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Hundebiss mit Folgen

Susann G

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Dez. 2018
Beiträge
2
Hallo. Mein Sohn wurde bei einer Feier eines "Bekannten", von seinen Hund angefallen und im Gesicht verletzt wurden. Zum Glück stand ich in der Nähe und konnte den Hund von ihn wegziehen. Dabei wurde ich an der Hand verletzt. ( 2cm lange Wunde auf dem handrücken)
Der Hund war leider nicht versichert. Jetzt nach 7 Monaten habe ich immernoch starke Schmerzen und kann nicht mehr Vollzeit arbeiten. Weiß jemand, was ich jetzt machen könnte?
 
Hallo Susann G,

nicht der Hund ist dein Ansprechpartner, sondern der Hundehalter und ob eine Versicherung besteht ist uninteressant dann muss halt der Hundehalter für den Schaden aufkommen, eventuell bezahlt deine Haftpflichtversicherung, je nach Vertragsbedingungen. Ob der Hundehalter für den Schaden aufkommen muss, kann ich nicht sagen, schau mal hier:

kostenlose-urteile.de - Informationsportal für aktuelle Urteile

MFG Marima
 
Hallo Marima,
Meine Haftpflicht kommt nicht dafür auf. Und der Hundehalter hat nichts....
Ich befürchte, dass wir auf den ganzen Kosten sitzen bleiben.
 
Hallo Susan,

es gibt doch auch 2 Verletzte!

Dein Sohn mit Gesichtsverletzung (offensichtliche Narben- Gefühlsausfälle in den betroffenen Bereichen? Neurologisch, plastisch, usw.)

Und Du mit Deiner Hand!

Du darfst auch nicht nur nach Dir sondern auch nach Deinem Sohn schauen!

Wer hat bislang Eure Behandlungskosten getragen? Wahrscheinlich die Krankenkasse.

Aber ihr habt doch auch einen Unfallfragebogen der KK erhalten! Dieser ist auch die Basis für Eure Ersatzansprüche und eure RA!

Habt ihr alle Befunde in Kopie?

Also, was sagt Euer Anwalt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Susan,

wie alt ist denn der Hundehalter?

Auf jeden Fall solltest Du gegen den Hundehalter bei Gericht einen Titel erwirken, der Dir dann 30 Jahre Zeit gibt gegen den Hundehalter zu vollstrecken. Wenn er jetzt kein Geld hat, heißt das ja nicht, dass das in Zukunft so bleibt.

So könnte er ja eine Erbschaft machen oder hat ein Haus oder oder.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Susann G,

"Mit der Forderungsausfalldeckung zweifach abgesichert

Doch wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn der Schuldige zahlungsunfähig ist? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung. Das heißt, die Gothaer zahlt auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der Verursacher nicht zahlen kann - in der Gothaer Privathaftpflicht Premium auch ungeachtet der Schadenhöhe. So sind Sie zweifach abgesichert und brauchen sich um den Schadenersatz keine Gedanken machen."


https://www.gothaer.de/privatkunden/haftpflichtversicherung/private-haftpflichtversicherung/

MFG Marima
 
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