S. 9
Zerebrale Beteiligung
Die
Diagnose einer durchgemachten Hirnverletzung (meist im Sinne einer Commotio cerebri, syn. milde traumatische Hirnverletzung, mild traumatic brain injury) begründet sich bei unauffälliger Bildgebung nicht durch unspezifische neuropsychologische Funktionsstörungen, sondern durch die anamnestische Evidenz für eine
im Unfallablauf durchgemachte Bewusstseinsstörung [21]. Darunter fallen neben einer kurzen Bewusstlosigkeit auch kurze
amnestische Lücken, Verwirrtheitszustände und andere Bewusstseinsveränderungen [21].
S. 10
Klinische Untersuchung
Chronologische Befragung zum Unfallablauf
Auf die
notwendige Abgrenzung einer zusätzlichen Hirnverletzung von den muskuloskelettalen Verletzungsfolgen am Nacken und Rücken wurde wiederholt hingewiesen. Zum
Ausschluss einer zerebralen Traumatisierung muss der Arzt Klarheit über ein lückenloses Erinnerungsvermögen des Patienten an den Unfallablauf erhalten [21].
... Ein
ununterbrochenes Erinnerungsvermögen und damit der Ausschluss eines zerebralen Traumas kann dann angenommen werden, wenn das Kollisionsgeräusch gehört wurde, die Einwirkung auf den Körper und ein Bewegungseffekt wahrgenommen wurde und das eigene Verhalten nach Stillstand des Wagens lückenlos beschrieben wird.
(
Schleudertrauma,
Ettlin, Th., in: Schleudertrauma, Seiten 125-144, Steinkopff, 2003)