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Ich brauch Tipps!

anke

Nutzer
Registriert seit
9 Juni 2007
Beiträge
14
Hallo!

Ich bin neu in diesem Forum und habe nun auch ein kleines Problem.
Am 21.03.07 wurde ich auf dem Bürgersteig von einem Auto überrollt:mad: .
Ergebnis war eine Unterschenkelfraktur mit oberen Sprunggelenk. Die Fahrzeughalterin gibt mir die Schuld, da ich ihr ins Auto gelaufen bin. Für die Polizei ist die Sachlage eindeutig, denn als Fußgänger auf einem Bürgersteig muss ich nicht mit einem Auto rechnen. Na ja sie beharrt weiter auf ihre Version. Fakt ist oder war, ich mußte operiert werden, 6 Wochen Fixateur und nun versuche ich kleine Gehversuche zu tätigen. Es scheint eine sehr langwierige Angelegenheit zu werden und der Chirurg ist sich nun auch sicher das Schäden bleiben. In welchem Umfang kann er nun nicht sagen und ob in einigen Jahren noch etwas dazu kommt ist auch nicht auszuschließen. Nun wird es sicher noch zu einer Verhandlung kommen wenn sie weiterhin darauf besteht sie habe Vorrecht auf einem Bürgersteig. Wie kann ich die gegenerische Versicherung dazu bringen für Folgeschäden die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn wenn ich den Unfall nicht gehabt hätte, würde ich noch rumspringen wie ein junges Reh.So weit ich informiert bin werden für Schäden die durch den Arzt festgestellt werden und demzufolge bleiben mit der Schmerzensgeldsumme abgegolten, aber für Schäden die erst später eintreten und die der Arzt noch nicht vorraussagen konnte, kann man die Versicherungen haftbar machen. Aber für den Fall es bleibt gleich etwas dann würde die Summe nie bis zum Lebensende reichen um die Behandlungskosten zu übernhemen. Denn mehr als 3000 Euro werden es mit Sicherheit nicht. So ich hoffe ihr könnt mir jede Menge Tipps geben, auch was man noch so einklagen kann. Denn ich bin ziemlich sauer auf diese Frau, die hat sich noch nicht mal entschuldigt, na ja wäre ja auch ein Schuleingeständiss.
Es grüßt Anke:)
 
Ganz wichtig!

Hallo Anke,

Du MUSST einen Anwalt einschalten, wenn Du das noch nicht getan hast.
Suche Dir einen Anwalt, der sich im Bereich Personenschaden-Verkehrsunfall bestens auskennt. Einer, der in der Regel Familienrecht bearbeitet, ist gänzlich ungeeignet. Ich spreche hier aus Erfahrung.

Unterzeichne auf keinen Fall irgendetwas bei der gegnerischen Versicherung.

Da Du mit Folgeschäden rechnen musst, benötigst Du ein so genanntes Feststellungsurteil. Darin wird festgelegt, dass sämtliche Schäden, die aus dem Unfall resultieren - auch wenn Sie später noch eintreten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Mache Dich aber darauf gefaßt, dass dies ein langer Weg für Dich wird. Sammle auf jeden Fall jetzt schon alles, was Du und Deine Angehörigen an Kosten hatten. Jeder Beleg zählt. Deine Krankenakte solltest Du ebenfalls kopieren lassen und nie wieder aus der Hand geben. Immer nur Kopien herausgeben.

So viel in Kürze, ich bin sicher, Du wirst noch weitere nützliche Anregungen hier im Forum erhalten.

Eins schönes Wochenende wünscht
Stef
 
Hallo Anke!

Meiner Meinung nach, geht so ein Unfall sowieso vors Gericht.
War bei mir auch so, nur dass ich die Autofahrerin war.
Eine Radfahrerin war mir im Kreisverkehr auf dem Bürgersteig entgegengesetzt der Fahrtrichtung ins Auto gefahren.

Sie hatte behauptet, dass man auf der anderen Seite nicht fahren konnte und auch der Ansicht sie hätte Recht.
Es war das gelogen- weil die Strasse, Kreisverkehr und Bürgersteig neu ausgebaut war.

Ich hatte einen Anwalt-der mir auch erzählte, das ich Schuld sei, die Zeitung schrieb dass ich Schuld sei und letztendlich entschied der Staatsanwalt, dass ich nicht Schuld war.

Es ist völlig egal, was die Verursacherin meint, den Fall entscheidet das Gericht.
Und genau wie stef schon beschrieb, Du brauchst unbedingt einen R-Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt.

Meiner, war zwar ein hervorragender Wirtschaftsanwalt-hatte aber scheinbar keine Ahnung im Verkehrsrecht.
Hatte nur Glück, dass sich der mit dem Fall betraute Staatsanwalt für mich einsetzte.

Viel Glück

Gruß
Maja
 
StGb und dann BGB

:rolleyes:Hallo Anke,

wozu wartest Du auf eine Entschuldigung der Dame ? Stelle ganz formlos eine Strafanzeige gegen die Rowdy-Dame und schalte sofort einen RA für Verkehrsrecht, Spezialgebiet Personenschädenregulierung ein. Dieser holt bei der gegnerischen Haftpflicht deren schriftliche Einstandspflichterklärung ein. Mache bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Konzessionen, die Gehwegfahrerin hat 100 % Schuld ! Daraus wird Dein RA Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen (und für die Zukunftsschäden den immateriellen Vorbehalt) rausholen. Warum bist Du so bescheiden ? Lasse Dir die € 3000,-- zu Deiner beliebigen Verrechnung erstmal als Mini-Vorschuss zahlen. Schaue mal im ADAC-Schmerzensgeldtabellen-Buch nach, was die Gegnerin zahlen wird.

Alles andere ist Zeitverschwendung. "Meine" Dame (die mich plattfuhr) meinte `mal, sie müsste die Vorstellung, mit Ihrem froschgrünen Sch...-Corsa in mich reingefahren:eek: zu sein, VERDRÄNGEN:mad: .

Das strafende Gewissen wird solche unseligen "Verkehrsteilnehmer" auch irgendwann einmal quälen, glaube es mir.

Gruß
Gibbus:cool:
 
Hallo Anke,

wenn du irgendwann in Zukunft ein Urteil hast, dass die Fahrzeugführerin Schuld ist, bekommst du auch Geld.

Du muss nur aufpassen, dass du bei der gegnerischen Versicherung keine Abfindungserklärung unterschreibst (die Versuchen das manchmal einem diese mit der Schmerzensgeldzahlung unterzujubeln). Die Schmerzensgeldzahlung kann von einer Abfindungserklärung unberührt bleiben, fällt aber dementsprechend niedriger aus. Solltes du dich doch abfinden lassen wollen, kannst du danach keinerlei Ansprüche mehr an die Versicherung stellen. Bis dahin jeden Beleg sammeln (Arzkosten, Telefonkosten, Quittungen...).

Ein Rechtsanwalt ist da von Vorteil. Kannst ja mal bei dem ADAC anrufen, die haben eine Liste von Verkehrsrechtsanwälten.

Hatte selbst auch eine Sprunggelenksfraktur, die nach über 3 Jahren jetzt bis zur Versteifung des Gelenkes geführt hat. Den Schaden kann man eigentlich in Geld nicht ausdrücken.

Gruß Jens
 
Hallo Anke!

Es gab doch sicherlich polizeiliche Ermittlungen - Oder?

Bist du denn gar nicht darüber aufgeklärt worden, daß du Strafantrag stellen kannst?

Ich glaube für "diesen" gibt es eine Frist von drei Monaten!
(Bin mir da aber nicht so ganz sicher - Unbedingt ganz schnell erkundigen und schnellstmöglich nachholen!)

Dein Anwalt wird sicherlich umgehend Akteneinsicht beantragen und Du kannst nachlesen was denn "die Verursacherin so zu Protokoll gegeben hat". Warscheinlich werden Dir dann wohl die Nacken-Haare zu Berge stehen.

.....Auch wenn der Weg lang und beschwerlich wird: Nicht verzweifeln!

Drei Jahre nach meinem Unfall warten wir immer noch auf den Prozeß
im Strafverfahren (gegen den Verursacher).

Liebe Grüße und gute Besserung!

Punkinella
 
Hallo Anke!

Ich kann Dir nur RATEN einen guten ANwalt zu suchen u. dem die Arbeit mit den Versicherungen,... zu überlassen. Kontrolier alle deine Arztbefunde u. interschreib nichts ohne mit deinen Rechtsanwalt darüber gesprochen zu haben.
Mein Unfall liegt über 3 Jare zurück u. obwohl 100 % Unfallschuld bei meinem Unfallgegener liegt, hab ich den größten Ärger mit den unterschiedlichsten Versicherungen.

Kopf hoch u. verlier nicht den Mut
chaotisch:)
 
Anke @ Jodat

Hallo Anke,

da fällt mir doch noch dringend unser Forumskollege JODAT ein, Herr RA Dr. Ralph Burkard, Meckenheim. Schau `mal "jodat" in der Benutzerliste nach und kontakte ihn. Er gibt hier professionelle Tipps in Verkehrsrecht.

Gute Nacht:rolleyes:
Gibbus:cool:
 
Danke!

Hallo

Erst einmal danke für die vielen Beiträge:) . Strafantrag wurde gestellt und einen Rechtsanwalt haben wir auch, aber ich möchte mich auch vorab selber informieren. Ich hoffe nur, das der Anwalt auch an alles denkt. Je mehr man selber weiß, desto besser. Man kann dann auch besser argumentieren. So weit wir informiert sind, liegt die Akte schon bei der Staatsanwalt und wie lange das dann dauert, weiß ich auch nicht. Gibt es irgendeine Internetseite, wo man selber nachschauen kann, wie hoch das Schmerzensgeld sein kann. Denn die Anwältin meinte, es könnte zwischen 3000 und 5000 Euro liegen, aber das wäre schon sehr hoch gegriffen. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Für mich ist es wichtig, das ich die gegnerische Versicherung für alle bleibenden und kommenden Schäden haftbar machen kann. Wann kommt eigentlich die private Unfallversicherung auf, oder kommt sie für so einen Fall garnicht auf, weil es ja einen Verursacher gibt.?So das soll es erst einmal gewesen sein!
Lieben Gruß von Anke
 
Hallo Anke,

hast Du Deine private Unfallversicherung bisher nicht darüber informiert?:mad: :mad:

Bitte ganz, ganz schnell nachholen. Für die Verzögerung der Mitteilung gleich eine Entschuldigung mitschicken. ;-)

Die Private Unfallversicherung ist ein ganz anderes Blatt. Völlig unabhängig von der Regulierung des anderen Schadens bzw. des Vorganges.


Gruß von der Seenixe
 
Alarm

Hallo Anke,

Dieser Satz sollte Dich sehr nachdenklich stimmen:

Denn die Anwältin meinte, es könnte zwischen 3000 und 5000 Euro liegen, aber das wäre schon sehr hoch gegriffen.

Beherzige die Ratschläge, die Du hier erhalten hast. Sie sind Gold wert.

Dein Rechtsanwalt sollte, wenn er sich wie bereits mehrfach hier erwähnt, in dem Bereich auskennt, eine solche Tabelle in aktuellster Ausgabe vorliegen haben. Hat er das nicht, wird er auch nicht spezialisiert sein.

Es gibt noch wesentlich mehr zu klären. Das Schmerzensgeld solltest Du nicht so in den Vordergrund stellen. Das ergibt sich bei korrekter Vorgehensweise schon nicht zu Deinem Nachteil.

Grüße
Stef
 
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