Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum und habe nun auch ein kleines Problem.
Am 21.03.07 wurde ich auf dem Bürgersteig von einem Auto überrollt .
Ergebnis war eine Unterschenkelfraktur mit oberen Sprunggelenk. Die Fahrzeughalterin gibt mir die Schuld, da ich ihr ins Auto gelaufen bin. Für die Polizei ist die Sachlage eindeutig, denn als Fußgänger auf einem Bürgersteig muss ich nicht mit einem Auto rechnen. Na ja sie beharrt weiter auf ihre Version. Fakt ist oder war, ich mußte operiert werden, 6 Wochen Fixateur und nun versuche ich kleine Gehversuche zu tätigen. Es scheint eine sehr langwierige Angelegenheit zu werden und der Chirurg ist sich nun auch sicher das Schäden bleiben. In welchem Umfang kann er nun nicht sagen und ob in einigen Jahren noch etwas dazu kommt ist auch nicht auszuschließen. Nun wird es sicher noch zu einer Verhandlung kommen wenn sie weiterhin darauf besteht sie habe Vorrecht auf einem Bürgersteig. Wie kann ich die gegenerische Versicherung dazu bringen für Folgeschäden die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn wenn ich den Unfall nicht gehabt hätte, würde ich noch rumspringen wie ein junges Reh.So weit ich informiert bin werden für Schäden die durch den Arzt festgestellt werden und demzufolge bleiben mit der Schmerzensgeldsumme abgegolten, aber für Schäden die erst später eintreten und die der Arzt noch nicht vorraussagen konnte, kann man die Versicherungen haftbar machen. Aber für den Fall es bleibt gleich etwas dann würde die Summe nie bis zum Lebensende reichen um die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn mehr als 3000 Euro werden es mit Sicherheit nicht. So ich hoffe ihr könnt mir jede Menge Tipps geben, auch was man noch so einklagen kann. Denn ich bin ziemlich sauer auf diese Frau, die hat sich noch nicht mal entschuldigt, na ja wäre ja auch ein Schuleingeständiss.
Es grüßt Anke
Ich bin neu in diesem Forum und habe nun auch ein kleines Problem.
Am 21.03.07 wurde ich auf dem Bürgersteig von einem Auto überrollt .
Ergebnis war eine Unterschenkelfraktur mit oberen Sprunggelenk. Die Fahrzeughalterin gibt mir die Schuld, da ich ihr ins Auto gelaufen bin. Für die Polizei ist die Sachlage eindeutig, denn als Fußgänger auf einem Bürgersteig muss ich nicht mit einem Auto rechnen. Na ja sie beharrt weiter auf ihre Version. Fakt ist oder war, ich mußte operiert werden, 6 Wochen Fixateur und nun versuche ich kleine Gehversuche zu tätigen. Es scheint eine sehr langwierige Angelegenheit zu werden und der Chirurg ist sich nun auch sicher das Schäden bleiben. In welchem Umfang kann er nun nicht sagen und ob in einigen Jahren noch etwas dazu kommt ist auch nicht auszuschließen. Nun wird es sicher noch zu einer Verhandlung kommen wenn sie weiterhin darauf besteht sie habe Vorrecht auf einem Bürgersteig. Wie kann ich die gegenerische Versicherung dazu bringen für Folgeschäden die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn wenn ich den Unfall nicht gehabt hätte, würde ich noch rumspringen wie ein junges Reh.So weit ich informiert bin werden für Schäden die durch den Arzt festgestellt werden und demzufolge bleiben mit der Schmerzensgeldsumme abgegolten, aber für Schäden die erst später eintreten und die der Arzt noch nicht vorraussagen konnte, kann man die Versicherungen haftbar machen. Aber für den Fall es bleibt gleich etwas dann würde die Summe nie bis zum Lebensende reichen um die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn mehr als 3000 Euro werden es mit Sicherheit nicht. So ich hoffe ihr könnt mir jede Menge Tipps geben, auch was man noch so einklagen kann. Denn ich bin ziemlich sauer auf diese Frau, die hat sich noch nicht mal entschuldigt, na ja wäre ja auch ein Schuleingeständiss.
Es grüßt Anke