hallo
@Heidjer und all
Vielleicht liest ja ein Anwalt mit kennt Urteile, wo anders entschieden wurde..damit andere besser gewappnet sind als ich, denn ich denke , das kann nicht rechtens sein.
deinen werdegang habe ich überflogen, nachdem mir das vorher entgangen war. und genau deswegen, was du beschrieben hast, weise ich darauf hin:
und eine wesentliche frage: bist du im besitz ALLER behandlungsunterlagen, befunde, aufnahmen, ärztliche schreiben und berichte (auch an dritte), sprich der gesamten(!) patientenakte? falls nicht, unbedingt nachholen!
erstens geht aus diesen unterlagen manchmal fehlendes hervor; zudem - und das solltest du auch prüfen - kann es auch um mangelhafte dokumentation und damit um beweisvereitelung gehen, die eine beweiserleichterung bis zur beweislastumkehr nach sich ziehen kann. daher sollte man sich unbedingt die zeit nehmen und den aufwand nicht scheuen, alles und wirklich alles beiziehen.
auch in den beiträgen klingt ja durch: bin ich bekloppt oder sehe ich gespenster, wenn man absicht bei derlei vorgehen unterstellt. NEIN! ein eigenes beispiel zeigt, dass der arzt bewusst (!) eine falsche behandlung durchführte. eine "harmlose" hws-distorsion nach einem unfall bei annähernd 100 km/h frontalaufprall. in den berichten an die kostenträger und anderen ärztlichen schreiben finden sich aber völlig andere hinweise, die er wohl deshalb berichtete, um dort zu zeigen, was er in vorauseilendem gehorsam abgewimmelt hat.
auch nachdem bei einer folgenden op die zerreissung des längsbandes auf der fraglichen höhe der hws festgestellt wurde - keinerlei hinweis, keine rede davon, kein verhaltenshinweis oder warnung.
es geht hier nicht um heilende behandlung; wenn folgekosten und schadensersatz zu erwarten sind, geht es um eine geballte phalanx des vertuschens. und nur durch hartnäckiges beharren, nachhaken, recherchieren und - na, das will ich gar nicht schreiben - kommen diese umstände ans tageslicht. ob nun hier der arzt/die ärzte und SV sich nur durch ihr gehabe zu blöd anstellten oder dies allgemein übliche praxis ihres "nachweises" des versicherungskonformen verhaltens ist, lasse ich mal offen. es ist jedenfalls mit nachdruck anzuraten, in diesen fällen die gesamten patientenakten und -unterlagen zu studieren. das liest sich bei gefühlt jedem 2. derartigen fall schon aus der beschreibung. die frage ist dann nur, wo der nächste richtige ansatz, medizinisch, juristisch oder wo auch immer ist.
@Heidjer hattest du nicht in einem beitrag kürzlich geschrieben, dass ein olg abenfalls ablehnte aus gründen, die nicht nachvollziehbar sind? mir ist momentan die suche zu kompliziert.
gruss
Sekundant