Hallo Luise,
Wenn Du vom lesen hier Depressionen bekommst, dann solltest Du nicht mehr lesen. Wir haben dafür keine Versicherung, die Du verklagen könntest.
Nun zu Deinen Bemerkungen:
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig hälst, dann ist dies Dein Problem, aber nicht alle sind so klug und so bewandert und vielleicht auch überheblich, wie Du.
Wenn Deine Rechtschutzversicherung Dir kündigt, hast Du das gleiche Recht zur Kündigung. Die RS sagt mit ihrer Kündigung ja nichts anderes, als dass sie die Vertragsbeziehungen mit Dir nicht mehr will. Dies darfst Du dann wiederum zum Anlass nehmen, Deine RS mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Deine bisherige RS wird Deine Kündigung dann sofort annehmen, weil sie dann nicht als "böser Bube" dasteht, der das Vertragsverhältnis böswillig gekündigt hat. Gleichzeitig mit der Kündigung kannst Du eine neue Rechtsschutzversicherung beauftragen. Die Eintragung in die BLACKLIST erfolgt frühestens nach Ablauf der Mindestfrist zur Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt besteht bereits die neue RS, da jede Versicherung gerne neue Zahler nimmt. Natürlich gibst Du, schon wegen dem nahtlosen Übergang des Versicherungsverhältnisses auf die neue Versicherung, die Vorversicherung an. Diese ist froh, dass Du keinen Krawall machst und gönnen dem Konkurrenten gerne auch ein "aufmüpfiges" Mitglied.
Alle Fragen beantwortet?
Funktioniert dies so? Ja, habe dies genau so gemacht und kenne inzwischen zwei weitere Familien, die es genau so gemacht haben und es hat nie Probleme damit gegeben.
Was bei einer erneuten Kündigung ist, kann ich Dir aber noch nicht sagen.
Aber alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unfall bezahlt bei mir die alte Rechtsschutzversicherung. Allerdings zahle ich bereits seit 3 Jahren keine Beiträge mehr an sie.
Dies stört mich persönlich aber überhaupt nicht.
Gruß von der Seenixe
Wenn Du vom lesen hier Depressionen bekommst, dann solltest Du nicht mehr lesen. Wir haben dafür keine Versicherung, die Du verklagen könntest.
Nun zu Deinen Bemerkungen:
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig hälst, dann ist dies Dein Problem, aber nicht alle sind so klug und so bewandert und vielleicht auch überheblich, wie Du.
Wenn Deine Rechtschutzversicherung Dir kündigt, hast Du das gleiche Recht zur Kündigung. Die RS sagt mit ihrer Kündigung ja nichts anderes, als dass sie die Vertragsbeziehungen mit Dir nicht mehr will. Dies darfst Du dann wiederum zum Anlass nehmen, Deine RS mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Deine bisherige RS wird Deine Kündigung dann sofort annehmen, weil sie dann nicht als "böser Bube" dasteht, der das Vertragsverhältnis böswillig gekündigt hat. Gleichzeitig mit der Kündigung kannst Du eine neue Rechtsschutzversicherung beauftragen. Die Eintragung in die BLACKLIST erfolgt frühestens nach Ablauf der Mindestfrist zur Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt besteht bereits die neue RS, da jede Versicherung gerne neue Zahler nimmt. Natürlich gibst Du, schon wegen dem nahtlosen Übergang des Versicherungsverhältnisses auf die neue Versicherung, die Vorversicherung an. Diese ist froh, dass Du keinen Krawall machst und gönnen dem Konkurrenten gerne auch ein "aufmüpfiges" Mitglied.
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Funktioniert dies so? Ja, habe dies genau so gemacht und kenne inzwischen zwei weitere Familien, die es genau so gemacht haben und es hat nie Probleme damit gegeben.
Was bei einer erneuten Kündigung ist, kann ich Dir aber noch nicht sagen.
Aber alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unfall bezahlt bei mir die alte Rechtsschutzversicherung. Allerdings zahle ich bereits seit 3 Jahren keine Beiträge mehr an sie.
Dies stört mich persönlich aber überhaupt nicht.
Gruß von der Seenixe