für das Urteil. Der BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung damit:

01
Das Wort "Schadensminderungspflichtverletzung" ist schnell hingeworfen. Aber:

02
Die Versicherung (!) hat die ganzen Beweislasten dafür, dass:

(a)
Die Behandlung mit überwiegender Wahrschienlichkeit etwas genutzt hätte

(b),
dass der dann in seiner Arbeitskraft wiederhergestellte Verunglückte auch einen Job nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den Vorkehrungen und Maßnahmen, die man dafür getroffen hat, auch wirklich in Wohnortnähe gefunden hätte, und zwar einen, der

(c)
seinem bisher ausgeübten Job in Ansehen, Verwantwortung, vor allem aber Geldertrag dem Job aus der Zeit vor dem Unfall wenigstens vergleichbar*) gewesen wäre

dann erst ist eine Verletzung der Schadensminderungspflicht relevant. Vorher nicht. (a) und (b) und (c) müssen alle weit überwiegend wahrscheinlich gemacht werden, § 287 ZPO vorliegen.

03
*) Das ist im Schadensersatzrecht also anders als bei denen geregelt, die arbeitslos sind: Arbeitslosengeld kriegt man nicht, wer Arbeit findet: Auch dann, wenn der Professor für Pyradmidenkunde dann Laub rechen muss.
Die Anforderungen für's Arbeitslosengeld sind also sehr viel strenger als die für den Schadensersatz beim entgangenem Verdienst.

ISLÄNDER






wenn sich nicht feststellen lässt (DAS MUSS DIE VERSICHERUNG BEWEISEN!), dass di Behandlung nicht nur
- Erst mal muss die Behandlung
 
Mercy, nur an wen:mad:,
mit der Schadendensmiminderungspflicht wurden wir immer "kleingehalten"...
Trotz voller EU -Rente.

Sicher muß das BGH diese Entscheidung noch öfter treffen, , dann sieht man sich wieder vorm OLG.....

LG Aramis
 
Hallo,

vielen Dank für den Hinweis auf dieses Urteil. Es steht jetzt auch im FAQ-Bereich zur Verfügung.

Gruß von der Seenixe
 
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