• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Homonyme Hemianopsie

birzel

Nutzer
Registriert seit
16 Okt. 2007
Beiträge
1
Hallo Leute,
ich weiß nicht, ob mein Problem nicht doch zu speziell ist. Aber versuchen wirs mal. Mein Sohn erlitt vor etwas über zwei Jahren nach einem Sport-unfall einen Schlaganfall, der zu einem Gesichtsfeldausfall führte (beidäugige homonyme Hemianopsie nach rechts).
Das ist von der Versicherung alles anerkannt. Soweit, so gut. Der augenärtzliche Gutachter Dr. Freißler aus Bamberg erkannte ihm einen IG von 40 % zu (der sich nicht mehr ändern werde). Der neurogische Gutachter Dr. Grobe aus Nürnberg 10 %. Soweit ich der Literatur entnehmen konnte, wurde diese homonyme Hemianopsie noch in den 90er Jahren generell mit einem IG von 60 % bewertet (z.B. im Beitrag von Gramberg-Danielsen in "Der Unfallmann" von 1998). Genau dieser Autor begann dann ab dem Jahr 2001 einen neuen Kurs einzuschlagen: in "Der Augenarzt" vom Oktober 2003 erklärt er zusammen mit G. Kolling und R. Lehmann, dass es gerechtfertigt sei, einen IG von 40 % zu anzunehmen, wenn die zentrale Makula ausgespart und damit die Lesefähigkeit
erhalten sei.

Genau dies ist bei meinem Sohn der Fall und der Gutachter Dr. Freißler beruft sich auf diesen Artikel.

Ich kann allerdings dieser Argumentation nicht folgen. Wie mir seine Augenärztin erklärte, ist sein Gesichtsfeld stärker eingeschränkt als das eines Einäugigen, dessen IG laut Gliedertaxe (AUB 88 ff.) 50 % beträgt - und bei dem auch nicht hinterfragt wird, ob er noch lesen kann. Mein Sohn
wird - anders als der Einäugige -auch nie Auto fahren dürfen.

Kann mir irgendjemand zu diesem Thema etwas sagen, auch bezüglich Dr. Freißler ?

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, eine Gesichtsfeldeinschränkung wird oft nicht so stark gewertet, weil die Gutachter, überhaupt niemand, kann sich eine Vorstellung machen, wie man damit sieht, während Einäugig ganz einfach ist. Ich lebe nun 13 Jahre damit und habe mich immer noch nicht damit abgefunden, ich kann versuchen es zu erklären,, aber das rafft keiner.

Aber Auto fahren kommt nicht in Frage, mit so einer Sichtweise kann man nicht auf den Verkehr losgelassen werden, im Unterschied zu einem Einäugigen fehlen ja mittendrin Stellen im Gesichtsfeld.

Der Einäugige hat „nur“ kein räumliches Sehen mehr, aber unseres ist auch stark eingeschränkt. Hierzuland dürfen aber auch nur die Einäugigen mit einem gesunden linken Auge am Verkehr teilnehmen.

Bei mir wurde die Hemianopsie mit 20% gewertet.
Und ein kaputtes Auge wäre mir lieber als zwei lädierte.
 
Hallo birzel,

ich habe als Angehöriger das folgende Online-Programm gefunden:

http://www.sakkadentrainer.ch

Es gibt verschiedene Übungen, wurde in der Schweiz von einem Ergotherapeuten entwickelt und kostet zwischen 98 und 148 CHF, je nach Abo.

Meine Frau war ganz zufrieden, damit auch weil es Online ist. Sie kann nun dank des Trainings relativ gut mit Ihre Hemianopsie leben.

Beste Grüsse

Peter Müller
 
Top