Hallo ihr lieben betroffenen HWSler,
habe mir heute einmal den neuen Pschyrembel (2013) zu Gemüte geführt und unter "Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule" nachgeschlagen.
Dort war auch eine schöne Tabelle abgebildet - und zwar die "modizifizierte Klassifikation der whiplash-associated disorders (Abk. WAD) nach Spitzner (1995)".
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist das sozusagen die "Quebec-Klassifikation" (http://www.code-knacker.de/quebec.htm), die von Spitzner 1995 übersetzt wurde. Ist das richtig?
Das deutsche Pendent ist ja wohl die Klassifikation nach Erdmann, oder?
Welche wird denn nun "offiziell" bei der Beurteilung von HWS-Beschwerden herangezogen? Ist das jetzt o. g. Klassifikation, da der Pschyrembel ja DAS anerkannte Nachschlagewerk für Mediziner ist? (Frage: Ist er das wirklich?)
Interessant war für mich, dass im Pschyrembel auch die "Therapie" vorgeschlagen wurde (sorry, ich habe das erste Mal seit Langem im Psychrembel nachgeschlagen, aber ihr kennt das ja vielleicht alles schon):
Und zwar wird hier bei WAD I u. WAD II (wohl identisch mit QTF 1 u. QTF II nach Quebec) vorgeschlagen:
ohne morpholog. Korrelat (häufig): lokale Wärmeapplikation, Analgetika, Antiphlogistika, zentrale Muskelrelaxantien; frühzeitige u. gezielte Physiotherapie; keine Ruhigstellung.
Bei WAD III u. WAD IV (identisch mit QTF 3 u. QTF 4 nach Quebec):
mit morpholog. Korrelat: Fusionsoperation (z. B. Spondylodese, Verschraubung), Haloextension.
Werbetext auf dem Umschlag: "Die Neuauflage bietet aktuelles, gesichertes Fachwissen aus allen medizinischen Fachgebieten in bewährter Psychrembel-Qualität ... Dieses erstklassige Standardwerk der Medizin ist auch in der 264. Aufl. die erste Instanz bei der Klärung medizinischer Fragen. Der Pschyrembel ist und bleibt die bewährte Quelle für gesichertes Wissen und ist aus der täglichen Arbeit von Ärzten, Studierenden u. medizinischen Fachkräften nicht mehr wegzudenken."
Nun meine Fragen: Gilt der Psychrembel vor Gericht NICHT? Gerade wenn Dislokationen/Frakturen/Instabilitäten diagnostiziert wurden - kann man ihn dann nicht heranziehen? Warum immer diese Diskussionen über die schwammigen Umschreibungen des einen oder anderen "Experten" oder des behandelnden Arztes - kann man denen nicht den Pschyrembel unter die Nase halten?
Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?
Bin ja einfach mal neugierig ...
Viele Grüße, Rudinchen
habe mir heute einmal den neuen Pschyrembel (2013) zu Gemüte geführt und unter "Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule" nachgeschlagen.
Dort war auch eine schöne Tabelle abgebildet - und zwar die "modizifizierte Klassifikation der whiplash-associated disorders (Abk. WAD) nach Spitzner (1995)".
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist das sozusagen die "Quebec-Klassifikation" (http://www.code-knacker.de/quebec.htm), die von Spitzner 1995 übersetzt wurde. Ist das richtig?
Das deutsche Pendent ist ja wohl die Klassifikation nach Erdmann, oder?
Welche wird denn nun "offiziell" bei der Beurteilung von HWS-Beschwerden herangezogen? Ist das jetzt o. g. Klassifikation, da der Pschyrembel ja DAS anerkannte Nachschlagewerk für Mediziner ist? (Frage: Ist er das wirklich?)
Interessant war für mich, dass im Pschyrembel auch die "Therapie" vorgeschlagen wurde (sorry, ich habe das erste Mal seit Langem im Psychrembel nachgeschlagen, aber ihr kennt das ja vielleicht alles schon):
Und zwar wird hier bei WAD I u. WAD II (wohl identisch mit QTF 1 u. QTF II nach Quebec) vorgeschlagen:
ohne morpholog. Korrelat (häufig): lokale Wärmeapplikation, Analgetika, Antiphlogistika, zentrale Muskelrelaxantien; frühzeitige u. gezielte Physiotherapie; keine Ruhigstellung.
Bei WAD III u. WAD IV (identisch mit QTF 3 u. QTF 4 nach Quebec):
mit morpholog. Korrelat: Fusionsoperation (z. B. Spondylodese, Verschraubung), Haloextension.
Werbetext auf dem Umschlag: "Die Neuauflage bietet aktuelles, gesichertes Fachwissen aus allen medizinischen Fachgebieten in bewährter Psychrembel-Qualität ... Dieses erstklassige Standardwerk der Medizin ist auch in der 264. Aufl. die erste Instanz bei der Klärung medizinischer Fragen. Der Pschyrembel ist und bleibt die bewährte Quelle für gesichertes Wissen und ist aus der täglichen Arbeit von Ärzten, Studierenden u. medizinischen Fachkräften nicht mehr wegzudenken."
Nun meine Fragen: Gilt der Psychrembel vor Gericht NICHT? Gerade wenn Dislokationen/Frakturen/Instabilitäten diagnostiziert wurden - kann man ihn dann nicht heranziehen? Warum immer diese Diskussionen über die schwammigen Umschreibungen des einen oder anderen "Experten" oder des behandelnden Arztes - kann man denen nicht den Pschyrembel unter die Nase halten?
Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?
Bin ja einfach mal neugierig ...
Viele Grüße, Rudinchen