Dasbo27
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Ich habe vor einiger Zeit geschrieben das ich auf Grund eines CRPS eine Begutachtung auf Grund Kognitiver Einschränkung wegen einer
Schmerztherapie, der Geistigen Leistungsfähigkeit durchführen lassen muss.So hat die Signal Iduna bei Herr Dr. M.F in Begutachtung Institut Hamburg nachgefragt und der Dr. M.F Schreibt Folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hr A.B macht eine erheblich Leistungsminderung u.a. wegen einer Schmerzstörung und Depression geltend, geklärt werden soll die Differenzialdiagnose eine somatoformen Schmerzstörung, die gem. Absatz2 Abs IV der AUB unter dem Leistungsausschluss Fiele.Um eine solche zu bestätigen bzw. auszuschließen und ggfs.
bestehende Auswirkung auf das Leistungsvermögen möglichst zu quantifizieren, wird zusätzlich zu Anamnese und Klinischer Befunderhebung zu einer standardisierten
psychologischer Testung geraten,deren Ergebnisse im Rahmen eines psychologischen Zusatzgutachtens dargestellt und bewertet werden würde.
Das Zusatzgutachten wird sich ganz vorrangig auf standardisiert psychologischen Erhebungsinstrumente stützen und ist insoweit als Ergänzung zum Hauptgutachten zu verstehen.Bei Auftragserteilung kann es zeitgleich mit diesem im hiesigen Institut im zusammenarbeit mit dem hiesigen Institut Tätigen Psychologen erstellt werden,
der Kostenrahmen läge bei ca. 700 Euro+Schreibgebühr+Mwst.
Soweit das Zusatzgutachten in unserem Institut in Anspruch nehmen möchte,bitten um Genehmigung per Mail unter ........ oder per Fax.
MFG
dr M.Fa.
Ich habe eine Tibia Kopf Fraktur mit Schädigung des n. peroneus dadurch das CRPS und Schmerzmittel Opiate und Neuroleptikum dadurch Kognitive Einschränkung.
Frage? Muss ich Dahin steht ja schon alles fest, Dr.M.F brauch mich ja nicht Untersuchen, was noch Hinzukommt ist, ich wohne in Bremen hier gibt es auch Neurologen
warum nach Hamburg.Für eine Antwort währ ich dankbar. Greift da nicht schon der §278 StGB weil die Fragestellung ja ist das die Nebenwirkung die Kognitiven Störung hervorrufen.Ich habe keine Depressionen.
Schmerztherapie, der Geistigen Leistungsfähigkeit durchführen lassen muss.So hat die Signal Iduna bei Herr Dr. M.F in Begutachtung Institut Hamburg nachgefragt und der Dr. M.F Schreibt Folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hr A.B macht eine erheblich Leistungsminderung u.a. wegen einer Schmerzstörung und Depression geltend, geklärt werden soll die Differenzialdiagnose eine somatoformen Schmerzstörung, die gem. Absatz2 Abs IV der AUB unter dem Leistungsausschluss Fiele.Um eine solche zu bestätigen bzw. auszuschließen und ggfs.
bestehende Auswirkung auf das Leistungsvermögen möglichst zu quantifizieren, wird zusätzlich zu Anamnese und Klinischer Befunderhebung zu einer standardisierten
psychologischer Testung geraten,deren Ergebnisse im Rahmen eines psychologischen Zusatzgutachtens dargestellt und bewertet werden würde.
Das Zusatzgutachten wird sich ganz vorrangig auf standardisiert psychologischen Erhebungsinstrumente stützen und ist insoweit als Ergänzung zum Hauptgutachten zu verstehen.Bei Auftragserteilung kann es zeitgleich mit diesem im hiesigen Institut im zusammenarbeit mit dem hiesigen Institut Tätigen Psychologen erstellt werden,
der Kostenrahmen läge bei ca. 700 Euro+Schreibgebühr+Mwst.
Soweit das Zusatzgutachten in unserem Institut in Anspruch nehmen möchte,bitten um Genehmigung per Mail unter ........ oder per Fax.
MFG
dr M.Fa.
Ich habe eine Tibia Kopf Fraktur mit Schädigung des n. peroneus dadurch das CRPS und Schmerzmittel Opiate und Neuroleptikum dadurch Kognitive Einschränkung.
Frage? Muss ich Dahin steht ja schon alles fest, Dr.M.F brauch mich ja nicht Untersuchen, was noch Hinzukommt ist, ich wohne in Bremen hier gibt es auch Neurologen
warum nach Hamburg.Für eine Antwort währ ich dankbar. Greift da nicht schon der §278 StGB weil die Fragestellung ja ist das die Nebenwirkung die Kognitiven Störung hervorrufen.Ich habe keine Depressionen.