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hallo gertrud1

danke ist eine hilfreiche seite
lg finchen
 

;) In dem von Dir gefunden Schreiben werden bereits bekannte Zusammenhänge zutreffend geschildert, es geht ja nicht unbedingt um ein BG Unfall mit Zahlpflicht für die BG. Sicherlich würde ansonsten dort stehen:

Schmerzkrankheiten kommen nur in den Köpfen der Unfallopfer vor, insbesondere in den Köpfen die ein Rentenbegehren beabsichtigen. :D
 
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