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Hirnschädigung auch ohne Nachweis einer strukturellen Schädigung (Bildgebung) anerkannt

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,883
Hallo,

Viele private Unfallversicherungen reden sich ja nach einem Schädel-Hirn-Trauma damit heraus, dass sie nicht leistungspflichtig wären, weil es in der Bildgebung keinen Nachweis von Einblutungen gegeben hat, obwohl die UO nachweislich noch - z.T. Jahren nach dem Unfall - mit Beschwerden zu kämpfen haben.

Doch es gibt ein Urteil vom OLG Frankfurt, das bestätigt, dass strukturelle Schädigungen des Gehirns auch OHNE bildgebenden Beweis existieren können - ein Argument für viele UO gegen die Behauptung der Versicherungen anzugehen:

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 259/13

https://rabüro.de/zur-leistungspfli...er-epilepsie-nach-sturz-auf-einer-rolltreppe/

"Denn zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an den Nachweis einer substantiellen Hirnschädigung mittels bildgebender Verfahren, wie die Sachverständige überzeugend ausgeführt hat, nach den einschlägigen Leitlinien nicht für die Beurteilung sogen. diffuser axionaler Schädigungen gelten, für die bislang keine Normwerte für MRT-Nachweise existieren. Daher kann auch dann, wenn im MRT keine nachweisbare strukturelle Schädigung vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass ein traumatischer Zusammenhang aufgrund anderer Umstände anzuerkennen ist (vgl. Protokoll v. 17.11.2015, S. 9, Bl. 999 d.A.). Dies ergibt sich auch aus den von der Beklagten mit Schriftsatz vom 24.06.2014 vorgelegten AWMF-Leitlinien (Stand 07/2013) (vgl. Bl. 672ff d.A.), da hierin das Problem des Nachweises oder Ausschlusses einer substantiellen Hirnschädigung durch das wissenschaftlich mittlerweile hinreichend belegte Konzept der leichten traumatischen axionalen Schädigung ausdrücklich erwähnt wird (vgl. S. 9, Bl. 680 d.A.). Darüber hinaus stellen die Leitlinien nicht zwingend darauf ab, dass für den Nachweis einer Hirnsubstanzschädigung entweder ein positiver Befund bei den im Gutachten vom 23.12.2015 aufgeführten bildgebenden Verfahren oder den dort aufgeführten klinischen Symptomen (vgl. S. 8., Bl. 1029 d.A.) vorliegen muss."

Hier der entsprechende Text aus der AWMF-Leitlinie:

https://www.awmf.org/uploads/tx_szl...ung-nach-gedecktem-SHT-Erwachsene_2018-07.pdf

"Es wurde mit Recht darauf hingewiesen, dass der häufig benutzte Terminus „diffuse axonale Läsion“ den Sachverhalt multipler kleiner fokaler Läsionen nicht trifft (Meythaler et al. 2001). Die Leitlinien-Arbeitsgruppe hält die Bezeichnung „traumatische axonale Schädigung“ für angemessen. Ihre prognostische Bedeutung trotz unauffälliger initialer CT-Diagnostik konnte erstmals von Scheid et al. (2003) gezeigt werden.

...

Das Problem des Nachweises oder Ausschlusses einer substantiellen Hirnschädigung wurde verschärft durch das wissenschaftlich mittlerweile
hinreichend belegte Konzept der leichten traumatischen axonalen Schädigung. Es handelt sich dabei um Patienten, die initial nicht zwingend länger als eine Stunde bewusstlos sind, die bei Erstkontakt mit dem Notarzt oder Aufnahmearzt nicht zwingend einen GCS < 15 aufweisen, die in der akuten Bildgebung meist keine eindeutig pathologischen Befunde aufweisen (jedoch mit mäßiger Sensitivität in CTs und hoher Sensitivität in MRs nach > 12h, wobei diese Befunde in der Standardbildgebung nach einigen Wochen (CT)/ Monaten (MR) häufig nicht mehr zu erfassen sind), die jedoch in den ersten Wochen nach Trauma deutliche und nach Monaten noch nachweisbare neuropsychologische Defizite von Aufmerksamkeits-, frontal-exekutiven und -behavioralen sowie Gedächtnisfunktionen aufweisen (Mittl et al. 1994;Wallesch et al. 2001 a/b, Ruff 2011)."

(Ich habe diesen Text bereits im Thread von Rosi eingestellt, aber ich denke, dass das Urteil für viele UO wichtig sein kann, deshalb habe ich hier noch einen Extra-Thread aufgemacht. Ich denke, das Urteil sollte bekannter werden!)

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,


sehr guter Beitrag, weil als Kopfgelenkler kann man das immer wieder brauchen.

M.E. sollte man aber darauf Aufmerksam machen, dass es Untersuchungen gibt, die den Nachweis dieser Schäden Hirnstamm erbringen können.

Hier sollte M.E. die Neurootologie erwähnt werden, bei Fachgerechter Untersuchung bei maximal Ausstattung der Praxis.

Es ist doch immer wieder sehr "Suspekt", wenn zb. ein sehr guter Experte(MK) UOs wissen Bescheid, immer wieder von den Versicherungen sehr stark angegriefen wird, aber nach Durchschau der Lehrmeinung für Hirstammerkrankungen, genau seine Untersuchungen aufgeführt werden um Hirstammschäden beweisen zu können.

Leider langen manchmal diese Wald- und Wiesenmeinungen und dann bei Gericht die Beweise dann zu zerstören. M.E. tun sich besonders die BG hier sehr groß hervor, indem der Irrtum aufrecht erhalten wird, die Neurootologie seinen keine gesicherten Erkenntnise. Und immer wieder Fachfremde Experten die Null Ahnung haben, melden sich vehement lautstark zu Wort.

Für mich nicht mehr nachvollziehbar, warum sich die Ärzteschaft an solchen Pseudo-Lehrmeinung beteiligen muss und M.E. wissentlich Unsinn verbreiten.

Ein einigermassen Intellegenter Arzt mit entsprechenden Fachgebiet, weiß genau was uns SHT und KÜZler fehlt und bekommen Ihren Mund nicht auf bzw. es wird nicht gegen diesen M.E. verblödeten organisierten Massenschwachsinn vorgegangen.

M.E. kommt mir sowas wie ein ganz schlechtes "Kasperle Teahter" vor in der Hauptrolle, ES(Böser Clown) am Abgrund der Dumheit 7-Orthopäden-D-Ärzte terrorisieren die Welt. Ein Schleudertraum hab ich noch nie gesehen, was is des, am Abgrund der Dummheit.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo zusammen,

das Urteil von Rudinchen finde ich richtig gut.

Im Dezember habe ich meine Gerichtsverhandlung gegen die private Unfallversicherung mit allen Gutachtern:

- Neurologe, der Zusatzgutachten (Radiologe, Psychiater, Neuropsychologe) gefordert hat
- der Radiologe, der erst sagt, dass die Schädelkalotten verschoben wären; dann aber auf Nachfragen antwortet, dass keine Blutungen vorliegen würden
- der Psychiater, der wohlgemerkt nach der Begutachtung die Fragen des Gerichtes nicht beantworten kann, weil er nicht über die entsprechende Fachrichtung verfügt, der eine psychische Störung nicht festmachen kann, weil die Zeit der Begutachtung zu knapp war, aber eine Somatisierungsstörung vermutet und gleich mal die neuropsycholgische Testung durchgeführt hat, obwohl der nicht über ein derartige Zusatzausbildung verfügt und mich als Simulant hinstellt, weil ich leichte Aufgaben nicht gut gelöst habe, schwere hingegen besser lösen konnte.

Ein vorher erfolgtes Schmerzgutachten bestätigt meine Beschwerden und einen kausalen Zusammenhang zum Unfall.

Da leider der Radiologe eine Blutung ausschließt, habe ich die Hoffnung mit der diffusen axonalen Schädigung, den Richter davon zu überzeugen, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt.

Im Gutachten selbst wird ja geschrieben, dass die Neurologin der Auffassung ist, dass eine diffuse axonale Schädigung vorliegt, die im MRT nicht sichtbar ist. Nun ist meine Neurologin leider bisher nicht auf die Idee gekommen, dass dies bei mir auch der Fall sein könnte.

Hat jemand eine Idee, wie man vor Gericht argumentieren könnte, dass eine diffuse axonale Schädigung vorliegen könnte.

Ich kann durch Zeugen und ärztliche Befunde belegen, dass ich vor dem Unfall kerngesund war. Ein weiterer Beweis ist, dass nach meinem Unfall über einen Zeitraum von einem Jahr meine Pupillen unterschiedliche groß waren und dies auf eine subduralen Gehirnblutung hinweist, die in Folge Merkschwäche, Konzentrationsstörung, Wesensveränderung und Kopfschmerzen verursacht. All dies trifft bei mir zu 100 % zu.

Kann die Neurologin vor Gericht sagen, keine Blutung, keine Verletzung, kein kausaler Zusammenhang? Muss sie dann nicht auch erklären, warum die Einschränkungen seit dem Unfall vorliegen? Warum meine Pupillen unterschiedlich groß waren?

Leider bin ich bezüglich Gerichtsverfahren unerfahren und habe keine Ahnung, was auf mich zu kommt.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilen könntet.

Einen angenehmen Sonntag wünscht euch

Rosi70
 
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