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HUK Coburg - Ärger nach Unfall

Hallo Rehaschreck,
danke für den Hinweis.
Über meine Ansprüche bin ich mittlerweile nach 10 Jahren "kämpfen" sehr gut aufgeklärt.
Ich wollte hier lediglich einen Beitrag schreiben in Bezug darauf, dass die Versicherungen die Verhandlungen bewusst in die Länge ziehen. Diese Umstände machen den Betroffenen kränker. Man hat dann zwischendurch das Gefühl, nicht mehr weiter kämpfen zu können, weil man immer wieder durch die Mangel genommen wird in Form von "Gutachten über sich ergehen lassen". Das schwächt und raubt unheimlich viel Kraft. Und genau dies ist das Ziel der gegnerischen Versicherungen.
Grüße aus MUC
 
Hallo Martisha,

dazu fällt mir folgendes ein:
"Stellungskrieg!"
 
Hallo Martisha,

wir haben fast 3 Jahre gebraucht (auch aus dem Grund das die medizinischen Behandlungen zunächst im Fokus standen) um heraus zu finden und zu arbeiten, das der Unfallgegener wohl beim Unfall schon mitbekommen hat, das meine Frau eine retrograde Amnesie hat.

Zunächst bekam sie 100 % Schuld an dem Unfall, da sie ja aus einer untergeordneten Straße auf die Hauptstraße abbiegen wollte. Nunmehr warten wir auf ein Unfallrekonstruktionsgutachten, ob meine Ermittlungen stimmen.
Denn danach hat der Unfallgegner die Hauptschuld, da er im absoluten Überholverbot eine Linksabbiegerspur nutzend (wahrscheinlich mit für diese Spur überhöhter Geschwindigkeit) im Kreuzungsbereich (somit bei unklarer Verkehrslage) ein nach rechts abbiegendes Fahrzeug überholte.

Sie erhält auf Grund der Unfallfolgen eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen.

Die Allianz als Gegner lehnt sämtliche Ansprüche (selbst aus der Gefährdungshaftung) mit der Begründung "selbst schuld" ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rajo,
Ihr kämpft aber weiter, oder?
Oder habt Ihr das "selbst schuld" so hingenommen?
Bei mir wurde ebenfalls ein unfallanalytisches Gutachten erstellt. Dies erfolgte jedoch ziemlich früh - nämlich im ersten Jahr.
LG aus MUC
 
Hallo Martisha,

aber sicher bleiben wir da dran.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Unfallgegner wegen: § 153, § 263 und § 223 StGB und da kommen meines Wissen noch ein paar andere § mit dazu.
Was da raus kommt kann ich noch nicht sagen, aber meines Rechtsempfinden nach sollten dort genug Beweise vorliegen.

Gegen die Kfz-Haftpflicht sind wir gerade in der Klagevorbereitung (Klageschrift u.s.w.), soweit ich weiß will unser Anwalt nochmals zur Zahlung auffordern bevor die Klage eingereicht wird.
Der Haushaltsführungsschaden wird sicher nicht billig bei einer inkompletten Querschnittslähmung.
 
Hallo Rajo,
ich drück Euch ganz fest die Daumen... Wichtig bei diesen Geschichten ist eine GUTE ANWALTLICH VERTRETUNG, die sich mit der Thematik auskennt. Ich würde ebenfalls jedem raten, den Anwalt zu wechseln, sobald man merkt, dass die Vertretung schwammig wird oder die eigenen Interessen nicht so vertreten werden, wie man das möchte.
Stellt Euch jedoch auf ein etwas längeres Verfahren ein. Das Alles ist - glaub ich persönlich - eine Geduldsprüfung.
Viel Kraft und berichte doch über den weiteren Verlauf.
LG aus MUC
 
Danke Martisha,

ich denke das wir gute Anwälte haben.

Das ist eine Sache, die kann nebenher laufen und deshalb mache ich mir darüber überhaupt keine Gedanken wie lang das laufen wird. Die gerichtlichen Zinsen sind ja zur Zeit eine der sichersten und höchsten Anlagen.
 
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