Hallo Leute,
ich weiß nicht, ob mein Problem nicht doch zu speziell ist. Aber versuchen wirs mal. Mein Sohn erlitt vor etwas über zwei Jahren nach einem Sport-unfall einen Schlaganfall, der zu einem Gesichtsfeldausfall führte (beidäugige homonyme Hemianopsie nach rechts).
Das ist von der Versicherung alles anerkannt. Soweit, so gut. Der augenärtzliche Gutachter Dr. Freißler aus Bamberg erkannte ihm einen IG von 40 % zu (der sich nicht mehr ändern werde). Der neurogische Gutachter Dr. Grobe aus Nürnberg 10 %. Soweit ich der Literatur entnehmen konnte, wurde diese homonyme Hemianopsie noch in den 90er Jahren generell mit einem IG von 60 % bewertet (z.B. im Beitrag von Gramberg-Danielsen in "Der Unfallmann" von 1998). Genau dieser Autor begann dann ab dem Jahr 2001 einen neuen Kurs einzuschlagen: in "Der Augenarzt" vom Oktober 2003 erklärt er zusammen mit G. Kolling und R. Lehmann, dass es gerechtfertigt sei, einen IG von 40 % zu anzunehmen, wenn die zentrale Makula ausgespart und damit die Lesefähigkeit
erhalten sei.
Genau dies ist bei meinem Sohn der Fall und der Gutachter Dr. Freißler beruft sich auf diesen Artikel.
Ich kann allerdings dieser Argumentation nicht folgen. Wie mir seine Augenärztin erklärte, ist sein Gesichtsfeld stärker eingeschränkt als das eines Einäugigen, dessen IG laut Gliedertaxe (AUB 88 ff.) 50 % beträgt - und bei dem auch nicht hinterfragt wird, ob er noch lesen kann. Mein Sohn
wird - anders als der Einäugige -auch nie Auto fahren dürfen.
Kann mir irgendjemand zu diesem Thema etwas sagen, auch bezüglich Dr. Freißler ?
Vielen Dank
ich weiß nicht, ob mein Problem nicht doch zu speziell ist. Aber versuchen wirs mal. Mein Sohn erlitt vor etwas über zwei Jahren nach einem Sport-unfall einen Schlaganfall, der zu einem Gesichtsfeldausfall führte (beidäugige homonyme Hemianopsie nach rechts).
Das ist von der Versicherung alles anerkannt. Soweit, so gut. Der augenärtzliche Gutachter Dr. Freißler aus Bamberg erkannte ihm einen IG von 40 % zu (der sich nicht mehr ändern werde). Der neurogische Gutachter Dr. Grobe aus Nürnberg 10 %. Soweit ich der Literatur entnehmen konnte, wurde diese homonyme Hemianopsie noch in den 90er Jahren generell mit einem IG von 60 % bewertet (z.B. im Beitrag von Gramberg-Danielsen in "Der Unfallmann" von 1998). Genau dieser Autor begann dann ab dem Jahr 2001 einen neuen Kurs einzuschlagen: in "Der Augenarzt" vom Oktober 2003 erklärt er zusammen mit G. Kolling und R. Lehmann, dass es gerechtfertigt sei, einen IG von 40 % zu anzunehmen, wenn die zentrale Makula ausgespart und damit die Lesefähigkeit
erhalten sei.
Genau dies ist bei meinem Sohn der Fall und der Gutachter Dr. Freißler beruft sich auf diesen Artikel.
Ich kann allerdings dieser Argumentation nicht folgen. Wie mir seine Augenärztin erklärte, ist sein Gesichtsfeld stärker eingeschränkt als das eines Einäugigen, dessen IG laut Gliedertaxe (AUB 88 ff.) 50 % beträgt - und bei dem auch nicht hinterfragt wird, ob er noch lesen kann. Mein Sohn
wird - anders als der Einäugige -auch nie Auto fahren dürfen.
Kann mir irgendjemand zu diesem Thema etwas sagen, auch bezüglich Dr. Freißler ?
Vielen Dank
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