Hallo Lillie13,
Ich kann Rudinchen nur beistimmen. Private Zeugen sind wichtig. Das sind die, die dich erleben, dich sehen, das vorher und nachher am besten bezeugen können.
In der ersten Instanz bin ich voll Zuversicht hin, ich wusste ja wie gut, eher schlecht es mir noch fünf Jahre .nach dem Crash ging und hatte mich auf einen erfahrenen Richter verlassen. Laut eigener Aussage hatte der aber so einen Fall noch nie bearbeitet und folgte dem Schlechtachter, ich sei Laie und er der Professor. Das Gericht könnte meinen medizinischen Statements nicht für voll nehmen. Die Rehaabschlussberichte würden ja nur so positiv geschrieben, damit die ihre Kliniken voll bekämen usw.
Zum Antrag auf Berufung bat mich mein Anwalt um Namen, die meinen Zustand nach dem Klinikaufenthalt bestätigen konnten. Meine Eltern, die meine Kinder versorgen mussten, Freunde, die Einkauf u. Kinderbetreuung übernahmen. Er hat dann jeweils zwei drei Zeilen formuliert, sowas wie: x war nicht in der Lage... Zeuge Name (Verwandschaftsgrad). Zusätzlich mit dem Angebot ans Gericht, dass diese als Zeugen persönlich vor Gericht darüber zur Aussage bereit wären.
Von der Physio, die mich bis Prozessbeginn Nonstopp begleitet hat, habe ich eine Seite fachchinesisch bekommen, Zustand anfangs, jetzt und Aussicht, dass sich nur der aktuelle erhalten lassen wird und keine Besserung erwartbar.
Außerdem habe ich vom Rotkreuzhelfer vom Unfalltag an Eidesstatt eine paar Zeilen bekommen, sodass die Behauptungen des Schlechtachters: der Unfall sei nicht geeignet Schäden hervor zu rufen, endlich in der Berufung als unwahr beurteilt wurden.
Das waren alles so zu sagen private Zeugen, k e i n e r davon musste vor Gericht erscheinen, sondern nur der medizinische Gutachter, der seine Beurteilung durch die Nachfragen des Richters, sowie meines Anwalts verteidigen musste. Mein Anwalt sagte solche Sätze, wie: ist es dem Gutachter bekannt dass in dem Zeitraum von 6 Monaten intensive Alltagshilfe durch .... geleistet werden musste. Da die Namen und die Bereitschaft der Zeugen bereits schriftlich dem Gericht vorlagen, konnte die Gegenseite das nicht abblocken und diese Aussagen hatten bestand und das nur durch die privaten Zeugenaussagen.
Noch ein Tipp: führe einen kleinen Kalender, wo du die Hilfestellungen zeitlich eintragen kannst, vielleicht auch deine Medies sowie der Therapien. Das Gekritzel kannst du dann auch auf Wunsch vorlegen.
Ich weiß, das klingt mühsam, aber aktuell ist es leichter einen jetzigen Zustand zu bestätigen, als in zwei drei Jahren rückwirkend. Für dich selber bringt der Vergleich früher und jetzt auch etwas. In einem Jahr, wenn du deine Aufzeichnungen durchliest, wirst du überrascht sein, was sich doch alles geändert hat.
Alle Gute
Teddy