Hallo,
In den Versicherungsbedingungen (auf Grundlage AUB 2000) ist folgender Leistungsausschluß vereinbart:
Ist eine posttraumatische Belastungsstörung dadurch nicht versichert?
Wer kann Denkanstöße geben?
Gruß von der Seenixe
In den Versicherungsbedingungen (auf Grundlage AUB 2000) ist folgender Leistungsausschluß vereinbart:
Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Ist eine posttraumatische Belastungsstörung dadurch nicht versichert?
Wer kann Denkanstöße geben?
Gruß von der Seenixe