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HIS - das "Hinweis- und Informationssystem"

Hallo Luise,

Wenn Du vom lesen hier Depressionen bekommst, dann solltest Du nicht mehr lesen. Wir haben dafür keine Versicherung, die Du verklagen könntest.

Nun zu Deinen Bemerkungen:
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig hälst, dann ist dies Dein Problem, aber nicht alle sind so klug und so bewandert und vielleicht auch überheblich, wie Du.
Wenn Deine Rechtschutzversicherung Dir kündigt, hast Du das gleiche Recht zur Kündigung. Die RS sagt mit ihrer Kündigung ja nichts anderes, als dass sie die Vertragsbeziehungen mit Dir nicht mehr will. Dies darfst Du dann wiederum zum Anlass nehmen, Deine RS mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Deine bisherige RS wird Deine Kündigung dann sofort annehmen, weil sie dann nicht als "böser Bube" dasteht, der das Vertragsverhältnis böswillig gekündigt hat. Gleichzeitig mit der Kündigung kannst Du eine neue Rechtsschutzversicherung beauftragen. Die Eintragung in die BLACKLIST erfolgt frühestens nach Ablauf der Mindestfrist zur Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt besteht bereits die neue RS, da jede Versicherung gerne neue Zahler nimmt. Natürlich gibst Du, schon wegen dem nahtlosen Übergang des Versicherungsverhältnisses auf die neue Versicherung, die Vorversicherung an. Diese ist froh, dass Du keinen Krawall machst und gönnen dem Konkurrenten gerne auch ein "aufmüpfiges" Mitglied.

Alle Fragen beantwortet?
Funktioniert dies so? Ja, habe dies genau so gemacht und kenne inzwischen zwei weitere Familien, die es genau so gemacht haben und es hat nie Probleme damit gegeben.

Was bei einer erneuten Kündigung ist, kann ich Dir aber noch nicht sagen.
Aber alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unfall bezahlt bei mir die alte Rechtsschutzversicherung. Allerdings zahle ich bereits seit 3 Jahren keine Beiträge mehr an sie.
Dies stört mich persönlich aber überhaupt nicht. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

so wie eine Rechtsschutzversicherung halte ich viele Dinge die mir angeboten werden und andere Menschen als unverzichtbar ansehen, für überflüssig. Das ist meine Meinung aber kein Problem für mich.


Warum halte ich eine Rechtsschutzversicherung (RV) für überflüssig?

Eine den privaten Bereich abdeckende RV kostet bei 150 € Selbstbeteiligung ca. 500 € im Jahr, die man sich gut sparen kann. Insbesondere kommt da ein nettes Sümmchen zusammen wenn man die Versicherung mehrere Jahre nicht in Anspruch nimmt.

Wenn ich eine Klage (nicht gegen eine Versicherung) in Erwägung ziehe und eine RV habe, wird mein Anwalt vielleicht ohne große Prüfung meiner Angelegenheit eine Deckungszusage durch die RV beantragen. Diese gibt nur eine Zusage, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Prüfung durch die RV erfolgt ohne weitere Rücksprache mit mir vielleicht durch einen vorsichtigen/ängstlichen, drittklassigen, nur seinem Unternehmen gegenüber verpflichteten Juristen, von dessen Können und Wissen ich nichts weiß. Mein Anwalt ist aus der Verantwortung.

Gehe ich ohne RV zu meinem Anwalt, wird er nach gründlicher Prüfung und Rücksprache mit mir sich zu einer hinreichenden Erfolgsaussicht äußern. Ich kann weitere Argumente vorbringen, mit ihm die Sache ausdiskutieren und erkennen, ob er der richtige Vertreter für mich ist.

Noch kritischer sehe ich die Sache, wenn ich eine RV und z.B. eine UV beim gleichen Versicherer hätte. Bei einer beabsichtigten Klage gegen die UV könnte der RV-Sachbearbeiter denken: Luise hat keine Chancen gegen unsere hochspezialisierten Experten der UV-Abteilung, ich gebe der schrulligen Tante keine Deckungszusage.

Was hat mein Anwalt damals nach kurzer Prüfung gesagt (ohne RV): Luise, das ziehe ich durch. Dauert mind. fünf Jahre und zwei Instanzen und kostet Dich keinen Cent, bezahlt alles die zu verklagende Versicherung. Wie Recht er hatte!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
Danke für Deine nachvollziehbare Begründung. Meine Rechtsschutz kostet ohne Selbstbeteiligung ein wenig mehr als die Hälfte der von Dir angegebenen Summe.
Was wäre wohl gewesen, wenn Du von Deinem Anwalt gehört hättest: Ja, unsere Aussichten sind nicht schlecht, wir bekommen meine Kosten beim Sieg auch von der Versicherung wieder, aber bezahle mal jetzt 4500,-Euro Gerichtskostenvorschuß für die 1. Instanz. Da habe ich bei 265,- € Rechtsschutz pro Jahr schon mal 17 Jahre Ruhe. Nur so am konkreten Beispiel bei mir. Wenn Dein Anwalt nicht solch eine Aussage getroffen hätte und von Dir, weil er ja auch nicht von der Hand in den Mund lebt einen angemessenen Vorschuß verlangt hätte?

Es gibt da schon noch ein paar ungeklärte Fragen, unter der Voraussetzung, dass Du einfach nur Vorsorge ohne Unfallabsicht hast. Ich halte die RS neben der BU und der Unfallversicherung für die wichtigsten Versicherungen außer den Pflichtversicherungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Meine Rechtsschutz kostet ohne Selbstbeteiligung ein wenig mehr als die Hälfte…

Hängt davon ab, was alles versichert ist. Prüf mal nach, ob Dein möglicher Bedarf damit abgedeckt ist.


…. aber bezahle mal jetzt 4500,-Euro Gerichtskostenvorschuß …

Mir wurde für beide Verfahren die ich geführt habe auf Antrag und nach Prüfung durch das angerufene Gericht auf hinreichende Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe gewährt. Das hat einen höheren Wert als die Prüfung durch einen Versicherungsmenschen.

Gruß
Luise
 
Neuigkeiten zum HIS

Hallo,

der Datenschutz hat mal wieder gute Arbeit geleistet: ab April kann man beim GDV anfragen, ob man auf dieser Liste steht.
Ein Hintergrundberichts zur Thematik findet sich hier

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

danke für eine Mitteilung.

Weißt du zufällig, ob das auch für die Datenspeicherung der Patientendaten der Fall ist?

Wenn man sich bei einem Arzt Patientendateien, was von diesem Patienten gespeichert ist, und legen dies dem Arzt vor oder der Arzt holt es sich selbst aus dem PC.
SO z.B. bei mir ist gespeichert, Querulant, sehr kritischer Patient, sowie die Inhalte des Flaschgutachtens, mein Antrag auf Unfallrente usw.

Kritischer Patient ist man immer, wenn man auf Aufklärung vor Untersuchungen besteht und nachher eine Auskunft über das Untersuchungeergebnis haben möchte.

Ich weiß es nur von einer Auskunft hinter vorgehaltener Hand eines Arztes, kann also nicht diesem Arzt in den Rücken fallen.
Würde gerne diese Speicherung meiner Daten einsehen, weiß nicht wo, und wie ich das löschen lassen können sollte.

Solche Speicherungen beeinflussen jedes Arztverhalten dem Patienten gegenüber, so dass kein Vertrauensverhältnis entstehen kann.

Die Speicherung "sehr kritischer Patient" konnte ich bei meiner letzten Anmeldung in der Klinik auf dem PC selbst einsehen.

Ich kann jedem Arzt sofort auf den Kopf zusagen, ob er beeinfluss mir gegen ist über oder nicht.

Gruß Ariel
 
Hallo hollis und einfachjojo,
ihr könntet auch eine Rechtsschutzversicherung über eine Gruppenversicherung probieren. Der Bunde der Versicherten e.V. bietet so etwas für jeden an.
Infos unter www.bund-der-versicherten.de
Grüße
oohpss
 
hallo, oohpss

ab wie vielen personen ist man denn eine gruppe?
familienmitglieder sind ja eigentlich eingeschlossen, oder
mfg
pussi
 
.... ab wie vielen personen ist man denn eine gruppe?
Ich denke das hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Aber es ist im Grunde die gleiche Konstellation wie beim großen Konzernen oder beim ADAC. Dadurch, dass viele Menschen in die Versicherung eintreten können, gibt es dann die verbesserten Konditionen. Und ich kann mir vorstellen, dass dann die Einzelmitgliedsprüfung laxer ausfällt.
familienmitglieder sind ja eigentlich eingeschlossen, oder
Das hängt wohl von der Vers.-Bedingungen ab. Aber bei der RS im BdV ist das so (Weiß ich zufaööllig, weil ich da auch drin bin).

Grüße
oohpss
 
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