Hallo Tina, Rekobär, Sekundant,
danke für Eure Tipps. Ich bin nun auch damit beschäftigt, Widersprüche und Unstimmigkeiten in den Gutachten herauszusuchen, um diese meinem Anwalt mitzuteilen. So weit, so gut. Aber selbst ein MRT Bericht, der aus einem anderen Grund ein paar Jahre zuvor gemacht worden ist, und der komplett in Ordnung war, scheint als Beweis nicht zu genügen, dass die Blutung bei dem Unfall entstanden ist. Diesen Bericht hatte ich ja beigefügt, sowohl bei der Vesicherung als auch bei den Gutachten.
Mir hatte ein Gutachter gesagt, dass das Probelm daran liegt, dass nicht am Unfalltag ein MRT gemacht worden sei, sondern erst später, und rein theoretisch hätte mir ja auch noch nach dem Unfall etwas passiert sein können, das die Hirnblutung ausgelöst hätte. - Wenn die Argumentation auf dieser Ebene läuft, da können GA und Versicherungen ja alles ablehnen. Die wollen ja dann wohl MRTs etc. während des Unfalls ?!?!
@Rekobär
Ja, Du hast recht, es war ein medizinischer GA. Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoll, irgendwann ein technisches GA in Auftrag zu geben, falls andere GA sich dieser Argumentation, dass 50 km/h keine Schäden verursachen, anschließen
Auf das GA der Haftpflichversicherung warte ich übrigens immer noch. Die Versicherung will sich da nun heraushalten mit der Begründung, dass ich den GA ja benannt hätte. Beim GA anzurufen traue ich mich ehrlich gesagt nicht, denn falls er das GA noch nicht geschrieben haben sollte (wovon ich ausgehe), könnte dieser sich auch so "unter Druck" gesetzt fühlen, dass das Gutachten schlecht für mich ausfällt.
Herzliche Grüße
Lilie13
danke für Eure Tipps. Ich bin nun auch damit beschäftigt, Widersprüche und Unstimmigkeiten in den Gutachten herauszusuchen, um diese meinem Anwalt mitzuteilen. So weit, so gut. Aber selbst ein MRT Bericht, der aus einem anderen Grund ein paar Jahre zuvor gemacht worden ist, und der komplett in Ordnung war, scheint als Beweis nicht zu genügen, dass die Blutung bei dem Unfall entstanden ist. Diesen Bericht hatte ich ja beigefügt, sowohl bei der Vesicherung als auch bei den Gutachten.
Mir hatte ein Gutachter gesagt, dass das Probelm daran liegt, dass nicht am Unfalltag ein MRT gemacht worden sei, sondern erst später, und rein theoretisch hätte mir ja auch noch nach dem Unfall etwas passiert sein können, das die Hirnblutung ausgelöst hätte. - Wenn die Argumentation auf dieser Ebene läuft, da können GA und Versicherungen ja alles ablehnen. Die wollen ja dann wohl MRTs etc. während des Unfalls ?!?!
@Rekobär
Ja, Du hast recht, es war ein medizinischer GA. Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoll, irgendwann ein technisches GA in Auftrag zu geben, falls andere GA sich dieser Argumentation, dass 50 km/h keine Schäden verursachen, anschließen
Auf das GA der Haftpflichversicherung warte ich übrigens immer noch. Die Versicherung will sich da nun heraushalten mit der Begründung, dass ich den GA ja benannt hätte. Beim GA anzurufen traue ich mich ehrlich gesagt nicht, denn falls er das GA noch nicht geschrieben haben sollte (wovon ich ausgehe), könnte dieser sich auch so "unter Druck" gesetzt fühlen, dass das Gutachten schlecht für mich ausfällt.
Herzliche Grüße
Lilie13