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HWS-Distorsion sowie BK 2108 vor dem LSG

ferrari1410

Mitglied
Registriert seit
9 Mai 2013
Beiträge
87
So muss mich wieder einmal melden.
Es gibt Neuigkeiten in meinem Rechtsstreit mit der BG.
Letzte Woche fand die Verhandlung vor dem LSG-Stuttgart statt. Hier wurde mein BK 2108 sowie die Unfallfolgen aus meinem Arbeitsunfall besprochen. Nun war ich über das Verhalten des Richters sehr aufgebracht.
Es kam fast zur Beendigung der Anhörung, da ich sehr ungehalten wurde.
Nun zur BK 2108 wurde ja ein Gutachten erstellt, und der Gutachter hatte schon bei der Berechnung der Bandscheibenhöhe einen Rechenfehler in einem Segment drinn. Hier wirde es schon fraglich. Ebenfalls lagen bei mir in drei Segmenten Protrusionen, sowie laut Radiologe Spondylarthrosen vor.
Diese hat der Gutachter werder Vermessen noch erwähnt.
Dann ergab seine Auswertung der MRT -Bilder von 2012und 2013 das die letzten 5 Segmente der LWS alle Bandscheiben um 3-4 mm dicker waren als im Vohrjahr. Hatte die Bilder zu Hause auf dem PC selbst nachgemessen und fand keinerlei Unterschiede.
Jetzt wollte mir doch der Richter vom LSG in der Tad erzählen, nachdem er sich erst,al 10 Minuten über die Berechtigung der BK 2108 ausgelassen hat, das das MRT von 2013 in einem anderen Aufnahmeverfahren gemacht wurde. Sehr Sachkundig der Richter. Trotzdem sehe ich auf dem Bildschirm bei selber Vergröserung keinen Unterschied der Bandscheibenhöhe. Auf meinen Einwand das im MRT von 2013 im Segment L2-L5 Facettenarthrosen festgestellt wurden, meinte er das der letzte Gutachter ein Neurochirurg dies nicht gesehen hat, und auch den Bandscheibenvorfall in 2011 bestreitet gesehen zu haben.
Die MRT-Bilder wurden von mindestens 5 Ärzten angeschaut, so in der Reha,mein Behandelnder Arzt , sowie zwei Orthopäden die ein Gutachten zu meinen Unfallfolgen machten. Alle hatte nach Einsicht der Bilder, die Befunde vom Radiologen im Gutachten beschrieben. Also kann man davon ausgehen das diese auch da waren.
Dies schien den Richter garnicht zu jucken, und er meinte der Neurochirurge hätte alles plausibel dargelegt. Ein weiters Gutachten lehnte er ab. Dann kamen wir zu meiner MDD die immer noch fehlerhaft ist.
Mir wurde weder führ meine 3 Jahre Lehrzeit zum Blechschlosser noch zu meinen 4 Jahren Militärdienst eine Belastung angerechnet. Danach war ich im Karosseriebau, sowie als Kfz-Mechaniker fast 19 Jahre tätig.
Der Richter sagte mir doch in vollem ernst, das der Beruf des Kfz-Mechaniker seiner Meinung nach kein Schwerer Beruf ist.
Ich hatte ja dem SG-Karlsruhe in der BK 2108 schon ein anderes Urteil eine Kfz-Mechaniker vorgelegt, der ebenfalls in der Unfallinstandsetzung tätig war. Dieser hatte in 39 Jahren eine Belastung von 30x106 bekommen.
Nun möchte ich wissen was er dann in einem Jahr für eine Belastung hatte müsste man ja die 30 durch die 39 Berufsjahre teilen.Hier käme ich auf einen Jahreswert von o,76. Dieses mal meinen 18,5 Jahren in diesem Beruf ergäbe eine Belastung von 14,2. Die BG kam jedoch nur auf 7,5, also gerade mal die hälfte.
Auch diese Kritik lies der Richter nicht gelten.

Der zweite Fall verlief noch fraglicher.
Eben die HWS Distorsion nach einem masiven Hebevorgang.
Bei diesem Unfall, der als solcher auch in 2014 von einem anderen Richter des LSG als solcher anerkannt wurde, hatte ich ja eine festsitzende Mutter an einem PKW auf der Hebebühne mit einem Knebel und einer Stange lösen wollen. Dies insgesammt mit 4 Anläufen, wobei sich bei 2 der Pkw auf der Hebebühne aufgeschaukelt hat. Dieser hatte ein Leergewicht von 1,4 Tonnen. Ich hatte ja hierbei den Hals sowie die Nacken und Unterarmmuskulatur bis zum zerreisen angespannt.
Als sich die Mutter abruppt löste, fiel ich mit dem Kopf nach hinten weg, wobei es mir in den Nacken zog. Kurz danach begannen Kopfschmerzen, sowie Schmerzen im linken Oberarm. Beim heben des Reifens bemerkte ich dass beim anspannen auch Schmerzen in linken Unterarm.
Hier kam es laut meinem Gutachter zu einer Teilruptur mit chronischem Verlauf der Unterarmsehne.
Keiner der 3 Gutachter hatte auf den Masiven Hebevorgang ermittelt, ja nicht einmal als Grund für die 2 Bandscheibenschäden der HWS angegeben. Nur die Distorsio, und auch die sollet nach 6 Wochen ausgeheilt sein. Hatte dies dann vor dem SG-Karlsruhe muniert, und wollte dem letzten Gutachter 23 Fragen zu senden die er zu seinem Gutachten beantworten sollte.
Eben auch die Frage, ob ein schwerer Hebevorgang auch Bandscheibenschäden an der HWS hervorrufen kann.
Dies wurde mir vom Gerichtspräsidenten in Karlsruhe trotz Berufung auf ein BSG Urteil 2 mal abgelehnt.
Hatte jetz kurz nach der Verhandlung in Stuttgart seltsamer Weise eben von diesem Gericht ein Urteil gefunden, in dem es ganau um diese Frage ging.
Hier kurz dazu.
Es handelte sich unm eine Frau die beim Ordnungsamt arbeitet.
Diese wollte das Blitzgerät von 17 Kg aus dem Pkw heben, und erlitt dabei einen Bandscheibenvorfall an der HWS. Das SG-Freiburg hatte einen Unfall anerkannt, sowie nach einem Gutachten auch den Bandscheibenvorfall. Der Gutachter verwies darauf das ein schweres Heben zu einem Bandscheibenvorfall an der HWS führen kann.
Das LSG-Stuttgart hob das Urteil auf, das ein zweiter Gutachter zwar die auch bestätigte, jedoch meinte das das heben einer Kamera von 18 Kilo ein altägliches Ereignis da stelle, wie das heben eines Getränkekaste.
Also wurde der Bandscheibenvorfall an der HWS abgelehnt.
In meinem Fall meinte ja der Neurochirurge, das meine Vorschäden so gross waren( heir beruft er sich jedoch auf ein MRT fat 7 Monaten nach Unfall und nicht auf das MRT von 3 Wochen nach dem Unfall) das auch ein altägliches Ereignis zur selben Zeit zu meinen Bandscheibenvorfällen am Hals geführt hätte.
Nochmals zum Verständnis. Bei mir ging es um einen KKw von 1,4 Tonnen Leergewicht, und 4 Anläufen. Selbst wenn ich das Gewicht an der Vorderachse nehme, Getriebe,Motor,Fahrwerksaufhängung,sowie Karosserie, kann man hier gut eine zu hebende Last von 500.600 Kilo annehmen.
Dies ist also gleich zu setzten mit einem Getränkekasten?
Auch heir lies der Richter vom LSG keine Kritik von mir gelten, das keiner der Gutachter hier überhaupt ansatzweise auf die hohe Last hingewiesen hat.
Selbst die festgestellte Teilruptur am linken Unterarm will mir das Gericht nicht anerkennen. Diese wurde ja fast 5 Monate nach Unfall erstmals festgestellt in einem Ultraschall.
So glaube habe das gröbste hier geschildert.
Werde natürlich vor das BSG Gericht gehen.
Dies hatte ich auch dem Richter vom LSG gesagt.
Schien diesem ziemlich egal zu sein.
Nun noch der Oberhammer. Mustte zur Verhandlung zum LSG Stuttgart fast 6 Stunden Auto fahren. Hatte dann zu Hause solche Probleme an der LWS und HWS, das ich den nächsten Tag im Betrieb frei nehmen musste. Den Tag darauf ging ich wieder zur Arbeit, wobei es mir um ca.14 Uhr in die LWS zog. Konnte mich vor Schmerzen kaum rühren. Zu Hause legte ich mich damm hin, und kam nach halbe Stunde nicht mehr aus dem Bett raus. Meine Frau fuhr mich dann gegen 21 Uhr ins Krankenhaus. Hier wurde ein Röntgen gefertigt, da vom MRT niemand mehr da war. Jetzt ratet mal was der Arzt da fand? Spodylarthrose LWS. Wie viele Segmente es sind konnte er mir leider nicht sagen, da er meinte im Röntgen ist das schwierig. Im MRT sieht man es besser. Nochmals zur Erinnerung.
Das Gutachten des Neurochirurgen, das dem Richter sehr Sachkungig erschien, schloss ja Spondyarthrosen so wie einen Bandscheibenvorfall an L 4 aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ferrari1410,

vielen Dank für deinen ausführlichen Post!
Mich würde interessieren, warum die Befragung des Gutachters durch deine Fragen nicht zugelassen wurden?
Das mit dem alltäglichen Leben kenne ich auch, stehet bei mir auch so drin!
Nur auf die Frage
"Nennen Sie mir doch konkret 3 alltägliche Belastungen bei denen das passieren kann!"
Habe ich bis heute keine Antwort bekommen!
 
Den weis ich leider nicht, und habe auch noch nicht das Urteil.

Nun wie gesagt, hatte der Gerichtspresident beim SG-Karlsruhe mir das 2 mal abgelehnt, da er meinte das auf Grund meiner Fragen keine neuen Erkenntnisse heraus kämen. Selbst das von mir Zitierte BSG Urteil juckte ihn nicht. Das LSG-Stuttgart hatte die abgelehnten Fragen zum Gutachten garnicht erst erwähnt, oder wenigstens das SG gerügt.

Auf der Ladung steht ein gewisser Richter Kaißer drauf. Die Unterschrift wegen den Fahrkosten und Verdienstausfall kann man nicht lesen

Ja diese Frage war ja unter anderem bei den anderen 22 Fragen zu finden. Selbst wenn ich nur eine Last von 150-200 Kg anehmen würde, ist dies bei 4 Anläufen wohl nicht mehr altäglich.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo ferrari1410,

mache doch bitte ein eigenes Thema auf, hier bei unserem Unfallmann biste mit deiner Sache leider nicht richtig.

LG Wolle
 
Hallo ferrari1410,


warum ist Dein RA nicht dagegen angegangen?

- Recht auf Gehör?

- Beweisrechtl. Klärung

- etc.

Viele Grüße

Kasandra

Wäre sehr gut, wenn die MODS hier einen eigenen Beitrag für Ferrari öffnen und das Thema aus Unfallmanns Beiträgen heraus nehmen.
 
Sie hatte ja ein weiteres Gutachten verlangt, aber der Richter ging nicht darauf ein.Wegen der BK 2108 hat er mir 6 Wochen Zeit eingeräunt eine neue Berechnung der Bandscheiben beizubringen.Aber selbst die TAD ist ja noch strittig. In Sachen Distorsion, sowie Bandscheibenvorfall HWS meint der Richter sei alles geklärt.
 
Richter heist Kaißer

Nein Oerni. Für das LSG hatt ich mir eine Anwältin genommen. Für das SG Verfahren nicht, da ich wusste das sie alles ablehnen. Hatte mehr Hoffnung auf Stuttgart gesetzt.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
nach meiner Ansicht kommst du nicht um eine neue Berechnung der Belastungen herum. Der TAD sollte da noch einmal ran. Die Vergleichsberechnungen mit deinem anderen Fall und deine Sichtweise ist nicht ganz korrekt. Wenn der andere in 30 Jahren 30 MNh erreicht hat, muss es bei dir in 15 Jahren nicht 15 MNh sein. Es kann auch viel mehr sein. Es kommt immer um die tatsächlich verrichtete Tätigkeit und die damit verbundenen Heben- und Trageleistungen an. Bei den hohen Lasten die du angegeben hast, weise deinen RA darauf hin, dass auch die B2-Konstellation zu bewerten ist.
Bei den HWS-Beschwerden sind Lasten ab 50 kg, getragen auf der Schulter mit gebeugter Kopfhaltung,bedeutend. Sonst (leider) nichts).
Bleibe dran. Viel Erfolg.
 
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