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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie 13,

du schreibst:
ich danke Euch für Eure Antworten. Wie teuer wäre denn ein medizinisches GA, wenn man es selbst in Auftrag gibt.
Meine pers. Meinung dazu ist, diese GA (Gutachten) ist ein Privatgutachten und muss-wird auch von der Gegenseite nicht anerkannt!
Frage mal deinen Anwalt dazu!
So ein GA macht meines Erachtens nur im Gerichtsverfahren Sinn, wenn man damit etwas untermauern kann!
 
Mein letztes gerichtliches Gutachten hat 2500 € gekostet, das vor 10 Jahren 1500 €.

MFG Marima
 
Hallo Marima, hallo ptpspmb,

danke für die Hinweise und für das Urteil. Ich bin auch noch weiter fündig geworden: OLG Hamm vom 17.08.1994, 20 U 213/92

Was das GA betrifft, so werde ich erst einmal selbst keines in Auftrag geben. Wenn es die Versicherung nachher nicht anerkennt, ist es teuer bezahlt für nichts. 2500 € ist ein stolzer Preis!

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

ich habe jetzt übrigens das GA vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes. Besonders umfangreich ist es nicht und einige Angaben, die ich zur "jetzige Beschwerden" gemacht habe, wurden vom GA nicht aufgeführt. Er führt ein paar Punkte auf und dann steht da "keine weiteren Bescherden". Schon komisch.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

zum Thema Privatgutachten muss ich noch mal ein bisschen ausholen. (unbenommen respektiere ich natürlich Deine Entscheidung es nicht zu machen).

Also, die Grundlage eines Zivilprozesses im Unfallfall, wenn man vor hat gegen die gegnerische Versicherung zu klagen, ist die Beweispflicht des Klägers. Wie bzw. womit willst du nun Deinen Schaden beweisen?

Was ist alles ein Beweis? Die Zivilprozessordnung kennt den sogenannten Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Urkundenbeweis, Augenschein, Parteivernehmung.

Natürlich ist ein im Vorfeld angefertigtes Sachverständigengutachten ein Parteiengutachten. Aber, dieses Parteigutachten versetzt Dich ja erst in die Lage, Klage erheben zu können. So ein Parteigutachten wird daher auch als qualifizierter Parteienvortrag bezeichnet.

Und das schöne daran ist, da es notwendig für die Klage war, muss die Gegenseite, wenn sie den Prozess verliert, die Kosten dafür auch erstatten.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

danke für Deine Ausführungen. Das habe ich so nicht gewusst. Dann ist es natürlich sinnvoll, ein Privatgutachten im Vorfeld in Auftrag zu geben. Dann bleibt nur noch die Sache mit der Finanzierung. Weißt Du, ob diese Kosten die Rechtsschutzversicherung übernimmt? Zu welchem Gutachter geht man denn dann am Besten? Darf auch der behandelnde Arzt eine Art GA erstellen?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13

Der Vorteil jetzt ein Privatgutachten ist der, wenn es gegen dich ausfällt kannst du es wegwerfen und ein weiteres einholen.

Wie du bereits feststellen konntest, lief es beim Versorgungsamt und dem Gutachter vom Arbeitsamt nicht in deinem Sinne.

Die Kosten für ein Privatgutachten werden wohl zwischen 1000 und 2000 Euro liegen, auch bei dir scheint es umfangreicher zu werden, wegen deiner Vorerkrankungen.

Wenn du Klage erhebst, muss das Gericht auf jeden Fall auch ein gerichtliches Gutachten einholen, Ich sollte in eine BG-Klink, diese hat aber abgelehnt, zu umfangreich, mein Glück.

Egal wie es vor dem Landgericht ausgeht, das Oberlandesgericht wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Gutachten einholen und dieses muss dann für dich ausfallen

Aber so weit bist du doch noch gar nicht, die KFZ-Versicherung möchte doch ein Gutachten einholen.und du kannst sogar einen Gutachter vorschlagen.

Um später Klage zu erheben brauchst du kein Gutachten einzuholen, das tut das Gericht sowieso, aber erst mal muss die KFZ-Versicherung deine Ansprüche ablehnen und dann zahlt die KFZ-Versicherung nicht mehr deinen Anwalt und du brauchst eine eigene Rechtsschutzversicherung oder du zahlst alles selber.

MFG Marima
 
Hallo Lilie13,

ob Deine RSV das Gutachten finanziert, weiß ich nicht. Da sollte Dein Anwalt eine entsprechende Anfrage an die RSV stellen mit der Begründung, dass dieses notwendig ist, um überhaupt klagen zu können.

Hallo marima,

ob ein Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, liegt im Ermessen des Richters und ob mindestens eine der beiden Parteien innerhalb des Gerichtsprozesses einen Antrag auf Einholung eines gerichtlichen Gutachten stellt. Das erfolgt also nicht automatisch.

Was die gegnerische Versicherung angeht, hat die Versicherung in Lilie13-Fall den Gutachter vorgeschlagen, wenn ich es richtig gelesen habe. Und das ist keineswegs gut, da die gegnerische Versicherung alles tun wird, um die Ansprüche abzuwehren.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär

Die Vesicherung hat mir 3 BG-Kliniken (es ist kein BG-Fall) vorgeschlagen, natürlich gehe ich nicht dort hin. Einen GA hatte ich benannt, den haben sie abgelehnt, da er nicht in einer Klinik arbeitet. Nun bin ich weiter auf der Suche.

Du hast völlig Recht, die gegnerische Versicherung alles tun wird, um die Ansprüche abzuwehren, hier geht es vermutlich um einen sehr hohen Betrag (Rente), selbst wenn das Gutachten positiv ausfallen sollte, wird die Versicherung ablehnen oder ein paar Tausender anbieten.

Das ein Gericht nicht automatisch ein Gutachten einholt ist völlig richtig, hier liegt aber eine Erkrankung vor, die nicht sofort nach dem Unfall festgestellt wurde und es liegen Vorerkrankungen vor, dass keine der Parteien einen Antrag auf Einholung eines gerichtlichen Gutachten stellt ist praktisch ausgeschlossen. Wenn eine RSV mit an Bord ist, ist das natürlich positiv.

Die Frage ob man ein von der Versicherung beauftragtes Gutachten ablehnen kann ist schon beantwortet worden, man kann es ablehnen, aber was die Folgen sind, ist noch nicht beantwortet worden.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat man alle Ansprüche verloren, auch gerichtlich, bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ist es nicht so, aber wie ist der weitere Weg, die Versicherung wird Leistungen ablehnen.

MFG Marima
 
Hallo Marima, hallo Rekobär,

dass die Versicherung des Unfallverursachers mich in einer "ihrer" Kliniken begutachten möchte, ist klar. Ich werde die vorgeschlagenen Kliniken aber nicht auswählen. Ich werde noch einmal versuchen, einen Gegenvorschlag zu machen, vielleicht ist die Versicherung damit dann einverstanden. Allerdings habe ich noch keine Idee, in welche Klinik mit neurologischem Schwerpunkt In NRW ich am besten gehen kann, die neutral ist.

Die Idee mit dem Gutachten, das man selbst in Auftrag gibt, werde ich mit meinem Anwalt noch durchsprechen, auch ggf. wegen der Kostenübernahme durch die Rechtschutz. Nochmals danke für die ausführlichen Hinweise, Rekobär.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

ich habe den Gutachten-Marathon hinter mich gebracht. Das waren 5 GA in 6 Wochen. Das ging ganz schön an die Substanz.
Jetzt bin ich mal gespannt, wie die ausgefallen sind. Vier GA waren für meine Private Unfallversicherung und ein GA von der Haftpflicht des Unfallverursachers. Diese hatte zum Schluss doch nicht mehr auf eine Klinik bestanden und den GA bestellt, den ich anfangs (bevor ich hier im Forum war) angegeben hatte. Ob er neutral ist, weiß ich noch nicht, er stand jedenfalls auf der Liste hier im Forum.

Wie lange dauert es wohl, bis man Bescheid über die Ergebnisse erhält?

Ich wundere mich auch darüber, dass die GA für die private Unfallversicherung so viel ausführlicher waren.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

wie lange die Erarbeitung eines Gutachtens dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Normalerweise wird vom Auftraggeber eine Frist für die Abgabe des Gutachtens gesetzt bzw. beim Gutachter angefragt, bis wann es fertig ist.

Gerichte legen überwiegend eine Frist von drei Monaten vor. Ich selbst bemühe mich Gutachten innerhalb von vier Wochen zu erstellen (Biomechanische Gutachten - Technischer Teil), Schadengutachten sind natürlich schneller fertig.

Frage doch einfach mal bei der Versicherung an, bis wann sie dem Gutachter für die Abgabe des Gutachtens Zeit gegeben haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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