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Ich brauche Hilfe

Hallo StolzerBlick,

da ich sehr misstrauisch bin, habe ich mir immer alle Berichte geben lassen. Duch das Forum weiß ich jetzt auch, dass ich ein Recht dazu habe. Bisher ging alles ohne Probleme. Mit dem jetztigen Bericht der Klinik werde ich sehen. Da ich Ihnen jedoch die Schweigepflichtsentbindung entzogen habe, müssen sie eigentlich alles über mich schicken. Ich werde mir dann alles durchlesen und sollte etwas drin stehen, was nicht so war, werde ich eine Gegendarstellung machen.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo StolzerBlick,

hier ist das Antragsformular:

https://formulare.virtuelles-rathau...nd=0&import=0&param1=08236000-01-0044&a=a.pdf

Es kann direkt am PC ausgefüllt, seitenweise gespeichert und dann ausgedruckt werden oder als Leerformular ausgedruckt werden.

Vor Abgabe an die Behörde unbedingt für die eigenen Akten/Unterlagen fotokopieren, damit der Nachweis gelingt!

Was ist mit dem Zusammenhangsgutachten?
Wer hat das erstellt und wie lautete der Auftrag?
Warst Du bei einem Gutachter oder wurde das Gutachten nach Aktenlage erstellt?
Hattest Du, falls Du bei der Begutachtung anwesend warst, das Auswahlrecht zwischen 3 vorgeschlagenen Gutachtern?
Wurdest Du auf Dein eigenes Wahlrecht aufmerksam gemacht?
Mit welcher Begründung darfst Du es nicht sehen?
Beruhte auf diesem Gutachten eine Ablehnung durch die BG von beantragten Leistungen?


@ Abendsonne:

Natürlich hat jeder das Recht, sich die Aktenteile, auch und gerade Gutachten, in Kopie aushändigen zu lassen. Ist doch wichtig, damit man weiß, womit die Gegenseite hantiert, um sich ihren gesetzlichen Vorgaben zu entziehen! Opfern, die einen Antrag nach dem OEG gestellt haben, wird jedoch häufig unter dem Mäntelchen eines behaupteten Schutzes wg. psychischer Belastung dieses Recht verwehrt! Hier sollte der Antragsteller/die Antragstellerin mit ihrem Therapeuten sprechen, der sehr oft mit Unterstützung des Opfers eine bessere Zugriffsmöglichkeit hat. Wer erst einmal im Besitz seiner Gutachtenkopie ist, kann dann selbst den eigentlichen Grund der Herausgabeverweigerung sehen und dann besser im Widerspruchsverfahren argumentieren!

Siehe hierzu auch § 25 SGB X - Akteneinsicht!

Mit der Verweigerung Eurer Rechte nimmt die Verwaltung Euch die rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Überprüfung - dies ist nicht hinnehmbar, denn alle Verwaltungen und Behörden müssen ständig überprüft werden!

Ein Blick in dieses Forum reicht schon!



Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stolzerblick,

wende dich doch mal hierher:

http://www.deutsche-opferhilfe.de/

Ich kenne mich da leider nicht aus, was die alles machen - aber wenn sie machen, was sie versprechen, müssten sie dir helfen können und wollen. Die müssten sich auch mit dem Opferhilfeentschädigungsgesetz usw. auskennen.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo StolzerBlick,

bis sich Deine bisherigen Bemühungen zur Sicherung des Finanziellen geklärt haben, besteht bei Deiner desolaten Lage noch die Möglichkeit, Hilfen nach SGB XII (früher Sozialhilfe nach dem BSHG) zu beantragen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Hier unter *Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt ab § 27.

Der Antrag sollte umgehend gestellt werden, hier zählt DAS Datum - daher: nicht abwarten!

Du könntest den Antrag in freier Form stellen, das heißt, Du teilst Deine Mittellosigkeit mit und überläßt der Behörde gleichzeitig eine Fotokopie Deines Rentenbescheides und der letzten Kontoauszüge sowie den Nachweis Deiner Ausgaben für Miete und sonstige Kosten, die Du zuhause entrichtest. Wenn Dir nach Bezahlung dieser Grundlebenskosten (meine Formulierung, heißt möglicherweise offiziell anders) kein Cent mehr für den ganzen langen Restmonat bleibt, erfüllst Du die Bedingungen, die SGB XII vorgibt!

Kopiere Deinen Antrag und laß Dir die Abgabe auf dieser Kopie mit Tagespost-Eingangsstempel von dem Sachbearbeiter quittieren!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo StolzerBlick,

mach deinem Namen ehre und don`t give up. Eine PTBS ist heilbar. Lass Dich nicht depremieren. Deine Situation sollte aufgearbeitet werden. Es gibt auch positive Signale.
Nimm Sie wahr. Du brauchst jetzt ein bischen Geduld. Ich wünsche Dir viel Kraft.

mfg

Norbert
 
Therapie

Hallo!
Ich habe gerade Deinen Bericht gelesen. Mir ging es nach meinem Unfall wie Dir! Ich habe Therapien gemacht, die mir wenig bis garnichts brachten.
Heute bin ich von einer Therapie zurück! Diesmal habe ich das Gefühl, daß sich bei mir etwas positiv bewegt. Es war keine herkömmliche Therapie! Ich hatte eine 5tägige Intensivtherapie als Einstieg beim IPU Köln!
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft!
Gruß

k4061
 
Sorry das ich jetzt erst antworte. Zu allem <überfluss ist nun auch mein PC kaputt. Habe mir nun einen älteren ausgeliehen. Zu deinen Fragen.

1. Das Zusammenhangsgutachten wurde nach dem ersten Klinikaufenthalt erstellt.
2. Von einem Dr. Stevens in Tübingen. Der Auftrag war herauszufinden ob mein Trauma vom Überfall oder meiner Kindheit kommt.
3. Ich war bei dem Gutachter, habe´ihn aber nur 5 Minuten davon in einem Gespräch zu Gesicht bekommen. Der Rest davon und das Gutachten ging über 6 Stunden habe ich damit verbracht Fragebögen auszufüllen und Verschiedene Tests zu machen. zb. Reaktion, Konzentration und solche Dinge.
4. Ja ich hatte die Auswahl von 3 Gutachtern. Da ich aber keinen der 3 kannte, kenne eh keine Gutachter, habe ich meine Therapeutin zu Rate gezogen. Sie kannte auch keinen und hat mir dann geraten den zu nehmen der am nächsten zu erreichen sei.
5. Eigenes Wahlrecht? Wenn du damit meinst das ich selbst einen vorschlagen hätte können, nein. Wenn Du meinst das ich zwischen den 3 wählen kann, ja.
6. Mit keiner Begründung. Ich habe sie damals angefordert und es hieß ich bekomme sie nicht und mein Hausarzt hat mir gesagt das extra ein Vermerk darauf ist das der Patient die Gutachten von Klinik und Gutachter nicht einsehen darf.
7. Die BG hat den ersten Klinikaufenthalt gezahlt und auch die Therapie davor, wie auch Fahrtkosten, da dieser Überfall ja als Arbeitsunfall gilt oder so. Durch dieses Gutachten musste sie nicht mehr zahlen und hat die Kosten die Ihnen bis dahin entstanden waren von der Krankenkasse und der Rentenversicherung zurückgefordert.

Ja und mein Fehler war das ich alles hingenommen war. Wie gesagt ich war wie taub, leer, in einem Loch und konnte ned reagieren hab diese ganze Zeit eigentlich nicht wirklich mitbekommen, nur funktioniert. Was ja auch heute noch so ist. Mein Fehler, denke ich.

Mich überfordert ja schon mich auf den kleinsten Text zu konzentrieren. Wenn ich eine Frage zb. jetzt von dir lese und sie beantworten will, muss ich oft mehrmals runterscrollen, weil bis ich oben bin um zu tippen weiß ich nicht mehr was gefragt war.
Fühle mich dabei wie ein Idiot.

Das mit dem Antrag werde ich versuchen.
Aber ich habe nicht mal mehr ein eigenes Konto. Durch die geringe Rente und das ich nichts dazu beantragen kann konnte ich einigen Zahlungen nicht mehr nachkommen und es wurde mir nach einer Kontopfändung das Konto gekündigt. Seitdem geht die Rente auf das Konto meines Expartners.

Er behält alles ein, aber dafür kann ich hier wenigstens umsonst essen und so und meine Katzen sind versorgt.

Ich werde es versuchen. Höre von diesen ganzen Dingen das erste mal. Überschwemmt mich gerade alles sehr. :)

Danke, die Kraft kann ich brauchen, denn im Moment weiß ich nicht wo ich sie hernehmen soll. ich weiß nur, wenn ich meine Katzen nicht hätte für die ich Verantwortung trage, hätte ich schon lange aufgegeben. Ich bin über jeden Tag froh den ich geschafft habe.

Ich danke auch dir für deine lieben Worte. Die Therapieen die ich hinter mir habe. kann ich gar nicht mehr aufzählen. EMDR, dann Sicherer Ort, und Tresor, Schachteln und was weiß ich was noch alles.
Was ist das eine Intensivtherapie und ich finde es toll wenn sie Dir etwas gebracht hat. Wünsche Dir auch viel Glück.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo StolzerBlick,

Zitat:..2. Von einem Dr. Stevens in Tübingen...

Das war so ziemlich das Übelste, was Dir als Gutachter über den Weg laufen konnte! Dieses Forum ist voll von seinen Taten!

Stelle mal den Antrag bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Möglicherweise kannst Du bei einer Sparkasse ein Guthabenkonto eröffnen. Leistungen nach dem SGB XII sind nicht pfändbar - Du könntest Dein Konto allerdings auch nicht überziehen, aber es gehört Dir!

Mit den anderen Posten beschäftige ich mich bald!
Muß mich mal eben für ein paar Stunden weglegen, bin total alle!


Gute Nacht und
Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe Ingeborg

Ich danke Dir für deine Antwort . Ich werde es versuchen. Bei der Sparkasse bin ich abgelehnt worden.

Schlaf gut und danke für deine Hilfe.

LG Cilli
 
Hallo StolzerBlick,

Aber ich habe nicht mal mehr ein eigenes Konto. Durch die geringe Rente und das ich nichts dazu beantragen kann konnte ich einigen Zahlungen nicht mehr nachkommen und es wurde mir nach einer Kontopfändung das Konto gekündigt.

das tut mir leid.

Ich versuche morgen mal zu antworten, hatte heute durch andere Ereignisse wenig Zeit.


Gruss

Sekundant
 
Lieber Sekundant

Es muss Dir nicht leid tun. Ich gebe mir an allem die Schuld, Ich habe zu lange alles schleifen lassen. Habe aufgegeben. Ich wünsche dir noch eine schöne Nacht.

Vielleicht bis Morgen.
 
Hallo StolzerBlick,

Zitat:...5. Eigenes Wahlrecht? Wenn du damit meinst das ich selbst einen vorschlagen hätte können, nein...

Hat die BG Dich wirklich nicht auf Dein eigenes Gutachter-Vorschlagsrecht aufmerksam gemacht? Du konntest ausschließlich/nur unter den drei Genannten wählen?

@Sekundant
Gut, daß Du Dir hier auch Gedanken machen willst! Ich hatte mir schon überlegt, ob es noch die Möglichkeit der Barauszahlung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt! Weißt Du das? Ich könnte erst Montag Erkundigungen starten!


Grüße von
Ingeborg!
 
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