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HWS-Judikatur in Österreich

Rosa und Bert

Nutzer
Registriert seit
5 Dez. 2011
Beiträge
2
Hallo,

wir hatten einen Auffahrunfall, haben alle Folgen genau dokumentiert; im verkehrstechnischen Gutachten (Fahrzeuginnenzellenbeschleunigung unter 4g) ist jedoch die Möglichkeit körperlicher Beschädigung ausgeschlossen und unser Fall in erster Instanz abgeschlossen ohne Arzbriefe, Krankengeschichte etc. zu berücksichtigen. Wir haben hier im Forum gelesen, dass
"In seinem Urteil vom 28.01.2003 erteilt der Bundesgerichtshof den Anhängern der absoluten "Harmlosigkeitsgrenze" eine deutliche Abfuhr."

Hierbei handelt es sich um deutsche Rechtsprechung. Nun wäre es für uns interessant zu wissen (v.a. in Hinblick auf eine Berufung), wie die Harmlosigkeitsgrenze in Österreich gehandhabt wird. Kann uns jemand hierzu mit Links oder anderen Quellen weiter helfen?

Herzlichen Dank:)!

Rosa und Bert
Recht haben heißt nicht Recht bekommen:confused:
 
Hallo Rosa und Bert,

herzlich willkommen hier im Forum.

Wenn ich eure Anfrage richtig verstanden habe, habt ihr als Unfallopfer ein Schleudertrauma erlitten.

In der Hinsicht und auch zu allen anderen Punkten hinsichtlich eines Autounfalls wird sich "Rekobär" sicherlich hier noch melden. Er ist Experte auf dem Gebiet.

Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings, dass sich ein Schleudertrauma schon entwickeln kann, wenn das auffahrende Fahrzeug nur eine geringe Aufprallgeschwindigkeit hat.

Viele Grüße

Derosa
 
Harmlosigkeitsgrenze in Österreich

Hallo Rosa und Bert,

die Österreichische Gerichtsbarkeit ist etwas anders, als die Deutsche. Der Gerichtsgutachter hat hier einen anderen Stellenwert, ist aber trotzdem beherrschbar.

Die Harmlosigkeitsgrenze wird in Österreich noch in Ansatz gebracht. Es lohnt sich aber, da Österreich in der EU ist, nicht nur das BGH-Urteil von 2003, sondern auch die beiden aus 2008 hinzuzuziehen. Österreich wird sich nicht ewig verschließen können.

Ihr findet die beiden Urteile auf meiner Webseite www.unfallreko.de

Wer hat denn das Verkehrstechnische Gutachten erstellt? Wenn es einer der mir bekannten Kollegen war, die auch gern bei Gericht genommen werden, ist davon auszugegehen, dass diese die Insassenbelastung herunter gerechnet haben.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

danke für deine Antwort. Die BGH-Urteile werden wir mit unserem Anwalt durchgehen, ich hoffe, der kennt sich da etwas besser aus, als es bislang den Schein hat. Namen möchten wir verständlicherweise keine nennen, allerdings wurden alle unsere Einwände während Erstellung des Gutachtens abgewiesen bzw. als nicht relevant für die Berechnung der Oberkörperbeschleunigung abgetan. Deine Vermutung gesellt sich also zur unseren!

Schönen Abend,

Rosa und Bert

PS. Danke auch an dich, Derosa!
 
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