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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie13,

Wie die Zeugenaussagen gewürdigt werden, ist sicher unterschiedlich. Aber ganz ignoriert werden können sie nicht. Wenn du es nicht versuchst, hast du wenig in der Hand ... Du kannst damit eigentlich nur gewinnen!

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Lillie13,

Ich kann Rudinchen nur beistimmen. Private Zeugen sind wichtig. Das sind die, die dich erleben, dich sehen, das vorher und nachher am besten bezeugen können.

In der ersten Instanz bin ich voll Zuversicht hin, ich wusste ja wie gut, eher schlecht es mir noch fünf Jahre .nach dem Crash ging und hatte mich auf einen erfahrenen Richter verlassen. Laut eigener Aussage hatte der aber so einen Fall noch nie bearbeitet und folgte dem Schlechtachter, ich sei Laie und er der Professor. Das Gericht könnte meinen medizinischen Statements nicht für voll nehmen. Die Rehaabschlussberichte würden ja nur so positiv geschrieben, damit die ihre Kliniken voll bekämen usw.

Zum Antrag auf Berufung bat mich mein Anwalt um Namen, die meinen Zustand nach dem Klinikaufenthalt bestätigen konnten. Meine Eltern, die meine Kinder versorgen mussten, Freunde, die Einkauf u. Kinderbetreuung übernahmen. Er hat dann jeweils zwei drei Zeilen formuliert, sowas wie: x war nicht in der Lage... Zeuge Name (Verwandschaftsgrad). Zusätzlich mit dem Angebot ans Gericht, dass diese als Zeugen persönlich vor Gericht darüber zur Aussage bereit wären.

Von der Physio, die mich bis Prozessbeginn Nonstopp begleitet hat, habe ich eine Seite fachchinesisch bekommen, Zustand anfangs, jetzt und Aussicht, dass sich nur der aktuelle erhalten lassen wird und keine Besserung erwartbar.

Außerdem habe ich vom Rotkreuzhelfer vom Unfalltag an Eidesstatt eine paar Zeilen bekommen, sodass die Behauptungen des Schlechtachters: der Unfall sei nicht geeignet Schäden hervor zu rufen, endlich in der Berufung als unwahr beurteilt wurden.

Das waren alles so zu sagen private Zeugen, k e i n e r davon musste vor Gericht erscheinen, sondern nur der medizinische Gutachter, der seine Beurteilung durch die Nachfragen des Richters, sowie meines Anwalts verteidigen musste. Mein Anwalt sagte solche Sätze, wie: ist es dem Gutachter bekannt dass in dem Zeitraum von 6 Monaten intensive Alltagshilfe durch .... geleistet werden musste. Da die Namen und die Bereitschaft der Zeugen bereits schriftlich dem Gericht vorlagen, konnte die Gegenseite das nicht abblocken und diese Aussagen hatten bestand und das nur durch die privaten Zeugenaussagen.

Noch ein Tipp: führe einen kleinen Kalender, wo du die Hilfestellungen zeitlich eintragen kannst, vielleicht auch deine Medies sowie der Therapien. Das Gekritzel kannst du dann auch auf Wunsch vorlegen.

Ich weiß, das klingt mühsam, aber aktuell ist es leichter einen jetzigen Zustand zu bestätigen, als in zwei drei Jahren rückwirkend. Für dich selber bringt der Vergleich früher und jetzt auch etwas. In einem Jahr, wenn du deine Aufzeichnungen durchliest, wirst du überrascht sein, was sich doch alles geändert hat.

Alle Gute
Teddy
 
Hallo Zusammen,

ich habe über meinen Anwalt nun erfahren, dass sich die Haftpflichtversicherung immer noch weigert, Geld zu bezahlen. Jetzt ist denen eingefallen, dass sie von dem GA, der 6 Monate für das Gutachten gebraucht hat, noch eine weitere Stellungnahme zu irgendeiner Frage benötigen. Komischer Weise genau dann, als mein Anwalt wieder eine Zahlungsaufforderung geschickt hat. Dabei liegt denen das GA schon fast 2 Monate vor. Bisher habe ich seit dem Unfall (Ende 2016) einmal 1500 € erhalten, und die Zahlung ist auch schon wieder 2 Jahre her.
Mein Anwalt will nun der Versicherung noch einmal eine letzte Frist setzen, bevor er klagt.

Habt Ihr Erfahrungen hiermit?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

ich will es mal so ausdrücken. Da Du von einem Anwalt vertreten wirst und die gegnerische Versicherung trotzdem alle möglichen Gründe ausbuddelt, um Zahlungen hinaus zu schieben bzw. gar nicht zu zahlen, müssen die das Prozessrisiko relativ klein für sich einschätzen.

Das ist zunächst keine gute Ausgangsbasis für Dich. Ich gehe auch davon aus, dass die generische Versicherung Deinen Anwalt als zögerlich einschätzt. Diesen Eindruck sollte er schnellstmöglich widerlegen, wenn es tatsächlich noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen soll.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
Hallo Zusammen,

als kurzer Zwischenbericht: Mein Anwalt versucht weiter eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die Haftpflichtversicherung erkennt die Symptome zwar immer noch nicht als Unfallfolge an, sie war aber dennoch bereit, 3000 Euro erst einmal vorläufig zu zahlen (mit dem Recht auf Rückforderung), bis die Antworten von dem GA kommen. Die Versicherung hatte ja nachdem sie das GA erhalten hatte, noch Fragen an den GA.
Ich habe Euren Rat befolgt und mir Zeugenaussagen über meinen Zustand nach dem Unfall von Bekannten und Familie geholt. Gleichzeitig habe ich das GA noch einmal gründlich druchgearbeitet und so einiges gefunden. Manches hoffe ich mit den Zeugenausagen widerlegen zu können.

Ich hoffe, es klärt sich alles.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

reicht Klage ein, es dauert dann noch lange genug ( bei uns Klageeinreichung 2015, erste Verhandlung mitte 2016) bis diverse Gutachten gemacht waren vergingen nochmal 18 Monate, nachverhandelt wurde nach weiteren 5 Monaten ( feb 2019) Mitte Juli bekamen wir dann einen Hinweisbeschluß vom Gericht!

Hätte ich diese Lebenszeitverschwendung geahnt, wäre die Klageschrift noch in der Zeit des Komas meines Lebensgefährten rausgegangen Unfall war 2010.

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,
@ all,

Was bedeutet "Hinweisbeschluss" im Sinne von ..?
Und, Klage auf was?

Danke..

LG Tina
 
hallo,

zum hinweisbeschluss: das gericht ist verpflichtet, unter manchen umständen seine (abweichende) auffassung den beteiligten mitzuteilen. das geht im schriftlichen verfahren dann mit einem hinweisbeschluss, um den beteiligten vor überraschenden entscheidungen zu bewahren.


gruss

Sekundant
 
Danke Kasandra,

Danke Sekundant.

Wir wollten ein Urteil, dass dauert zulange meinte der Richter, er sieht uns klar im Recht, wolle mit einem Richterspruch eine schnelle Vollstreckbarkeit!
Nu warteten wir 5 Monate auf den Richterspruch- es kam ein dürftiger Hinweisbeschluß. Alles von vorn!

LG
Aramis
 
Hallo Zusammen,

mal wieder ein kleiner Zwischenbericht von mir: Klage hat mein RA bisher noch nicht eingereicht, die Beantwortung der Fragen durch den GA, die die Versicherung vor Bezahlung unbedingt noch haben wollte, ist natürlich immer noch nicht eingegangen (und das seit Mai!). Aber wir waren in der ganzen Zeit natürlich nicht untätig. Die Zeugenaussagen habe ich mir schriftlich von den entsprechenden Personen geben lassen, und mein Anwalt hat eine komplette Kopie meiner Krankenakte bei dem Arzt angefordert, der mich als erster nach dem Unfall und auch darüber hinaus behandelt hat. Damit können wir einige Einwände der Haftpflichtversicherung entkräften. Außerdem ist aufgefallen, dass der GA wohl nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, und von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen ist. Das will mein Anwalt nun mit der Versicherung abklären. Ich bin gespannt.

Ich werde im nächsten Monat erst einmal wieder in eine Rehaklinik gehen. Was passiert eigentlich, wenn man aus der Reha wieder au entlassen wird?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
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