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Ich habe an der ersten Lendenwirbelsaule eine Fraktur und Atembeschwerden beim liegen .

hallo Franz,

schön, dass du dich nochmal meldest.

mir kommen aber einige bedenken (wie ich oben schon angedeutet hatte) hinsichtlich einer adäquaten behandlung, wenn du nach einer solchen verletzung und den anhaltenden beschwerden "nur" auf die weiterbehandlung durch den hausarzt setzt. nichts gegen hausärzte, aber erstens sind deren möglichkeiten begrenzt und noch mehr wundert es, wenn es ein arbeitsunfall gewesen ist! da solltest du doch bei einem D-arzt richtig sein?! kannst du das mal aufklären?


gruss

Sekundant
 
Hallo Franz

Der versicherungsrechtliche Aspekt geht zwar an deiner Ausgangsfrage vorbei, aber wenn du schreibst, du denkst, du hast „keinen Anspruch“, dann finde ich den Punkt wichtig.
Wenn du willst, dass hier nur über die gesundheitlichen Dinge geschrieben wird, kannst du auch ein neues Thema nur zur Versicherungsfrage eröffnen.

Der Unfall ist in der Arbeit pasiert .Ich war als Botendienstfahrer unterwegs und hatte im Rücksack Zahntechnikerzeug dann kamm eine Bodenwelle vorher Licht und Schatten und ich bin diereckt mi der ersten Lendenwirbel nach einen halben Salto übern Lenker draufgefallen.,Mit ca 35-45 kmh war ich auf Rennrad unterwegs .
Von dem her glaub ich an keinen anspruch .
Der Unfall ist dir als Botendienst-Radfahrer während deiner Arbeitszeit und bei Ausübung der Arbeit passiert.
Damit ist doch die BG (Berufsgenossenschaft) zuständig.
Gehst du nicht zu einem D-Arzt (Durchgangsarzt)?

LG
 
Ich hab einen andrag auf REHA gestellt vom Krankenhaus aus bin ich als stationär Patient war bin ich zu der
AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt weitergeleitet worden.
Auserdem war ich in der Arbeit geringfügig angemeldet daher hab ich keine ansprüche .Das ist mir dann bei der AUVA gesagt worden .
Der zustand hat sich in den letzten Monate verschlechtert.
 
dann bist du anscheinend in österreich beschäftigt? es ist nicht unbedingt mein thema, aber allgemein sind viele bestimmungen in D/A/CH oft vergleichbar. und auf der seite der AUVA steht dann auch unter


Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer bzw. geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer sind nur in der Unfallversicherung teilversichert. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2020: EUR 460,66

das solltest du wirklich nochmal klären und nachhaken, vor allem was "teilversichert" bedeutet. es kann ja nicht sein, dass eine behandlung mitten im geschehen endet. die verletzung ist ja nicht gerade geringfügig, die folgen offenbar auch nicht. möglicherweise kannst du dich auch einmal rechtlich beraten lassen (mögliche verbände etc). du solltest es jedenfalls nicht aufschieben.


gruss

Sekundant
 
Hallo Franz

Hier noch ein paar mehr Infos für Österreich-Arbeitsunfall-geringfügige Beschäftigung: Unfallversicherung

Hast du den Unfall beim Arbeitgeber gemeldet?
Hat der AG ihn bei der AUVA gemeldet?
Ist der Unfall anerkannt? (bzw. Was liegt dir schriftlich vor?)
War im Krankenhaus bekannt, dass du einen Arbeitsunfall hattest?
Hast du deine Patientenakte aus dem KH und ggf. alle anderen medizinischen Unterlagen seit Unfall?
- Dies ein paar Fragen, die zeigen, welche Aktivitäten vielleicht zeitnah zu unternehmen sind. -

Du schriebst, der Unfall war vor 18 Monaten. Guck mal auf der verlinkten Seite oder im www, ich glaub, irgendwas hab ich eben mit „2 Jahren“ gelesen, kann mich auch täuschen. Prüfe, welche Fristen gelten!

LG
 
Wie gehe ich am besten vor .
Mit einen Rechtsanwalt ?
Gemeldet ist es worden AG und AUVA hatten verbindungsschwireigeiten weil der AG nicht antwortete .
Klar hab ich vom Krankenhaus einen Bericht und kann mir jederzeit eine Kopie davon geben lassen.
Mir ist von Seiten der AUVA gesagt worden das mir leider nichts zustehe .Was ich dann einfach so hingenommen habe .
 
das ist 'ne gute frage, wie weiter.

gewerkschaft wird auszuschliessen sein, rechtsschutz solltest du mal prüfen, soweit vorhanden. aber gibt es in Ö nicht vielleicht andere organisationen, die in sozialrechtlicher hinsicht helfen?

was du aber unbedingt machen solltest - auch dringend, aber in 2. linie nach dem gesundheitlichen und finanziellen abgleichen -, in die akte der AUVA vollständigen einblick nehmen, indem du sie anforderst. wenn schon schwierigkeiten zwischen AG und AUVA bestanden, würde es nicht wundern, wenn es hier unvollständige ermittlungen und zuständigkeitsgerangel gab. ein anwalt wird letztlich auch nicht zu vermeiden sein.

andere frage wäre, wer denn überhaupt für die ganzen kosten (behandlung, op etc) aufkam, wenn seitens der AUVA abgewiesen wurde?


gruss

Sekundant
 
Hallo Franz

Ich will nur mal kurz was einwerfen.
Hatte auch einen Arbeitsunfall wären der Ausübung von einem Minijob (450€).

Bei der medizinischen Versorgung gab es keine Probleme.
Nur bei dem Papierkram gab es ein paar Schwierigkeiten.
Die Arbeitgeber wurden verwechselt, beim verletzen Geld wurden die 450€ vom Nebenjob vergessen.
Bei der Wiedereingliederung gab es Schwierigkeiten, weil ich im verunfallten Betrieb eingeglieder werden sollte und nicht in meinem Hauptberuf.
Es hat sich aber alles geklärt.

Zu deiner Verletzung kann man nur spekulieren.
Was war wie gebrochen?
Was wurde gemacht, operiert?
Welche medizinische nach Versorgung?

Mfg
 
Hallo Franz

Mir sind die Strukturen in Österreich nicht bekannt, daher schwierig, einen Rat zu geben, wie es weiter gehen könnte. Die Tipps von Sekundant sind ein guter Anfang, ich würde keine Zeit vergeuden.
Bei der Arbeiterkammer (Quelle meines Links oben) So erreichen Sie uns: Ihr Kontakt zur AK scheinst du auch eine Anlaufstelle zu finden, dort würde ich morgen anrufen und nachfragen, was sie raten.

LG
 
Hallo Franz,

Schau dir mal diese Seite an (am besten am PC), da ist es übersichtlicher) :


Vielleicht hilft dir das weiter. Auf jeden Fall sollte ein Facharzt (Orthopäde, Neurologe) sich deine Wirbelsäule mal anschauen, und zwar komplett. Vielleicht wurde eine Verletzung übersehen?

Vielleicht gibt es auch Verwachsungen durch die Narben oder die Muskeln haben sich durch Schonhaltung verkürzt. Da kann ein guter Physiotherapeut, Osteopath oder so, helfen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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