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Ich brauche Hilfe

Hallo StolzerBlick,

gut, dass du "aufgewacht" bist! Wenn du jetzt anfängst, kleine Schritte zu tun, wird es dir irgendwann besser gehen. Und hier im Forum bekommst du auch gute Tipps, wie du weiter vorgehen kannst.

Viele liebe Grüße - du schaffst es!

Rudinchen
 
Nicht aufgeben

Hallo StolzerBlick,

natürlich ist es nicht deine Schuld, dass alles so gelaufen ist.
Das gehört ja zur Zermürbungstaktik der Versicherungen und besonders der BG. Die Unfallopfer werden nicht untestützt, nicht über ihre Rechte informiert und geraten dann in die Fänge schlechter, versichungsfreundlicher Gutachter. Und dann hofft die BG, dass man aufgibt, was viele auch tun oder zumindest ist man oft kurz davor, es zu tun.
Aber gib dir bitte nicht die Schuld, du bist Opfer, man hätte sich um dich kümmern müssen anstatt dich so alleinzulassen!
Auch wenn es schwer ist, versuche, dir etwas Gutes zu tun, kümmere dich um dich, geh heute raus in die Sonne und gib nicht auf.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo,

ich kenne mich zwar nicht damit aus.....aber wenn eine Rente nicht mal die Höhe von Hartz4 hat:confused:...muß dann nicht wenigstens ein Ausgleich gezahlt werden.
Und wie ist es mit Wohngeld
Steht StolzerBlick nicht eine eigene Wohnung zu?
Gibt es nicht das Recht auf ein eigenes Konto?

Vielleicht hat jemand Ideen:)

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo StolzerBlick,

erst mal

Ich habe zu lange alles schleifen lassen. Habe aufgegeben. Ich wünsche dir noch eine schöne Nacht.

das kann ich verstehen.

Jetzt zum Problem und dem, was ich dazu sagen kann. Die Information kommt aus dem Bereich des Betreuungsrechts. Seit Juli 2010 gibt es das sogenannte P-Konto. Ich zitiere mal aus der Antwort von Prof. Fröschle, Mailingliste Betreuungsrecht
Betreuungsrecht@lists.ruhr-uni-bochum.de


Das P-Konto ist ein Konto mit gesetzlich schon eingerichtetem Pfändungsschutz für Guthaben bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrags pro Monat, wobei Guthabenreste auf den Folgemonat übertragbar sein sollen. Pfändbar ist dann dort nicht jedes Guthaben, sondern von vornherein nur eines, das diesen Freibetrag übersteigt.

Das P-Konto wird am Herbst nächsten Jahres zur Pflicht. Jeder kann dann verlangen, daß die Bank ein schon vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umwandelt.

Über die Kontoführungsgebühren, die für P-Konten von den Banken verlangt werden, ist natürlich noch nichts bekannt. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die durchaus um einiges über dem gewöhnlichen Girokonto liegen
Dumm ist nur dies:

Durch die geringe Rente und das ich nichts dazu beantragen kann konnte ich einigen Zahlungen nicht mehr nachkommen und es wurde mir nach einer Kontopfändung das Konto gekündigt.

da nur ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgestellt werden kann. Eine Neueröffnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ob da rechtlich noch etwas zu machen ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich würde raten, bei einer Schuldnerberatung oder einer kirchlichen Einrichtung Hilfe zu bekommen.

Du solltest Dich darüber mal informieren und dann mit Deiner (früheren) Bank sprechen. Infos findest Du zB unter (mal frei herausgesucht):

www.beratung-caritas.de/schuldnerberatung_haeufig_gestellte_fragen_kontopfaendung0.html
www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p-konto.php
www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/kontopfaendung.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopfändung
www.finanztip.de/recht/bank/kontopfaendung-p-konto.htm

http://f-sb.de/download/pkontohinweisebetroffene_2010.pdf
http://www.zka-online.de/uploads/media/musterbescheinigung.pdf

Ich hoffe trotzdem, dass Dir dies hilft.


Gruss

Sekundant
 
Hallo StolzerBlick,

du musst unbedingt einen Antrag auf Grundsicherung stellen - da würdest du sicher mehr Geld bekommen u. könntest evtl. wieder ein Konto eröffnen.

Dein Ex-Partner kann eigentlich nicht einfach dein Geld behalten. Wenn ihr es so abgesprochen habt und es für dich OK ist, dann ist es natürlich etwas anderes.

Aber - da du quasi zur Untermiete bei ihm wohnst und deinen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten leistest - könnte er dir für die Beantragung der Grundsicherung deinen Anteil an Miete, Strom, Wasser, Heizung usw. monatlich auflisten. Das müsste dann zur Grundsicherung aufaddiert werden (glaube ich). Ebenfalls berücksichtigt werden bei der Grundsicherung Ratenzahlung für Schulden usw. Rechne mal nach, ob du dich damit nicht besser stehst? Evlt. auch noch auf dem Sozialamt wg. Sozialhilfe nachfragen...

Lies mal hier nach:

http://www.sovd-bv.de/downloads/pdf/publikationen/grundsicherung.pdf

Ich weiß, das ist jetzt alles viel auf einmal - aber den Weg, die Grundsicherung zu beantragen, solltest du unbedingt gehen!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Liebe Stolzerblick,

sicher leidest Du sehr unter diesen Umständen. Mein Mitgefühl. Auch deine private Situation, kein Konto, wohnen beim ex ect, tragen zu deiner Depression bei.
Die Norisbank nimmt jeden Kunden an, mit EC Karte und Online Banking. Ein reines Guthaben Konto. Bei Geldziehen über andere Bankautomaten(stehen im Internet) entstehen Dir keine Kosten. Ich war(bin) auch an PTBS erkrankt. Durch einen Wegeunfall bedingt. Daher kann ich mitfühlen. Ich wünsche Dir für alles weitere viel Kraft. Du siehst, du bist nicht allein.

Liebe Grüße

Norbert
 
Hallo Stolzerblick,
gib nicht auf kämpfe um jeden tag
schau aus dem Fenster oder geh vor die Tür,
wenn du dich so schlecht fühlst versuche zu denken ich will leben
so habe ich es gemacht,
deine BG ist genauso schlimm wie die von uns allen
wenn du kein Geld hast geh zum Gericht und las dir einen Beratungsschein geben und versuche einen guten Anwalt zu finden schau aber bitte darauf das er nur Sozialrecht macht und zwar nur das alleine nichts anderes dazu
und dann lass den Anwalt für dich kämpfen du bekommst sicher auch Prozesskostenhilfe.
Gib ja nicht auf das Leben ist zu schade und zu kostbar um es sich kaputt machen zu lassen.
Ich wünsche dir alles Gute


Liebe Grüße angela
 
Hallo @ all,

ich kann zum Konto etwas sagen. Es ist leider so, dass die Konten an die Schufa gemeldet werden. Möchte man ein neues Konto eröffen, wird bei der Schufa angefragt. Sind hier Zwangsvollstreckungsmaßnahen usw. vermerkt, besteht wenig Chance ein Konto zubekommen. Ist leider so. Auch müssen die Banken/Sparkassen kein Konto eröffnen. Ein P-Konto kostet monatl. ca. 10 EUR Kontoführungsgebühren.

@ Stolzer Blick
An Deiner Stelle würde ich eine Anfrage an die Schufa machen um zu sehen was über Dich gespeichert ist. Dann gehe bitte zur Schuldnerberatung. Notfalls mache eine Privatinsolvenz. Wie das geht und welche Bedingungen daran hängen weiß ich jedoch nicht.
Ich würde Dir auch empfehlen eine eigene Wohnung zu suchen. Wenn Du mit dem Geld usw. nicht zurecht kommst, dann frage doch an, ob Du jemanden bekommen kannst, der Dich betreut. Es klingt zwar erst einmal doof, aber vielleicht hilft Dir das vorübergehend. Das Gericht kann ja z.B. nur die finanzielle Sorge anordnen. Keine Angst, eine Entmündigung gibt es nicht mehr. Jeder Betreute kann auch mitbestimmen (außer beim Einwilligungsvorbehalt) und auch selbst über sein Geld bestimmen. Der Betreuer regelt für Dich wenn es angeordnet ist auch die behördlichen Dinge, wie Wohngeld beantragen, Beihilfe zum Lebensunterhalt usw..

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo StolzerBlick,



@Sekundant
Gut, daß Du Dir hier auch Gedanken machen willst! Ich hatte mir schon überlegt, ob es noch die Möglichkeit der Barauszahlung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt! Weißt Du das? Ich könnte erst Montag Erkundigungen starten!

Die Möglichkeit gibt es aber die ziehen Kosten ab!


Grüße von
Ingeborg!


Versucht es bei der Deutschen Bank ( die haben mir sehr geholfen )!

Die Sparkasse darf Dich nur ablehnen wenn sie eine negative Geschäftserfahrung mit Dir haben oder hatten! (z.B Kredit nicht gezahlt)

Grüssle
 
Hallo Sollero!

Du hast mich eben (# 46) nicht richtig zitiert; bitte setze nicht Deinen Zusatz zwischen meine Worte und meine Signatur!

Zitat # 26:
...@Sekundant
Gut, daß Du Dir hier auch Gedanken machen willst! Ich hatte mir schon überlegt, ob es noch die Möglichkeit der Barauszahlung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt! Weißt Du das? Ich könnte erst Montag Erkundigungen starten!..

Fertig!

Grüße von
Ingeborg!
 
@Sollero13

Hallo Sollero13,

die Aussage, das die Sparkasse jemanden nehmen muss, nur wenn sie negative Geschäftserfahrung gemacht hat dann nicht, ist falsch. Wenn in der Schufa Dinge drin stehen wie eidesstattl. Versicherung, Kontokündigung, Kredit nicht bezahlt, dann muss die Sparkasse den Kunden nicht nehmen. Kein Kreditinstitut steht in der Pflicht jemanden ein Konto zu eröffnen.

Viele Grüße

Abendsonne
 
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