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Integrationsamt

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sveni10

Nutzer
Registriert seit
20 Okt. 2006
Beiträge
10
Hallo,

Also bin seit ca einen 1/2 Jahr Gleichgestellt mit einen behinderten Menschen ( 40) . Nun will meine Firma betriebdbedingte ( Auftragslage) Kündigungen Machen ( ca. 80 Mann von 600).
Kann ich da aufgund Arbeitsleistung entlassen werden ?
Hab ja Aufgrund meiner Behinderung nicht mehr die volle Arbeitsleistung !

Danke schon mal, Sven
 
Hallo Sven!

Im Sozialgesetzbuch IX. Buch ist die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gesetzlich geregelt.

Du schreibst, dass du schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bist.
Dann trifft dieses Gesetz also auch für dich zu.

Dein Kündigungsschutz ist im Kapitel 4. Kündigungsschutz des SGB IX geregelt

Es heißt hier in § 85 :"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes."

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.

Es sind in diesem Kapitel weiter Festlegungen zu
Antragsverfahren,
Entscheidung des Integrationsamtes,
Einschränkung der Ermessensentscheidung,
Ausnahmen,
Außerordentliche Kündigung und
erweiterter Beendigungsschutz enthalten.

Dein Arbeitgeber wird also, wenn er dich auch kündigen will, deine Kündigung beim Integrationsamt beantragen.

Du erhältst dann vom Integrationsamt eine Mitteilung zu der beabsichtigten Kündigung deines Arbeitgebers.

Du mußt hierzu eine Stellungnahme abgeben und nach dem Bescheid des Integrationsamtes kannst du auch einen Widerspruch einlegen.

Aber bis dahin hast du noch Zeit, dir weitere Ratschläge hier zu holen.

Ich denke dies reicht fürs Erste.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
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