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Informationsquelle für Wißbegierige ua PTBS

Chris1966

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2017
Beiträge
435
Ort
NRW
Liebes Forum

beim herumstöberen nach der Gesinnung meines zuständigens Sozialgerichts fand ich zum Thema PTBS ein Literaturhinweis. Diesem bin ich natürlich nachgegangen.
Für mich nicht unbedingt hilfreich auf dem ersten Blick, aber vielleicht findet ihr dort was euch weiterhilft.

Hier der Link:
https://www.lptw.de/index.php

Unter Archiv findet Ihr Beitrage zurück bis ins Jahr 1990. Im Jahr 2010 finden sich einige Beiträge zum Thema somatoforme Störungen und PTBS. Dort allerings noch DSM 4.

Grüße
Chris1966
 
Hallo Chris,

Dankeschön für den Link!
Nur so kommen wir alle etwas weiter!
 
Hallo Micha

dieser Link hilft in allen Lebenslagen.
Habe mich gestern mal durch das Archiv gearbeitet.

Gruß
Chris1966
 
PTBS - Dissoziative Störungen

Bin auf der Suche nach Wissenschaftlichen Hinweisen, wonach eine PTBS nicht - wie von einem Psychiatrischen Gutachter behauptet wird - ein Ereignis mit Todesangst vorgelegen haben muß, um eine PTBS auszulösen. Kann mir jemand helfen. Also die Frage, wie kann ich dieser obigen Behauptung entgegentreten. Habe keine Erfahrung auf diesem Gebiet und wäre für Unterstützung dankbar. Gruss Bobb
 
Hallo Bobb

ich glaube in deinem Gutachten wurde der ICD verwendet. Da kommt die Todesangst nicht dor. Die Todesangst ist ein Bestandteil der DSM V.
Die Gutachter sollen ja nach gängigen Kriterien begutachten und da ist der ICD oder der DSM V ausschlaggebend. (Bei mir wurde alles in einen Topf geschmissen und somit erfülle ich die PTBS nicht, schreibt de BG Gutachter)
Demnach könnte dir das weiterhelfen, bzw eine Denkhilfe sein um weiter zu suchen.
http://www.icd-code.de/icd/code/F43.1.html

Gruß
Chris1966
 
Hallo bobb,

wenn du das A-Kriterium nicht erfüllst, dann wird die Luft sehr dünn!
Sprich du erfüllst den wichtigsten Punkt einer PTBS nicht und somit bist du mit dieser Diagnose aus dem Rennen!
Aber der GA muss ja dann eine andere Diagnose gennant haben!
 
Hallo ptpspmb
er hat keine andere Diagnose genannt, aber im KH (4 Monate nach dem Unfall) hat meine zuständige Ärztin und Therapeutin (Psychiatrie) kognitive Beeinträchtigung posttraumatisch befundet in einer internen Verordnung zum Kognitiven Training (diese Verordnung hatte ich zufällig in der Hand und habe sie mir kopiert). Im KH-Entlassungsbericht (nach vielen Monaten KH-Aufenthalt) stand nur, daß ich kognitives Training gemacht hatte, aber es wurde nicht erwähnt, dass dieses aufgrund einer posttraumatischen Störung notwendig ist. So habe ich wenigstens die interne Verordnung mit dem unterschriebenen Befund. Eine neuropsychologische Untersuchung hat zwar zu Beginn des KH-Aufenthaltes (4 Monate nach dem Unfall) stattgefunden und da wurden auch kognitive altersinadäquade Defizite diagnostiziert, doch das diese posttraumatisch sind, wurde nicht festgehalten. Eben nur meine behandelnde Ärztin im KH hat in ihrer internen Verordnung von posttraumatischen kogn. Beeinträchtigungen gesprochen. Nach der KH-Entlassung (10 Monate nach dem Unfall) hat meine Anschluß-Ärztin/Psychotherapie eine PTBS diagnostiziert in einem Attest das aber erst Monate nach der Behandlung für eine Behörde ausgestellt wurde aber den Behandlungszeitraum ab 10. Monate nach dem Unfall betraf.
Attestiert als gesicherte Diagnose wurde aber unmittelbar nach dem Unfall u.a. Konzentrationsstörungen und Schwindel. Der in diesem Jahr vom Gericht beauftragte SV/GA hat die Voraussetzungen für PTBS abgelehnt und hat aber keine andere Diagnose gestellt. Ich leide an massiven Benommenheitszuständen, die ich meinem behandelnden ambulanten Psychiater als Zustände wie im Dilirium genannt hatte. Dieser Psychiater hat dazu keine Diagnose gestellt. Er hätte dissoziative Störungen m.E. erkennen müssen. Mein Schwindel und Taumel seit dem Unfall sind aber als gesicherte Diagnose attestiert. Diese Benommenheit hatte ich immer mit Schwindel in Verbindung gebracht bzw. als solchen den Ärzten mitgeteilt. Ich kann und konnte in diesem Zustand mich nicht mehr richtig steuern, verstehe meine Gesprächspartner nicht mehr und im extremen Fall erkenne ich mir bekannte Personen nicht mehr.
Als ich mich erst ca. 4 Jahre nach dem Unfall mit dem Thema PTPS beschäftigt habe, setzte ich mich mit einer hochspezialisierten Traumaforscherin telefonisch in Verbindung. Ich schilderte ihr meine Unfallbeschwerden und sagte auch, daß ich gem. der Atteste meiner Psychotherapeutin an PTBS leide. Die Traumaforscherin hörte sich die Symptome in einem längeren Telefongespräch an und sagte mir dann "Sie haben eindeutig PTBS - ich bin Psychiaterin mit Zusatzausbildung Traumatologie und weiß von was ich rede. Die meisten Psychiater haben von PTBS keine Ahnung". Das Telefonat ist kein Beweis.
Mein neuer Psychotherapeut seit Mai 2017 spricht auch von sog. Tiggern und dass es sich bei mir um Retraumatisierungen handelt.
Der psychiatrische SV, der in diesem Jahr vom Gericht beauftragt wurde, lehnte eine PTBS ab und hat KEINE andere Diagnose gestellt. Literaturhinweise ergeben sich aus seinem Gutachten, dass aber wegen Befangenheit aus anderen Gründen inzwischen gerichtlich abgelehnt wurde. Dass ich schwere traumatische Belastungsstörungen habe ist aber Tatsache.
MfG Bobb
 
An ptpspmb:
Wo kann ich das A-Kriterium bzw. die aktuellen Kriterien nach DSM 5 finden. Gibt es da auch eine deutsche Version. Für Unterstützung wäre ich dankbar. Gruß Bobb

Inzwischen habe ich im Forum etwas zum A-Kriterium gefunden und erfülle dieses auf jeden Fall. Trotzdem noch bitte meine Frage zu den aktuellen Kriterien von DSM 5 beantworten. Sehe ich es richtig, daß dann IDC 10 gar nicht mehr gültig ist und nur noch DSM 5. Es darf also bei der Begutachtung nicht gemischt werden? Verstehe davon nicht viel. Bitte Unterstützung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bobb

mein BG Gutachter hat auch gemischt. das geht natürlich garnicht.
entweder oder ist angesagt, da sich beide Diagnoseschlüssel rein theoretisch ja unterscheiden. Gerade im wortlaut mit der Todesangst.
Aber das ist gar nicht unbedingt der Knackpunkt. Obwohl ich während meines Unfalles zweimal mit Todesangst konfrontiert war, schreib der Gutachter sich das schön. Alleine aufgrund der Tatsache dass Auto noch fahrbereit war und wir auch noch am Seminar teilnahmen. Aber die Schwere eines Unfalles sagt auch nichts zu der Schwere der Belastungstörung aus. Auch ist der BG Gutachtter nicht in der Lage in der Aktenlage (mindestens BG Unfallanzeige und Akte Staatsanwaltschaft zu lesen und zu verstehen. Denn im Gutachten macht er sich die Mühe den Unfallablauf in drei verschiedenen (natürlich falsche) Unfallszenarien zu zitieren. Offensichtlich hat er nur den Gutachterauftrag gelesen in dem der Unfallablauf nicht ganz korrekt beschreiben ist. Im Gutachtenauftrag steht aber ausdrücklich den Aktenauszug studieren soll!
Mein Psychiater und mein Hausarzt bestätigen mir auch die PTBS.

Ich hoffe das du jetzt ein wenig klarer siehst. Wenn du Zeit hast dann lese dich im WWW ein. Das ist die sinnigste Methode es zu versstehen, so habe ich auch den Durchblick erreicht.

Gruß
Chris1966
 
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