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Ich platze gleich

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo und Guten Morgen,

hier darf man ja auch mal Luft machen bevor man platzt:mad:.

Vor einem Jahr haben wir ja die Kündigung für unsere Wohnung bekommen, danach habe ich im Forum "Frag-einen-Anwalt" nach Eigenbedarfskündigung gefragt und bekam von einem RA J.H. (darf ich hier den Namen ausschreiben, damit nicht noch einer auf diesen RA rein fällt?)aus Marburg eine Antwort. Darauf fragte ich ihn ob er mir einen Kostenvoranschlag für eine RA-Vertretung schicken kann.
Dafür bräuchte er den Mietvertrag.
Sein Kostenvoranschlag war uns einfach viel zu hoch und gleich mit Abtrittserklärung....ne das wollten wir nicht.
Sagte ich ihm auch bei seinen Anrufen.....aber er plapperte immer weiter und nur um nicht unhöflich zu sein legte ich nicht gleich auf.

Für mich war die Angelegenheit erledigt.

Fast ein Jahr später kam eine Rechnung über eine Beratung.
Ich rief ihn an und sagte das ich keine Beratung von ihm gewünscht und bekommen habe....er meinte er hätte ja lange mit mir telefoniert und kenne ja den ganzen Sachverhalt.
Ja, durch meine Anfrage im RA-Forum für die er ja auch bezahlt wurde.

Für mich war die Angelegenheit wieder erledigt.

Eben habe ich in der Post zwei Mahnbescheide vom Gericht bekommen, einen für meine Frau einen für mich, je über die gleiche Summe.

Haben RA das nötig So eine dreiste Abzocke. Ich werden dem RA-Forum schreiben.
Gegen den Mahnbescheid lege ich Widerspruch ein und dann werde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, mal sehen wie der Richter das sieht.

Ich bin so sauer, es ist jetzt der 3.RA der nur für "Guten-Tag-sagen" gleich eine Rechnug schickt.
Wenn das jeder Handwerksbetrieb :( für einen Kostenvoranschlag machen würde.....

So, nun muß ich erst mal wieder runter kommen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe:mad:
 
Habe ich auch erlebt RA Kammer sieht alles als Auftrag.
 
Hallo Kai-Uwe,

zunächst stellt sich mir die Frage, ob zwischen Dir und dem RA überhaupt ein Beratungsvertrag im Sinne des BGBs zustande kam. Denn die Modalitäten müssen auch da klar sein (Beratungskosten pro Minute, Zustimmung zu einer Beratung). Gibt es Zeugen für Dein Nein? Deine Frau beispielsweise.

Wenn ja, dann kannst Du davon ausgehen, dass eine sogenannte Sittenwidrigkeit vorliegt und somit der "Beratungsvertrag" nicht zustande kam. Denn zu einem Vertrag dieser Art gehört immer, dass beide Parteien ihre willentliche Zustimmung geben. Anders als in einem Laden an der Kasse, wo der Kunde schweigsam durch Auflegen der Ware bekundet, dass ein Kaufvertrag zustande kommen soll! Grundsätzlich glaube ich, dass der RA davon ausgeht, dass ihr euch im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht auskennt. Dort sind Dinge wie Vertrag, AGBs etc. verankert.

Gruss,

Cateye
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai-Uwe,

zunächst stellt sich mir die Frage, ob zwischen Dir und dem RA überhaupt ein Beratungsvertrag im Sinne des BGBs zustande kam. Denn die Modalitäten müssen auch da klar sein (Beratungskosten pro Minute, Zustimmung zu einer Beratung).

Da muss ich Dir aber wiedersprechen, wenn die Vergütung nicht vereinbart war gilt das übliche.... "BRAGO" usw.

Ein Vertrag kommt oft schon durch "schlüssiges Verhalten" zustande. Also wenn Du wie Du richtig schreibst durch ein Kaufhaus gehst udn Wahre in ein Einkaufswagen legst und Dich an die Kasse anstellst schließt Du einen Kaufvertrag ohne das Du lange Verträge schreibst oder irgendwetwas gross besprichst.
 
Hallo Yasmin,

nur der Kaufvertrag, und das hatte ich geschrieben, wird wie Du es beschrieben hattest (durch schlüssiges Handeln/schweigsam...), rechtsgültig. Ansonsten gilt, siehe dazu bitte im BGB nach, die willentliche Zustimmung beider Vertragspartner.

Gruss,
Cateye
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

konkludentes Handeln nennt man so was. Kai-Uwe hat sein Problem geschildert, der RA seine Meinung kundgetan. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, könnte der RA eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG ansetzen. Eine kostenlose Rechtsberatung darf nicht erfolgen - der RA verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil.

Der Kostenvoranschlag war dann für die direkte Vertretung der Partei, hat somit mit dieser Abrechnung somit nichts zu tun.

So Machenschaften sind in unserer Kanzlei noch nícht vorgekommen, die Meinungen gehen aber auseinander, wie zu entscheiden ist.

Falsch finde ich, dass er seine Forderung in 2 Mahnbescheiden 2 mal geltend macht oder hat er in jedem MB die Hälfte der Vergütung versucht geltend zu machen? Wenn ein RA 2 Leute in der selben Sache vertritt, könnte er nur eine Erhöhung nehmen nach § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VVRVG, nicht aber die Beratung 2 mal abrechnen.

Gruß Jens
 
hi miteinander,
ich bin mit cateye einer meinung. Zum guten ton eines anwaltes gehört eigentlich die frage ob man ein beratungsgespräch wünscht und dann natürlich kostenpflichtig.Alles andere ist unseriös und anfechtbar.

rexibaer
 
Hallo Rexibaer,

ich gehe mal davon aus, das man eine Beratung wünscht und deshalb überhaupt erst da hin geht.

Das die Beratung kostenpflichtig ist, ist zwar eigentlich klar, man sollte trotzdem über die Kosten aufgeklärt werden.

Aber nicht alles was unseriös ist, ist auch anfechtbar.

Ich will aber noch klarstellen, dass ich mit dieser Art Weise des Vorgehens des RA nicht einverstanden bin oder dies für gut halte.

Gruß Jens
 
Hallo,
ich danke Euch schon einmal für Eure Antworten.

Ich habe diesen RA durch eine kostenpflichtige Anfrage im RA-Forum kennen gelernt. Mein Problem kannte er somit durch meine Anfrage und seine Antwort hat er bezahlt bekommen.

Bei der RA-Antwort steht auch seine Telefonnummer und man kann ihn anrufen und ihm das Mandat übergeben.
Ich habe ihn geben mir einen Kostenvoranschlag für eine Vertretung zu schreiben.
Um einen Kostenvoranschlag zu machen brauchte er meinen Mietvertrag.
Seine Kosten waren mir zu hoch und ich habe abgelehnt und gesagt das wir es alleine schaffen wollen.

Ich habe, ausser die Anfrage im Forum keine Beratung gewünscht und gewollte....nur einen Kostenvoranschlag.
Es war auch nix zu beraten, durch die Forumsanfrage war schon alle gesagt.

Er hat sein Wissen über mein Problem aus der bezahlten Frage im Forum.

Und gerade das ärgert:mad: mich so.

Hallo Jens,
der MB ist in gleicher Höhe für meine Frau und für mich je über 249,90€ dabei hat er nur mir mir gesprochen, also nur ich habe ihn nach einem Kostenvoranschlag gefragt.

Ich bin der Meinung man darf sich nicht alles gefallen lassen und unseriöse Abzocke gibt es schon genug.

Der junge Mann hat sicher keine Mandanten und verteibt sich die Zeit mit Mahnbescheiden.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Na ja, Kai-Uwe ich bin zwar Deiner Meinung und stehe voll auf Deiner Seite, aber so einfach ist das nicht. Du wolltest nach der Online Beratung noch etwas von ihm.......

Du konntest nicht davon ausgehen, das er eine kostenlose Leistung erbringt....auch ein Kostenvoranschlag ist nicht kostenlos, wenn Du ihm Unterlagen schickst, muß er sie ja lesen.....

Sei mir nicht böse wenn ich auch jens voll zustimme, wenn auch das ganze unseriös sein könnte, bedeutet es nicht das es nichtig oder sittenwidrig ist. Er hat offenbar angenommen das er eine Leistung erbringen sollte, die er vergütet bekommt. Du hättest über Bezahlung mit ihm reden müssen. Ich finde das auch nicht richtig insbesonder mit den zwei Rechnungen aber so ganz ohne wirst Du da nicht rauskommen. Sicherlich stehen im Mietvertrag beide Namen und er sollte für zwei Personen Leistungen erbringen.
 
Kostenvoranschlag vom RA

Guten Morgen Yasmin,

aber genau darum ging meine Anfrage doch bei dem RA, meine Frage war nach dem Preis
mehr wollte ich zu diesem Zeitpunkt nicht von ihm.

Er wollte erst einen Preis nennen wenn er den Mietvertrag gelesen hat.

Das Angebot war mir dann zu hoch und somit ist es zu keinem Mandat gekommen, dazu kommt das alles jetzt schon ein Jahr her ist.

Ein Kostenvoranschlag, zB bei einem Tischler für einen Schrank, kostet dem Tischler auch Zeit aber ich muß für den Kostenvoranschlag nichts bezahlen. Bekommt meine Frau von einem Architekten Pläne für ein Projekt zugeschickt und sie macht dem Architekten ein Angebot für die Planung (was viel Zeit kostet) kann sie diese Zeit nicht in Rechnung stellen. Auch wenn sie das Projekt nicht bekommt.

Der RA hätte sagen müssen "auch ein Kostenvoranschlag kostet bei mir die Beratungsgebühr" zumal er wußte das es mir nur darum ging VORHER einen Preis für das Mandat zu vereinbaren.

Ich bin keiner der einem Handwerker, RA oder einer anderen Dienstleistung den verabredeten oder ehrlich verdienten Lohn nicht zahlen will.
Bei mir wird jede Rechnung sofort beglichen, aber abzocken:mad: laß ich mich nicht.
Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Polizeiliche Vorladung

Hallo,
Wir haben jetzt je (meine Frau und ich) eine Vorladung von der Polizei bekommen...und nun der Hammer:

Leistungskreditbetrug:eek: gemäß §263 (1) StGB
durch Inanspruchnahme v. rechtsanwaltl. Auskünften per Internet zum Mietrecht, Tatzeit XXXXX(genau die Zeit in der ich die Frage ins Frag-einen-Anwalt-Forum gestellt hatte) zum Nachteil Hr.RA J.H.

Ich habe mich jetzt in dem besagten Forum über den RA beschwert

Kann man sich auch bei der RA-Kammer beschweren? Oder bringt das nichts?

Ich habe die Frage in dem RA-Forum gestellt, bezahlt und beantwortet bekommen und nur weil ich von diesem RA einen Kostenvoranschlag haben wollte sollen wir jetzt 2x Beratungsgebühr bezahlen.

Das ziehen wir jetzt durch. Als hätte man sonst keine Sorgen.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
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