Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo, liebe Betroffenen,
Hier ein Link:
http://ihs-classification.org/de/02_klassifikation/03_teil2/05.00.00_necktrauma.html
der euch in der Auseinandersetzung mit dem V-GA helfen kann.
Besonders ist dabei darauf zu achten - meine ewigen Predigten - auf die genaue Formulierung im Gutachten.
Was bei einem neutralen Arzt (ist auch daran zu erkennen), Kopfschmerz von dem und dem Typ heißt, das kann im Gutachten dann lauten als 'wahrscheinlicher Kopfschmerz'.
Das eine ist tatsächlich und das andere soll nicht tatsächlich sein.!
Die BG-Mitarbeiter (und auch bei den KK, Gerichten usw.) sind auf solche verbalen Codes getrimmt, hier eine Absage zu erteilen, wenn es um die "wahrscheinlich" Zusätze geht.
Wie immer, zugunsten der Versicherungswirtschaft, um deren V-Gutachtern ein Hintertürchen offen zu lassen, immer der Hinweis auf: Simulation und Aggravation.
Tauchen diese Elemente positiv vermerkt im GA auf, dann handelt es sich bei dem Verfasser garantiert um einen Versicherungsmediziner!
In diesem Fall sollte man einem GA immer widersprechen, denn es ist nur eine Formwahrung gegen über der Versicherung und hat mit dem reellen Verhalten eines Probanden nicht wirklich zu tun.
Der Gutachter muss beweisen, wenn er falsche Behauptungen aufstellt, die eine Diffamierung der Persönlichkeit des Probanden beinhaltet.
Gruß Ariel
Hier ein Link:
http://ihs-classification.org/de/02_klassifikation/03_teil2/05.00.00_necktrauma.html
der euch in der Auseinandersetzung mit dem V-GA helfen kann.
Besonders ist dabei darauf zu achten - meine ewigen Predigten - auf die genaue Formulierung im Gutachten.
Was bei einem neutralen Arzt (ist auch daran zu erkennen), Kopfschmerz von dem und dem Typ heißt, das kann im Gutachten dann lauten als 'wahrscheinlicher Kopfschmerz'.
Das eine ist tatsächlich und das andere soll nicht tatsächlich sein.!
Die BG-Mitarbeiter (und auch bei den KK, Gerichten usw.) sind auf solche verbalen Codes getrimmt, hier eine Absage zu erteilen, wenn es um die "wahrscheinlich" Zusätze geht.
Wie immer, zugunsten der Versicherungswirtschaft, um deren V-Gutachtern ein Hintertürchen offen zu lassen, immer der Hinweis auf: Simulation und Aggravation.
Tauchen diese Elemente positiv vermerkt im GA auf, dann handelt es sich bei dem Verfasser garantiert um einen Versicherungsmediziner!
In diesem Fall sollte man einem GA immer widersprechen, denn es ist nur eine Formwahrung gegen über der Versicherung und hat mit dem reellen Verhalten eines Probanden nicht wirklich zu tun.
Der Gutachter muss beweisen, wenn er falsche Behauptungen aufstellt, die eine Diffamierung der Persönlichkeit des Probanden beinhaltet.
Gruß Ariel