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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Isländer,

danke für Deine ausführliche Antwort. So habe ich das noch gar nicht gesehen, aber es stimmt. Damit kann man ja die Symptome und Beschwerden, die in der Patientenakte auftauchen, noch mehr belegen und zwar über einen längeren Zeitraum.
An dem Merkblatt wäre ich sehr interessiert. Hab vielen Dank!

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Grüß Dich, Lilie13!


01
Vielen Dank für Dein freundliches Lob ich!

02
Also: das Merkblatt:
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Unfall-Opfer-Bayern e.V., Steigerwaldstr. 3, 97513 Michelau​
Tel.: 08382/310 13 36 - Telefax: 08382/310 13 37 hilfe@unfall-opfer-bayern.de
Ansprechpartnerin: Frau Franz, 1. Vorsitzende

So gesund war ich vor dem Unfall: Wie beweisen?


Lebensumfeldzeugen



Sie sollen beweisen, dass Sie vor dem Unfall gesund waren. Gar nicht so einfach. Denn wann geht man schon aus lauter Zeitvertreib um Arzt, wenn man gesund ist, um sich das bescheinigen zu lassen?
Dennoch ist man nicht hilflos. Folgende Bescheinigungen zeigen, was Sie beschaffen müssen.

"Vorher war er flink wie ein Wiesel. Er war aktiv sportlich tätig als Trainer der A-Jugend FC Hintertupfing."

Beweise: Fritz Herberger, Jugendwart des FC Hintertupfling, Ballhausplatz 1, 83278 Löwstadt
Joseph und Matthias Lahm, Mitglieder der Jugendmannschaft…."


"Vor dem Unfall: War im Büro eine Neonröhre an der Decke kaputt, hat er gesagt: "Selbst ist der Mann", und schon stand er auf dem Schreibitsch und hat sie gewechselt. Danach nie mehr, der Hausmeister musste kommen. Er hat gesagt, ihm werde total schwindlig dabei..."

Beweis: Christel Post, Sekretärin, Fa. Licht und Tag, Nachtstr. 2, Hellstadt

"….er hat sogar das Lehrmädchen geholt, um aus dem höchsten Regalfach Leitzordner zu holen!"

Beweis: Claudia Pfiffig, Industriekauffrau-Azubi…."


"…und mit einem Schlag, ab dem Unfall, ist er nicht mehr mit ins Gebirge gegangen, dabei war er immer der allerwildeste in unserer Blasn darauf…"

BEWEIS: Reinhold Messner, Bergspezi, Haus Nr. 27, 88327 Bergham"

Alle diese Leute können nicht bestätigen, dass Sie gesund oder krank waren, weil die Sie nicht untersucht haben! Aber sie können bestätigen, ob Sie verhalten haben wie ein Gesunder oder ein Kranker. Das sind wesentliche Beweisbeiträge!
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03
Natürlich kann man auch versuchen, in der gleichen Art und Weise Zeugen zu finden, die die gesundheitliche Entwicklung, insbesondere die Ausfälle nach dem Unfall erlebt haben.

04
SHT-Opfer schätzen sich in den meistens leistungsfähiger ein, als sie tatsächlich sind.
Nach einem schweren SHT (2 Wochen) war ein Wirtschaftsprüfer erst im Krankenhaus, dann monatelang in Reha, so das komplette 5-stufige Programm A-E der neuropsychologischen Rehabilitation durch). Dann noch Urlaub, dann freute er sich wieder auf seine Arbeit. Ich bin mal lieber mitgegangen.... Der Mann war entsetzt, wie er feststellte, dass er seine eigene Aktenvermerke nicht mehr versteht (sie sagten ihm einfach nichts mehr), kurzum: Nach 1 Stunde war das ganze Hemd durchgeschwitzt, er zittert es so, dass er mit dem Taxi nach Hause fahren musste. Total groggy! So etwas ist ganz typisch.

Weil aber die Selbsteinschätzung beim SHT-Opfer furchtbar mißrät, deswegen sind die Schilderungen der Lebensumfeldzeugen wichtig. Die haben einen anderen Blick auf die Dinge.


05
Die Zeugen sollen sich bitte JETZT einmal hinsetzen und einen Bericht schreiben, wie Du vorher gewesen bist und wie sich die Erholung Stück für Stück gezeigt hat.

(a)
Sonst vergessen sie es.

(b) Tipp:
Knackige Beispiele, was funktioniert hat und was nicht funktioniert hat, und wie das gescheitert ist (warum hat's nicht geklappt?) machen auch einem Richter klar, was da los war! Der Richter hat sowas wohl noch gar nicht selbst erlebt. Das muss man ihm erklären, aber so, dass „ein richtiger Film in seinem Hirn läuft". Anschaulich machen ist ganz wichtig beim Beweisen!

(c)
Dein Anwalt sollte sie einbauen und sollte vom Gericht verlangen, dass die Zeugen vernommen werden, bevor der Sachverständige mit einem Gutachten beauftragt wird, damit das Gericht den Sachverständigen entsprechend anleiten kann, ob das Gericht die Aussagen der Zeugen für glaubhaft gehalten hat und die Zeugen persönlich für glaubwürdige Leute.

(d)
Vorsicht! 99 % der Anwälte übersehen, was oben unterstrichen ist. Drucke also diesen Beitrag aus und halte ihn Deinem Anwalt unter die Nase.

Der wird zwar die Nase rümpfen! Er wird murren, “ich brauch die Ratgeberecke in der "Neuen Rosa Freizeit"nicht". Mein TIpp für ihn: Bitte bedenken: Nicht ein Sachverständiger, sondern das Gericht die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen bewerten muss, dass das Gericht, nicht der Sachverständige Zeugen vernimmt. Weil das so in der ZPO steht.


06
Lebensumfeld Zeugen sind auch deshalb wichtig, weil ärztliche Diagnosen nur selten Aussagen darüber enthalten, "wie schlimm es ist“.

Eine Arthrose in der Hüfte kann dazu führen, dass es nach 8 Std. Ber in der Leistenbeuge zwickt. Oder auch dazu, dass der daran erkrankte überlegen muss, ob er die Wegstrecke von 130 m zur Bäckerei und wieder zurück nicht doch lieber mit dem Auto fährt.
Gleiche Bezeichnung! Aber was für ein Unterschied!


07
übrigens freuen sich die Unfallopfer Bayern e.V. so auf neue Mitglieder, dass sie sogar aus anderen Bundesländern Mitglieder aufnehmen. Sogar, und das ist erstaunlich für einen bayerischen Verein, echte Preußen!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

das ist ja mal eine Liste. An solche Aussagen hätte ich nie gedacht. Vielen Dank - auch für Deine Ratschläge! Natürlich ist es meistens die Familie, die einen vor und nach dem Unfall am besten kennt. Ich hoffe, solche Aussagen werden dann auch gewürdigt und nicht wegen "es ist ja Familie, da sagt man füreinander aus" abgetan. Aber man kann es ja mit Aussagen von Bekannten und Freunden etc. zusätzlich belegen. Ich muss mal schauen. Jedenfalls hat man nach so einem Unfall nicht mehr den Freundeskreis wie vorher. Es ist alles sehr überschaubar geworden.
Jetzt verstehe ich auch, warum mein Anwalt so eine Art "Lebenslauf" von mir haben wollte, was ich vor dem Unfall alles gemacht habe.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Grüß Dich, Lilie13!

Es ist nicht ganz einfach, man muss im Prozess schon ein wenig unternehmen, damit solche Methoden auch richtig funktionieren. Die richtige Aufarbeitung des Prozessstoffes ist ein wichtiges Element zum Erfolg.

01
Die Berichte der Zeugen bringt man zweckmäßig in einem Schriftsatz unter, damit deren Schilderung schon einmal in den Prozess eingebracht ist.

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Dann kommt einmal eine Verhandlung, und an dem Punkt muss Dein Anwalt aufpassen. Es gibt nämlich den häufigen Effekt, dass er Richter das Beweisangebot „Sachverständigengutachten“ voller Begeisterung lesen: Hoppla hopp, nichts wie weg mit der Akte zum Sachverständigen, dort ist sie mindestens 1/4 bis ein halbes Jahr gut aufgehoben!

Diesem Effekt muss Dein Anwalt entgegenwirken. Er muss sagen: "Es hat gar keinen Zweck, die Akte jetzt schon an den Sachverständigen zu verschicken, denn der arme Hund weiß ja nicht, ob er diese schriftlichen Zeugenaussagen zugrunde legen soll. Er ist nicht dafür zuständig, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu prüfen. Er ist auch nicht zuständig dafür, selbst auf eigene Faust Zeugen zu vernehmen. Wann aber soll denn jetzt ein Kläger solche unseres Erachtens wichtige Informationen in dem Prozess einbringen? Nach Erstattung des Gutachtens ist es zu spät. Und auch der gescheiteste Sachverständige kommt ohne einen richtigen Sachverhalt auf keinen grünen Zweig. Die Lilie muss aber das Recht haben, beweisen zu dürfen, dass es so ist, wie sie sagt.
Also: Wir müssen also erst den Sachverhalt so weit aufarbeiten, dass in der Sachverständige auch benutzen darf. Also müssen die Zeugen vernommen werden, noch bevor der Sachverständige beauftragt wird. Anders wird's nix damit!"

So oder so ähnlich sei seine kraftvolle Rede!

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Wenn Dein Anwalt ein ganz besonders listiger Jurist ist, dann sagte dem Richter auch noch: „Bitte laden Sie den medizinischen Sachverständigen doch zu dieser Zeugenvernehmung mit dazu. Es kann ja sein, dass er das Gericht beraten muss, welche zusätzliche Frage noch anlegen Zeugen zu richten wäre, die für sein Gutachten wichtig ist. Ich will ja dem Gericht nicht nahe treten, aber möglicherweise will der Sachverständige aus seiner fachlichen Sicht etwas wissen, von was das Gericht noch gar nichts ahnt. Deshalb ist es wichtig, dass der Sachverständige dabei ist und das Gericht beraten kann, welche Fragen noch zu stellen sind."


04
Ich kenne durchaus zahlreiche Fälle, in denen Gerichte dann diesem Vorschlag gefolgt sind, denn dieser Vorschlag ist rechtlich völlig korrekt.

Es war durchaus öfters dann schon so, dass das Gericht sich die Arbeit im Termin vereinfacht hat: "Frau Sachverständige, wenn sie jetzt noch einige Fragen haben anregen wollen – ähem - ach, wissen Sie was? Sie wissen ja selbst, wie so 'n Taschendiktierer benutzt wird, machen Sie's doch gleich selbst. Und für alle anderen im Saal: Bitte betrachten Sie die Fragen, die die Sachverständige stellt, als meine Fragen, ja.....?"

Das ist zulässig. Wenn das passiert: Dein Herz lache im Leib! Denn so kommt man auf einen grünen Zweig.

Diese Methode ist ja etwas umständlich, aber: Das Gericht muss sich auch an Regeln halten, vor allem an die Zivilprozessordnung (ZPO). Die manchmal etwas sperrig. Aber man kann damit schon vorankommen, wenn man nur richtig will. Aber richtig wollen muss man halt!

Wichtig ist aber, dass Dein Rechtsanwalt den Gericht den Weg weist, wie man das so macht, denn: Wenn das Gericht diesen Weg geht, ist das der sichere Weg, den dann keiner angreifen kann: 100 % ZPO-fest. Diesen Weg kennen auch die Gerichte nicht immer, das Problem taucht nicht oft auf. Also Dein Anwalt ran. Das ist seine Aufgabe! Dazu is er da! Das tut ein tüchtiger Anwalt in den Zettel mit der Prozessvorbereitung rein.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

Vielen Dank für deine Infos, das hilft sicher vielen UO.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Grüß Dich, Rudinchen!

Der Unfallopfer-Bayern e.V. könnte ja mal eine Veranstaltung machen, etwa dazu:

"Was macht das gewitzte Unfallopfer, um auf einen grünen Zweig zu kommen?"

Wenn aus dem Forum genügend Rückmeldungen kommen, dann könnte das der Verein mal organisieren. Besteht denn Interesse? Dann kann ich ja mal fragen, ob der Verein da etwas organisieren will. Vielleicht in der Nähe seines Sitzes, Würzburg käme in Frage: Das ist eine ICE-Bahnstation, von Frankfurt nicht weit, an der Strecke Kassel-Göttingen-Nordpol gelegen. Vom Süden auch immerhin erreichbar.

Wie sieht's denn aus bei Euch? Dann müßtet ihr aber auch kommen: Denn für 5 Leutchen rentiert sich dieser Aufwand nicht.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

dies ist richtig. Es müssen strategische Veranstaltungsorte sein.

Gerade mit ICE Anbindung ist es auch prima, wenn der Termin lange bekannt ist, dann werden die Fahrkarten häufig auch wesentlich
günstiger.

Wir UO sind ja eh finanziell nicht auf Rosen gebettet aufgrund der Verweigerungen von Kostenträgern und jahrelangem Kampf.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

tolle Idee, Isländer. Vielleicht wäre es einfacher - auch gerade wg. der momentanen Situation mit Corona - ein Webinar zum Thema anzubieten? Das wäre vielleicht einfacher für immobile Teilnehmer? Hat natürlich wieder ein paar technische Schwierigkeiten.

'We·bi·nar
Substantiv, Neutrum [®]
  1. online stattfindendes Seminar (1); Kurs (3a) im Web, bei dem Fragen zu Präsentationen o. Ä. live gestellt und beantwortet werden'

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Rudinchen!

01
Ich kenne solche Seminare aus der Welt der Fortbildungen als Teilnehmer.

02
Pro: Man kann zu Hause bleiben. Keine Reisekosten. Keine Übernachtung. Und dennoch kann man individuelle Fragen stellen (muss sie aber schriftlich stellen) - die werden dann für alle Teilnehmer lesbar eingespielt. Die Dozenten beantworten sie dann mündlich (für alle Seminarteilnehmer auch mithörbar).

03
Contra: Man lernt die anderen Unfallopfer nicht kennen. Es ist schwierig, dass man einem Webinar-Leiter einmal ein Schriftstück herzeigt. Dozenten haben es schwer, mitzubekommen, ob die Zuhörer noch folgen (können).

04
Wer kann mir etwas dazu sagen:

(a)
Welcher technische und kostemäßige Aufwand ist damit für den Verein verbunden, der dann der Veranstalter wäre?

(b)
Wer stellt dem Verein die technischen Rahmenbedingungen her? Vielleicht wollen unsere Chefandministratoren da etwas tun?

05
Da bin ich ein wenig hilflos, weil ich da so gar keine Erfahrung habe.

06
"Huhu, Ihr anderen! Was sagt ihr denn dazu?"
(Auch diese Überlegung setzt voraus, dass genügend Interessenten mitmachen wollen!)


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

ich habe bisher auch nur an Webinaren teilgenommen - ist halt nicht so schön, wie vor Ort zu sein, ist aber besser, als keine Infos zu bekommen. Ist auch eher geeignet, wenn man so etwas wie einen Vortrag hält mir kurzen Rückfragen.

Aber vielleicht hat hier ja jemand mehr Erfahrung?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

m. E. ist es dann wichtig:

1. die Abstrakte zu bekommen

2. ggf. nach Möglichkeit noch einen offenen Chatroom oder Fragenaustausch zu haben. Dies kann nach Absprache mit dem Veranstalter, Referenten und Teilnehmern vereinbart werden.

3. Gemeinnützig, gegen Entgeld, für eine gewisse Zeitspanne und die Teilnehmer können auch eine gegenseitge Datenentbindung vereinbaren oder auch nicht um später in Kontakt zu treten....

4. = vieles kann - nichts muss!!!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Zusammen,

nach langer Zeit mal wieder Nachricht von mir. Ich hoffe, Ihr seid bisher alle gut durch die Krise gekommen. Bei mir sind viele Therapien ausgefallen und einiges ist über Skype gelaufen - daran musste ich mich auch erst einmal gewöhnen, aber ich bin froh, dass es diese Möglichkeit gibt.

Zwischenzeitig hatte ich riesige Problem mit dem Jobcenter. Sie haben die Zahlungen komplett eingestellt und wollten alles sehr genau prüfen, ob nicht jemand anderes zahlen müsste. Grund der Zahlungseinstellung war mein noch vorhandender Arbeitsvertrag. Das ganze Spiel hatte ich nun zum zweiten Mal. Meinen Widerspruch weigerten sie anzunehmen. Sie wollten prüfen, die erlaubten 3 Monate. Ich muss Euch sagen, so abwertend und arrogant bin ich lange nicht mehr behandelt worden. Also musste ich mir einen Beratungsschein vom Gericht besorgen, und dann damit ab zum Anwalt. Ein Schreiben von ihm und siehe da, am nächsten Tag hatte ich die Aufhebung der Zahlungsaufhebung und das Geld war auch ganz schnell auf meinem Konto. Es ist wirklich erschreckend, dass immer erst ein Anwalt eingeschaltet werden muss, bevor irgendetwas passiert.

Mein Anwalt ist mittlerweile auch endlich tätig geworden und hat ein Schreiben an die Haftpflichtversicherung geschickt. Dank Euren vielen guten Tipps habe ich gut vorarbeiten können. Wir haben nachweisen können, dass der Gutachter entweder gar nicht alle Unterlagen vorliegen hatte oder diese nicht beachtet hat. Denn einige Aussagen im Gutachten ließen sich mit meiner Krankenakte widerlegen. Zeugenaussagen habe ich mir auch schriftlich eingeholt von denen, die mich nach dem Unfall erlebt haben. Ich bin gespannt, was jetzt passiert. Ich hoffe, es geht ohne Gerichtsverhandlung. Im Moment wüsste ich nicht, wie ich so etwas über Jahre durchhalten sollte.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
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