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HIS - das "Hinweis- und Informationssystem"

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,


Die "Schwarze Liste" der Versicherungen


Immer öfter wenden sich Menschen an Verbraucherschutzorganisationen, weil sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Grund: Auch die Versicherungswirtschaft sammelt unsere Daten. Wozu das führen kann, zeigt folgendes Beispiel:
Link
Das Kleingedruckte

Wer einen Antrag stellt, ermöglicht mit seiner Unterschrift die Speicherung und Abfrage seiner Daten im HIS. Zitat aus dem Kleingedruckten: "Ich willige … ein, dass die Versicherer … meine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen…."
Dazu sagt Datenschützer Thilo Weichert: "Alle Aufsichtsbehörden sind einer Meinung, dass das Verfahren, das jetzt praktiziert wird, illegal ist. Dass also hier ein Übermaß an Daten übermittelt wird, keine hinreichende Transparenz besteht und auch die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, die Einwilligungserklärung, die eingeholt wird, nicht in Ordnung ist. Also es muss hier definitiv etwas geändert werden."

Ein Hinweis auf die "Schwarze Liste" der Versicherungen, wenn Kunden gescheut werden - woran liegt das?

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,

ich kann Dir da nur zustimmen das Thema Rechtschutzversicherung ist schon einige Zeit ein schwieriges!
Da gibt es schon Probleme wenn man in einem Jahr zwei Fälle hat - die man selbst nicht zu vertreten hat.
So ist eigentlich manche Rechtsschutzversicherung nur eine Mogelpackung!

Gruss Joachim
 
Hallo JoachimD,

ja ich habe auch schon fast panische Angst, daß meine Rechtsschutzversicherung mich kickt.

Wohin dann?

Vielleicht sollte ich mir mal auch dort einen Auszug anfordern, das geht ja auch bei der Schufa für ca. 7 € auf der http://www.Schufa.de Webseite! Hatte ich bereits schon einmal dort angefordert!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist da so aufregend dran?

Private Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer schließen – nachdem sie Gefallen aneinander gefunden haben – einen zivilrechtlichen Vertrag mit einer festgelegten Vertragsdauer ab. Nach Ablauf der Vertragsdauer kann der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis verlängert werden oder er wird nicht verlängert. Entsprechend der Vereinbarung kann solch ein Vertrag u.U. auch während der Laufzeit einseitig gekündigt werden.

Informationen wurden zwischen den einzelnen Versicherern schon immer ausgetauscht. Durch die moderne Datenverarbeitung findet der Datenaustausch schneller statt und mehr Daten können – zentral - gespeichert und abgerufen werden.

Ein "Hinweis- und Informationssystem" auf das Versicherer zurückgreifen können, kann auch von Vorteil sein für einen Antragsteller. Wenn kein Versicherungsvertrag zustande kommen sollte, besteht Klarheit, man geht als Versicherter nicht das Risiko ein, jahrelang Prämien gezahlt zu haben, und im Versicherungsfall wird eine Regulierung abgelehnt, weil man bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ja, ich habe in meine Rechtschutzversicherung 15 Jahre einbezahlt und habe Sie nie gebraucht, war immer bei der gleichen versichert. Jetzt benötige ich Sie ziemlich häufig ich glaube auch nicht, daß Sie mir Schwierigkeiten machen wird.

Danke für die beruhigenden Worte.

Es gibt auch Leute wenn Sie die Versicherungen benötigen wollen die erst den Vertrag abschließen und wenn er nicht mehr benötigt wird, wollen die kündigen. Eine meine Nichte ist auch so eine, dies hatte Sie mir gegenüber zugegeben. Das Informationssystem ist evt. für solche Fälle gedacht.

Deswegen übernehmen z.B. Rechtssch. Vers. erst nach 1 Jahr Eintritt die Kostendeckung!

Der Beitrag war ja nur zur Information gedacht, ist ja so etwas wie eine Akte bei der BG!

gruß

Hollis
 
Hallo Luise,

aufregend ist daran wenn man jahrelang in eine Rechtschutzversicherung eingezahlt hat, kann es Dir passieren das die Versicherung bereits nach dem zweiten Fall sagt und Tschüss. Da braucht man keine Rechtschutzversicherung.
Danach kommt man auch nicht so ohne weiteres in eine andere Rechtschutzversicherung weil die Versicherungen sehr gut miteinander vernetzt sind! Wie Du bereits...
Da heißt es bei der nächsten Versicherung wir könnne sie leider nicht versichern intern spricht man von Kostenrissiko!
Dabei ist absolut egal ob dann der Klient eigentlich keine Kosten verursacht hat weil die Anwaltskosten die Gegenseite beim letzten Verfahren getragen hat!
Das Thema wurde jetzt zweimal beim Infomarkt SWR behandelt!
Man könnte es mit einer Hausratversicherung vergleichen wenn bei Dir im Januar eingebrochen wird - die Einbrecher im Laufe des Jahres erwischt werden und den Schaden bezahlen müssen. Dir allerdings im August die Wohnung überschwemmt wird weil ein Rohr vor dem Haus geplatzt ist
Ja und die Versicherung Dir einen netten Brief danach schreibt zwei Fälle in einem Jahr das ist einer zuviel! Und Tschüss!
Ja und ich habe vorher genau in diese Versicherung 20 Jahre eingezahlt..!
Nützt mir da eine Versicherung noch etwas ?

Gruss Joachim
 
Hallo,

ein wenig anders ist es bei der Rechtsschutz dann doch schon. Ich hatte 2003 bei meinem Unfall eine andere RS als heute, aber die RS die mir gekündigt hatte muß alle Verfahren die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen bezahlen und kann sich nicht auf die Kündigung herausreden. Insofern ist der Sachverhalt schon ein wenig anders.


Gruß von der Seenixe
 
Hollis,
schliesse eine zweite Versicherung ab.

Nach dem zweiten Schadensfall spätestens kann in allgemeinen eine Rechtsschutzversicherung seinem Versicherten kündigen.

Oder kündige du vorher, sonst kommst du in eine Liste wenn du Pech hast. Andere R-Versicherungen werden nach deinen Daten suchen bevor sie dich als Versicherungsnehmer aufnehemen.

... zumindest ging es mir so.
.. dabei spielte es keine Rolle wieviel Jahrzehnte ich vorher eingezahlt hatte.

Gruß
einfachJoJo
 
.... ist nicht auf meinem Mist gewachsen.

... habe ich von einem Versicherungsmarkler.

.. diesbezüglich war ich etwas träge, nun löhne ich eben selbst.

. und das nicht zu wenig.

Gruß
einfachJoJo
 
Hallo,

wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt, dann sofort selbst kündigen und gleichzeitig in eine neue Rechtsschutz eintreten. Man ist dann lückenlos versichert, kommt nicht auf die schwarze Liste ( außer bei der gekündigten Versicherung) und braucht dann auch keine Wartezeit erfüllen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ich hatte nie eine Rechtsschutzversicherung, halte sowas auch überflüssig wie einen Kropf.

Wenn die Rechtsschutzversicherung vom Versicherer gekündigt wurde, braucht man nicht auch noch selber kündigen.

Wie kann man gleichzeitig in eine neue Rechtsschutzversicherer eintreten? Muss man nicht erst einen neuen Versicherer finden und dort einen Versicherungsantrag stellen?

Kann man eine Rechtsschutzversicherung sofort selbst (fristlos) kündigen?

Muss man bei Beantragung einer Rechtsschutzversicherung keine Angaben über bestehende oder frühere Rechtsschutzversicherung machen, wie bei anderen Versicherungen üblich?

An anderer Stelle wurde hier im Forum gefragt, ob man als Unfallfolge Depressionen bekommen kann. Ich bekomme schon Depressionen beim Lesen hier im Forum.

Gruß
Luise
 
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