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HWS Probleme und Haarriss

Du kannst ja einmal schauen, der Experte wäre in einer Zwickauer Klinik.
 
Hallo,
ich hatte am 16.04.2021 einen Verkehrsunfall. Mir wurde mit ca. 50 km/h direkt in die Fahrertür gefahren. Sofort danach hatte ich starke Schmerzen im Nacken und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Beim CT wurde nichts festgestellt. Einige Tage darauf wurde im MRT ein Haarriss im Gelenkfortsatz, sowie zwei Bandscheibenvorfälle festgestellt. Ich habe daraufhin ca. 5 Wochen eine Halskrause getragen. Bin seitdem in ständiger Therapie Osteopathie akkupunktur und Physiotherapie. Meine Beschwerden sind zwar deutlich besser als am Anfang aber ich habe immer noch stechende Schmerzen im Nacken und Schulterbereich die bis in die Hände ziehen, sowie Schwindel. Seit einer Woche habe ich mit einer Eingliederung im Bürojob angefangen. Meine Beschwerden verschlimmern sich seitdem wieder und ohne Halskrause kann ich nicht am PC sitzen da ich den Eindruck habe meinen Kopf nicht mehr halten zu können. Laut Arzt liegt das alles am Schleudertrauma. Die Bandscheibenvorfälle wären schon vorher da gewesen und drücken auf keinen Nerv. Ich kann aufgrund einer Erkrankung keine Schmerzmittel nehmen und bin langsam am verzweifeln weil ich in diesem Befund Zustand keine 8 Stunden arbeiten schaffen werde. Ortoton nehme ich seit über zwei Monaten 6 Stück am Tag.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir sagen ob eine Chance besteht das die Beschwerden wieder komplett zurück gehen? Macht es Sinn einen Neurochirurgen hinzuzuziehen? Soll ich ein uprite MRT wegen Kopfgelenken machen lassen?

Danke für Eure Antworten.
Hallo bin neu hier. Das kommt mir bekannt vor kämpfe seit 1 jahr alleine dagegen an. Nur das ich keinen haariss hatte. Ärzte gewechselt...null chance was zu machen...auch mit einem neuen Anwalt nicht..den ich extra bezahlen darf...
 
Hallo sdanerl,

natürlich können die Bandscheibenvorfälle vorgelegen haben und oder durch den Unfall erweitert
oder neu aufgetreten sein. Dabei kann eine stumme Schadensanlage vorgelegen haben (WS Degeneration fängt oft schon mit 20 J. an), die sich durch den Unfall aktiviert hat. Bei einem Vorschaden bedarf es deutlichen Beschwerden, Behandlungen und ggf. einer MdE.

Bitte nicht so viele CT machen wegen Strahlung!

Bitte die Kausalität Unterschieden Zivil-BG Recht beachten, viele Gutachter vermischen diese!



Auch die privat Versicherungen suchen und verstecken sich gerne hinter einer Schadensanlage oder Vorschaden.
Wobei w. g. ab 20 Lebensjahr eine gewisse zunehmende Degeneration heute schon ein normales Bild ist.

Ich würde die MRT von einem "guten" Radiologen anschauen lassen ggf. auch zwei!


Beispiel BGH VI ZR 175/04 :

ZPO § 287
Auch eine Beweiswürdigung nach § 287 ZPO kann vom Revisionsgericht (wie bei
Anwendung des § 286 ZPO) lediglich darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter
mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei
auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich
ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstößt.
BGB § 249 Ba
Die Annahme eines Ursachenzusammenhangs erfordert im zivilen Haftungsrecht
auch im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität nicht die Feststellung einer
richtunggebenden Veränderung, vielmehr reicht schon eine bloße Mitverursachung
aus, um einen Ursachenzusammenhang zu bejahen.

Quelle:


Grüße


 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried21,

M.E. BGH-Rechtsprechung alles schön und gut, nur interessiert diese Rechtssprechung die Amts- und Landgerichte in der Regel nicht, jeder macht was er will.

Um überhaupt im schlimmsten Fall in den Genuß der BGH-Rechtssprechung kommen zu können, sollte n.M.W. der Streitwert über 20 000.- liegen .
Liegt er darunter können die Landgerichte(Amtsgerichte) machen und tun was Sie wollen, kommt ja eh nie zur Überprüfung vor de BGH wenn der Streitwert unter 20 000.- liegt, Holzauge sei wachsam.

M.E. am Streitwert erkennt man dann auch, ob man evtl. den richtigen Anwalt hat oder nicht, weil aus obig geannten Erfahrungswerten ist dann klar wie ein Prozess mit unter Streitwert 20 000.- ausgehen wird und dass dann i.R. gegen das UO gearbeitet wird von allen Seiten ua. auch der eigenen.

M.E. werden viele wichtige Sachen dem Mandaten nicht gesagt oder eine falsche Auskunft mangels können oder wollens erteilt, die sich dann später im Prozess sehr bitter rechen tunen, da man nichts beweisen konnte und der Gutachterwillkür vor Gericht hilfslos ausgeliefert ist, obwohl jeder Anwalt wissen muss, dass ein UO und sein Anwalt technische ud medizinische Laien sind und diesbezüglich nichts substantiiert vortragen können, Kenner wissen Bescheid.

Selbst Auskünfte zu Rechtsverfolgungskosten die zb. von der RSV übernommen werden müssten, werden M.E. mangels Könnens oder wollens falsch erteilt.

M.E. wer was beweisen möchte muss auch auf die richtige Vorgehesweise achten, sonst wird das Nichts. Da nützen auch die besten Befunde nichts, rechtlich kann man inzwischen alles begründen.

Gruß
Isswasdoc
 
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