rthenrw
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 11 Okt. 2006
- Beiträge
- 212
Hallo zusammen,
so langsam habe ich das Gefühl, das in meinem Kopf nichts mehr rein geht und mir die Konzentration fehlt. Daher bitte ich euch mir mal den folgenden Absatz zu erklären:
Zur weiteren Erklärung: Es wurde ein Gutachten vom Gericht erstellt. Dieser bestätigt in seinem Gutachten die Diagnose der PTBS nicht. In seinem Gutachten erklärt er aber auch nicht, an welchem Krankheitsbild ich leide oder könnte.
Dann wurde ein Gutachten nach §109 erstellt. Hier kommt der Gutachter zur Diagnose der PTBS und widerspricht dem Gutachter vom Gericht.
Daraufhin bekommt der Gerichtsgutachter das 109 Gutachten übersandt und erstellt eine Stellungnahme, wo der folgende Absatz drin steht.
“Zu dem Gutachten von Prof. S ist auszuführen, dass die Frage der Kausalitätsbeurteilung in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt W. ausführlicher dargelegt wird als im medizinischen Gutachten. Es wird die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung gestellt, dieser Zuordnung wird unter Verweis auf das eigene Gutachten und die Herausarbeitung einer anderen
psychischen Störung, nämlich der Panikstörung mit Agoraphobie, im Ergebnis widersprochen. Das Vorliegen einer durch den Arbeitsunfall vom 00.00.0000 verursachten posttraumatischen Belastungsstörung ist weiterhin nicht belegt.“
Verstehe ich es richtig, dass der Gerichtsgutachter jetzt die Diagnose Panikstörung mit Agoraphobie stellt? Das wäre gut. Dann wären genügend Angriffspunkte gegeben.
Schon jetzt besten Dank für eure Hilfe.
LG an alle
so langsam habe ich das Gefühl, das in meinem Kopf nichts mehr rein geht und mir die Konzentration fehlt. Daher bitte ich euch mir mal den folgenden Absatz zu erklären:
Zur weiteren Erklärung: Es wurde ein Gutachten vom Gericht erstellt. Dieser bestätigt in seinem Gutachten die Diagnose der PTBS nicht. In seinem Gutachten erklärt er aber auch nicht, an welchem Krankheitsbild ich leide oder könnte.
Dann wurde ein Gutachten nach §109 erstellt. Hier kommt der Gutachter zur Diagnose der PTBS und widerspricht dem Gutachter vom Gericht.
Daraufhin bekommt der Gerichtsgutachter das 109 Gutachten übersandt und erstellt eine Stellungnahme, wo der folgende Absatz drin steht.
“Zu dem Gutachten von Prof. S ist auszuführen, dass die Frage der Kausalitätsbeurteilung in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt W. ausführlicher dargelegt wird als im medizinischen Gutachten. Es wird die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung gestellt, dieser Zuordnung wird unter Verweis auf das eigene Gutachten und die Herausarbeitung einer anderen
psychischen Störung, nämlich der Panikstörung mit Agoraphobie, im Ergebnis widersprochen. Das Vorliegen einer durch den Arbeitsunfall vom 00.00.0000 verursachten posttraumatischen Belastungsstörung ist weiterhin nicht belegt.“
Verstehe ich es richtig, dass der Gerichtsgutachter jetzt die Diagnose Panikstörung mit Agoraphobie stellt? Das wäre gut. Dann wären genügend Angriffspunkte gegeben.
Schon jetzt besten Dank für eure Hilfe.
LG an alle