Charisma
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ich habe eine Frage zur Hundehaftpflichtversicherung.
Mein Hund hat in dem Auto meiner Tochter 2 Sicherheitsgurte angeknabbert. Bei einer Polizeikontrolle wurde dies beanstandet mit der Auflage, die Gurte zu ersetzen.
Den Schaden habe ich meiner Hundehaftpflicht-Versicherung gemeldet, weil der Schaden erheblich höher ist, als ich es angenommen habe. Bei dem Kostenvoranschlag bin ich fast aus allen Wolken gefallen!
Der Kostenvoranschlag für die beiden Gurte - NISSAN MICRA- beläuft sich auf insgesamt 1.459.98 EUR.
Gurt vorne links erneuern - 81.12 EUR
Gurt hinten rechts erneuern 81,12 EUR
Sicherheitsgurt vorn links 166,87 EUR
Sicherheitsgurt hinten rechts 897,76 EUR
zzgl. 19% USt 233,11 EUR
Jetzt fragt meine Haftpflichtkasse bei meiner Tochter an: "Wo befanden Sie sich zum Schadenszeitpunkt.
Kann es sein, dass diese Tatsache relevant für die Schadensregulierung ist? Meine Sorge ist, dass diese Frage eventuell etwas mit der Aufsichtspflicht zu tun hat und die Versicherung aus diesem Grund den Schaden nicht begleichen möchte.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass wenn Erstattung, nur der Zeitwert
berücksichtigt würde.
Zuvor wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass sie den Schaden gem. § 7.6 der Allg.Vers.-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung ablehnen. Nachdem ich der Haftpflichtversicherung mitteilte, dass ich mit meiner Tochter und dem Hund gemeinsam unterwegs war, schrieben sie meine T. an, mit der Bitte, Fotos von den kaputten Gurten zu übersenden.
"Die Einschaltung eines Sachverständigen behalten wir uns ausdrücklich vor."
Daraufhin bat ich telefonisch die Haftpflichtkasse mir einen Sachverständigen zu benennen, worauf mir mitgeteilt wurde, dass dieser ja auch nur Kosten verursachen würde und sie erst einmal die Fotos von den angeknabberten Gurten möchten.
Das Polizeiprotokoll liegt der Haftpflichtkasse vor.
LG
Eva
ich habe eine Frage zur Hundehaftpflichtversicherung.
Mein Hund hat in dem Auto meiner Tochter 2 Sicherheitsgurte angeknabbert. Bei einer Polizeikontrolle wurde dies beanstandet mit der Auflage, die Gurte zu ersetzen.
Den Schaden habe ich meiner Hundehaftpflicht-Versicherung gemeldet, weil der Schaden erheblich höher ist, als ich es angenommen habe. Bei dem Kostenvoranschlag bin ich fast aus allen Wolken gefallen!
Der Kostenvoranschlag für die beiden Gurte - NISSAN MICRA- beläuft sich auf insgesamt 1.459.98 EUR.
Gurt vorne links erneuern - 81.12 EUR
Gurt hinten rechts erneuern 81,12 EUR
Sicherheitsgurt vorn links 166,87 EUR
Sicherheitsgurt hinten rechts 897,76 EUR
zzgl. 19% USt 233,11 EUR
Jetzt fragt meine Haftpflichtkasse bei meiner Tochter an: "Wo befanden Sie sich zum Schadenszeitpunkt.
Kann es sein, dass diese Tatsache relevant für die Schadensregulierung ist? Meine Sorge ist, dass diese Frage eventuell etwas mit der Aufsichtspflicht zu tun hat und die Versicherung aus diesem Grund den Schaden nicht begleichen möchte.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass wenn Erstattung, nur der Zeitwert
berücksichtigt würde.
Zuvor wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass sie den Schaden gem. § 7.6 der Allg.Vers.-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung ablehnen. Nachdem ich der Haftpflichtversicherung mitteilte, dass ich mit meiner Tochter und dem Hund gemeinsam unterwegs war, schrieben sie meine T. an, mit der Bitte, Fotos von den kaputten Gurten zu übersenden.
"Die Einschaltung eines Sachverständigen behalten wir uns ausdrücklich vor."
Daraufhin bat ich telefonisch die Haftpflichtkasse mir einen Sachverständigen zu benennen, worauf mir mitgeteilt wurde, dass dieser ja auch nur Kosten verursachen würde und sie erst einmal die Fotos von den angeknabberten Gurten möchten.
Das Polizeiprotokoll liegt der Haftpflichtkasse vor.
LG
Eva