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HWS-Instabilität: Sammlung von Fach-Experten Äußerungen

Achtung:

Fehlender Nachweis von unfallbedingten Beschwerden führt zur Abweisung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch:

KG, Urteil vom 02.03.2006, Az. 22 U 234/04

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass die körperliche Beeinträchtigung auf den Unfall zurückzuführen ist.

Die festgestellte Kopfgelenkinstabilität begründet auch keinen Anspruch, weil nicht feststeht, ob die Veränderungen degenerativ bedingt oder traumatischen Ursprungs sind.
Am Ergebnis ändert auch der Einwand nichts, dass die Auffassung des Sachverständigen nicht den aktuellen Forschungsstand wiedergebe, weil morphologische Veränderungen noch bis zu fünfzehn Jahre nach dem Unfall möglich seien, da diese Ansicht vom überwiegenden Teil der medizinischen Fachwelt als nicht zutreffend angesehen wird.

StVG § 7, BGB § 253 Abs. 2, BGB § 823

Der hier angesprochene "überwiegende Teil der medizinischen Fachwelt", ist ausschließlich der Teil der Versicherungs-Mediziner.

Die Formulierung: "..angesehen wird", oder ähnliches, bedeutet nicht, dass es nicht trotzdem richtig ist.
"Angesehen wird" ist keine Begründung, sondern eine rein subjektive, befangene Behauptung!

Es wird dringend empfohlen:
die Dokumentation von den erstbehandelnden Ärzten zu kontrollieren und falls nötig (meist immer) richtig stellen zu lassen und vervollständigen zu lassen. Nicht einschüchtern lassen!

Dies auch mit Hilfe von Klageandrohung, falls es verweigert wird.
Sämtliche Beschwerden müssen in dem Krankenhaus oder Arztbefund aufgeführt sein.

Der Nachweis einer Kg-Verletzung kann nur unter spezieller Anleitung geführt werden.
Es ist Tatsache, dass die V-Mediziner alles tun, um diesen Nachweis zu verhindern.

Anwälte, die nichts unternehmen, um dem Mandanten hier zu seinen Nachweisen zu kommen, sind befangen und zu wechseln, vielleicht auch im nachhinein Haftbar zu machen.
UO sind nach Kg-Instabilität meist in einem vermindert klaren Bewußtseinszustand und dadurch gewissermaßen strategisch Handlungsunfähig bezüglich der Organisation mit den Unfallzusammenhängen!

Gruß Ariel
 
Für Interessierte oder Betroffene,

der Volltext des von Ariel angesprochenen Urteils findet sich übrigens hier

@ Ariel:

ich kann deinen Ausführungen nur beipflichten, nur damit sind wir im Themenbereich der "freien, richterlichen Beweiswürdigung"

Wo steht im Gesetz, dass eine freie Beweiswürdigung nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat bzw. Subjektivität verboten ist?

Ist nicht bereits die richterliche Auswahl eines bestimmten Sachverständigen bzw. einer gewissen Schule der erste (bewußte?) Schritt in die Subjektivität, ggf. sogar die Präferenz einer Einzelmeinung?

Und hierbei muss dann noch von Richtern zwischen Einzelmeinung und Einzelspezialisten differenziert werden können. Und dies alles auf Gebieten, wovon kein Richter Ahnung haben kann, sonst würde er/sie ja keinen Sachverständigen einschalten.

Und damit sind wir wieder bei dem alten Spruch: vor Gericht und auf hoher See...

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

besten Dank für den Zugang zu dem Urteilstext!

Zu deinem Hinweis auf "der freien richterlichen Beweiswürdigung", muss ich gestehen, dass es mir 25 böhmische Dörfer sind und ich mich sehr schwer tu mit den juristischen Raffinessen. Was ich nicht verstehe, damit haben andere sicher auch Schwierigkeiten.

Bitte erkläre mir (uns) Deinen Satz näher:

"Wo steht im Gesetz, dass eine freie Beweiswürdigung nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat bzw. Subjektivität verboten ist?",

sowie den Satz:

"Und hierbei muss dann noch von Richtern zwischen Einzelmeinung und Einzelspezialisten differenziert werden können."

Danke im voraus!:)


Hier ein Urteil, das dem Urteil vom 02.03.06, siehe oben, entgegensteht, obwohl ein Unterschied von 3 Jahren besteht:
"Gegen die schematische Ansicht einer solchen Harmlosigkeitsgrenze spricht, dass die Beantwortung der Kausalitätsfrage nicht allein von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, sondern daneben von einer Reihe anderer Faktoren abhängt, wobei u. a. auch der Sitzposition des betreffenden Fahrzeuginsassen Bedeutung beizumessen sein kann", wie es von Nicht V-Medizinern und Nicht-V-Gutachern zu Hauf erklärt und ausgiebig begründet und dargestellt wird.

BHG, Urteil vom 28. Januar 2003, AZ: VI ZR 139702 (OLG Stuttgart VersR 2003, 474 ff.)

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Joker,
"...............
Bitte erkläre mir (uns) Deinen Satz näher:

"Wo steht im Gesetz, dass eine freie Beweiswürdigung nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat bzw. Subjektivität verboten ist?",

sowie den Satz:

"Und hierbei muss dann noch von Richtern zwischen Einzelmeinung und Einzelspezialisten differenziert werden können."

Danke im voraus!:)

Gruß Ariel

Hallo Ariel und @all,

zum Glueck steht nun, nach einigen Tests fest, dass ich trotz der Verletzungen einen IQ von 135 habe.............. ;-)

Aus meiner Sicht ist eine freie Beweiswuerdigung der juristisch verbale Ersatz fuer die Anerkennung einer Beweisfuehrung durch den/die RichterIN. Da Richter ja keine Mediziner sind, koennen sie nicht objektiv medizinische "Beweise" einschaetzen. Das ist in jedem Fall subjektiv.

Wenn ich das richtig verstehe, was joker hier geschrieben hat, ist es dem/der RichterIN freigestellt, ob er/sie die Beweise anerkennt, oder auch nur den Beweisen Aufmerksamkeit schenkt.

Also, wenn der Richterin meine Nase, oder der Anzug meines Anwalts nicht gefaellt, gibt es die volle Negierung. Das waere jedenfalls eine nicht verbotene subjektive Ablehnung der Beweismittel.

Bin ich richtig Joker?
 
Hallo frank,

ja, danke: Volltreffer mit deinen Ausführungen, so war es gemeint.

noch als Ergänzung zu meinem offensichtlich etwas unverständlichen Satz
Und hierbei muss dann noch von Richtern zwischen Einzelmeinung und Einzelspezialisten differenziert werden können.

Zu manchen medizinischen Fragen gibt es nur sehr wenige - sozusagen an einer Hand abzuzählende - Spezialisten. Da der Richter aber logischerweise von Medizin im allgemeinen und bestimmten Verletzungen im besonderen nur wenig Ahnung hat, wird er sich auch zwangsläufig schwertun zwischen Spezialistenmeinung und Einzelmeinung eines aus der Rolle fallenden Mediziners zu differenzieren.

Hoffentlich habe ich mich jetzt klarer ausgedrückt, sonst bitte Rückfragen.

Gruß
Joker
 
Danke für den Link

Hallo Ariel!

Vielen Dank für deinen Link zu den Ausführungen des Dr. Kuklinski.

Ich habe mir die Seiten sehr aufmerksam durchgelesen und war erstaunt, welche Zusammenhänge es gibt, die ich bisher so noch gar nicht hergestellt hatte. Wenn ich es richtig verstehe, dann wäre demnach eine mittlerweile fast chronische teils eitrige Entzündung an einer Extremität auch in gewisser Weise eine Folge meiner Kg-Instabilität.

Ich habe den Bericht gleich abgespeichert und werde ihn natürlich auch meiner Anwältin zukommen lassen, sobald diese aus dem Urlaub zurück ist. Damit müsste sich doch noch was machen lassen.... Wir kriegen die gegn. Versicherung schon klein!

Nochmal Danke!

Viele Grüße
Alexandra
 
Hallo Ariel!

Auch ich möchte mich für die Hereinstellung deines Link bedanken. Diese Ausführungen sind für mich sehr aufschlußreich.

Auch wenn ich wohl keine Forderungen für einen Unfall mehr aufmachen kann, so kann ich mir doch viele Symptome die jetzt bei mir in Erscheinung treten, mir selbst und vielleicht meinem Hausarzt erklären.

Ich hatte im Okt.1986 eine Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, der auch als Wegeunfall gemeldet und anerkannt wurde.

Ich befuhr mit meinem Mokick eine Landstraße mit ca. 60 km/h als hinten ein Reifen platzte. Ich wollte bremsen. Aber der Reifen wickelte sich nach rechts ab und ich merkte, wie ich das Gleichgewicht zu verlieren begann.
Ich wollte mich daher nicht auf die sehr rauhe Asphaltstrasse fallen lassen, sondern versuchte, da rechts keine Bäume standen, dass ich auf den relativ weichen mit Wintergetreide besäten Acker zu stürzen, was mir auch gelang.

Als Schäden wurden: Prellung li.Knie, li.Sprunggelenk, 3.Zehe li., Verbrennung re. Unterschenkel, in der Unfallmeldung dokumentiert.

In der Halswirbelsäule traten Beschwerden erst auf, nachdem ich die sehr schwere körperliche Tätigkeit in der Holzhandlung Ende 1992 begonnen hatte.

Hiernach wurden Verschlimmerungen bis: Streckfehlhaltung C3 bs 6 mit Dorsalgleiten von C5 gegenüber C6 mit einer max. Stufenbildung von 6 mm. Ausgeprägte ventrale und mäßige dorsale spondylophitäre Abstützreaktion mit deutlicher ossärer Spinalkanalstenose mit Hauptbefund C5/C6 und diskreter C4/C5 und C6/C7 . Hochgradiger linksseitiger Neuroforamenstenose C4 bis 7 mit sanduhrförmiger Dekonfiguration der Neuroforamina. Mäßig begleitende Facettenarthrose mit angedeutetem Vakuumphänomen C6/7. Uncovertebralarthrose.

Es stellten sich zuerst Einschlafen der Handflächen beim Mokickfahren ein.
1995 dann Gefühlstörungen von den Ellbogen abwärts. Schmerzen in der HWS. In den vergangenen 5 Jahren haben sich Gesichtslähmung re.,Sehstörung (Schleiersehen)re.,Schwerhörigkeit als BK seit 1985, Schlafstörungen, Nackenschmerzen morgens, jetzt mehrmals die Woche Durchfall, aber nur mittags und dann wieder normal, Nasenbluten re., nur nachts und mehrmals die Woche, Konzentrationsstörungen, nichts merken können, Vergeßlichkeit, Depressionen und so weiter......

Die BG lehnt die Schädigung meiner HWS als BK ab, weil ich nachweisbar nicht ständig Lasten über 50 kg auf der Schulter getragen habe. Die Tätigkeiten als Traktorist und Kraftfahrer und Ganzkörperschwingungen von ca. 15 Jahren wurden von der BG nicht untersucht.

Ja, so kannst du dir ein Bild machen zum Vergleich mit deinem Link. Vielleicht treffen auch noch mehr Symptome bei mir zu.

Ach so und ich bin besonders sehr aggressiv geworden, wenn ich der Meinung bin, dass man mich zu unrecht bestraft.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
das ignorieren der HWS Verletzungen durch Mediziner und Versicherungen hat bei uns in Schweden lange Tradition, da wie auch in Deutschland die Ärzte von den Versicherern "aufgekauft" wurden. Jedoch sehen wir, dass in Deutschland mehr getan wird wie hierzulande.Viele Landsleute haben sich in Deutschland operieren lassen (auf eigene Kosten).Wir suchen aber immer noch kompetente Neurologen/Neurochirugen um Hilfe zu bekommen.Gibt es da vielleicht einige Tips denen wir nachgehen können?
 
Hallo Uppland,

schön, dass es eine länderübergreifende Verknüpfung gibt.

Was ich allerdings nicht gut finde,
ist, hier öffentlich über unsere guten Neurologen zu berichten, die unabhängig der Versicherungserpressungen/-verführungen ihren Job verrichte.

Gerade das möchten doch diejenigen wissen, die dann mit diesen Ärzten so verfahren werden, wie mit bereits Bekannten, Dr. Montazem, Prof. Harms, ..... geschah.

Wie wäre es, wenn ihr euren Ärzten in Schweden öffentlich ins Gewissen (falls überhaupt vorhanden) redet, und vielleicht mal dem Königshaus eine Petition schickt, damit die dann Ärzten mal auf den korrupten Zahn fühlen.

Gruß Ariel
 
Hey Ariel,

wollte den Link in deinem Beitrag öffnen ( kfg kulkinke), da bekomme ich nur die Nachricht Objekt nicht mehr gefunden.
Hast du das nochmal irgendwo

Gruß Buffy07
 
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