oerni
Erfahrenes Mitglied
Jeder BG Betroffene sollte seine Krankenkasse informieren, dass man egal ob Anerkannt oder nicht,
Ersatzansprüche nach §111 SGB X geltend zu machen könnte.
Der Hintergrund sind Fälle im Zusammenhang "Beratende Ärzte der BG - SGB VII §200
Bundesrechnungshof und BAS wurden schon informiert - dennoch ist es Wichtig, dass Betroffene Ihre Krankenkassen auffordern das zu tun
denn dadurch könnten die Krankenkassenbeiträge entlastet werden.
Beratenden Ärzte der BG sind keine Angestellte der BG, sondern in der Regel Externe freie Ärzte, welche dann eine Rechnung an die BG schreiben.
Ersatzansprüche nach §111 SGB X geltend zu machen könnte.
Der Hintergrund sind Fälle im Zusammenhang "Beratende Ärzte der BG - SGB VII §200
Bundesrechnungshof und BAS wurden schon informiert - dennoch ist es Wichtig, dass Betroffene Ihre Krankenkassen auffordern das zu tun
denn dadurch könnten die Krankenkassenbeiträge entlastet werden.
Beratenden Ärzte der BG sind keine Angestellte der BG, sondern in der Regel Externe freie Ärzte, welche dann eine Rechnung an die BG schreiben.