• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Hirnblutung nach Autounfall

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
272
Hallo liebes Forum,

erst einmal ein großes Lob für dieses tolle und informative Forum!

Zu meiner Geschichte: Ich hatte Ende 2016 einen Autounfall, bei dem es bei mir leider zu einer Hirnblutung gekommen ist. Anfänglich wurde ich nur auf HWS-Distorsion untersucht und behandelt. Ich war auch nicht im Krankenhaus. Nach dem Unfall bin ich dann, da es mir immer schlechter ging, zu meinem Unfallarzt. Der hat geröntgt und mich wegen des Schleudertraumas behandelt. Das ging 6 Wochen so, obwohl ich immer wieder zu meinem Arzt gegangen bin, da ich extreme Gangstörungen bekam und starke Kopfschmerzen. Daraufhin wurde nach 1 Woche ein MRT veranlasst, aber leider nur von der HWS. Alles o.k. So kam es, dass mich der MDK nach 6 Wochen als arbeitsfähig eingestuft hat, und ich, obwohl es mir immer noch sehr schlecht ging, wieder zur Arbeit musste. Ich habe mich sogar hinbringen lassen, da ich selbst nicht in der Lage war, Auto zu fahren oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin zu kommen. Nach 10 Tagen konnte ich einfach nicht mehr, mir ging es so schlecht. Daraufhin wieder zum Arzt, der mir nun eine Überweisung zum Neurologen und MRT Kopf gab. Das Ergebnis wurde mir dann beim Neurologen eröffnet: "Oh, sie hatten eine Hirnblutung, seien sie froh, dass es von allein aufgehört hat, sonst säßen sie nicht mehr hier". In dem Moment ist mir mein Herz ganz schön in die Hose gerutscht. Seitdem bin ich au. Ich war bereits auch 5 Wochen in der Reah und wurde dort auch als arbeitsunfähig entlassen.
Jetzt wurde ich von meiner KK ausgesteuert und ich musste mich beim Arbeitsamt melden, obwohl ich noch einen Arbeitsvertrag habe. Zum ärztlichen Gutachter des Arbeitsamtes wurde ich auch schon geschickt, der sagt mindestens 15 Std. arbeitsfähig. Ich weiß gar nicht, wie das gehen soll. Das Gespräch mit meinem Sachbearbeiter hatte ich noch nicht, aber aus einem Vorgespräch weiß ich, dass ich mich dann auf andere Stellen bewerben muss. Das kann ich aber nicht, da ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe. Ich habe nicht vor, zu kündigen. Aber was ich machen soll, weiß ich auch nicht. War schon jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir einen Rat geben?

Von der Versicherung des Unfallverursachers erhalte ich auch keine Hilfe, die zweifeln immer noch alles an. Ich soll auch dort zu einem Gutachter. Ich hatte auch einen GA vorgeschlagen, den sie aber nicht akzeptieren. Ich solle in eine BG-Klinik, um mich dort begutachten zu lassen. Muss ich das hinnehmen? Neutrale Gutachten sehen mit Sicherheit anders aus.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13

du hast das Recht auf Kosten der KFZ-Versicherung dir einen Anwalt zu nehmen. Hat die KFZ-Versicherung schon was bezahlt.

Und ganz wichtig, alle Befunde und Berichte von Ärzten, Reha ,Arbeitsamt usw. die du bekommen kannst sorgfältig abheften und lass dir alle MRT, CT und Röntgenbilder auf CD brennen, du musst beweisen, dass deine Beschwerden von dem Unfall kommen.

MFG Marima
 
Hallo Lilie13,

zunächst erst einmal musst Du Dir grundsätzlich nicht von der gegnerischen Versicherung vorschreiben lassen, zu welchem Gutachter Du gehst. Hier hast Du die freie Wahl des Gutachters, weil Du kein Rechtsverhältnis mit der gegnerischen Versicherung hast. Du könntest eben so gut den Unfallgegner direkt verklagen.

Allerdings und das ist der Haken der ganzen Geschichte, bist Du als Geschädigte beweispflichtig.

Auch bei Dir ist einiges bei der Erstdiagnose schief gelaufen. Dein erst untersuchender Arzt hat offensichtlich die Hirnblutung übersehen. Das könnte ebenfalls rechtliche Bedeutung haben. Solltest Du mal im Hinterkopf behalten.

Auf jeden Fall brauchst du tatsächlich einen Anwalt, wie Dir marima schon dazu geraten hat. Bei Personenschäden sind die Versicherer immer auf Abwehr geeicht. Soll heißen, ohne Rechtsanwalt kannst Du bis zum ..... warten. Die gegnerische Versicherung wird Dir definitiv nicht helfen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hier hast Du die freie Wahl des Gutachters,

Hallo Rekobär

Wenn ich in meiner privaten Berufsunfähikeitsversicherung nicht zu dem von der Versicherung vorgegebenen Gutachter gehe und eine Schweigepflichtentbindungserklärung ablehne, habe ich sämtliche Ansprüche verwirkt, auch später vor Gericht.

Andere hier haben zur Zeit das selbe Problem mit der KFZ-Haftpflichtversicherung, gibt es hierzu Urteile oder ein § im VVG.

"Bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung treffen den Versicherungsnehmer vertragsgemäß Mitwirkungspflichten."

Trift das auch auf die KFZ-Haftpflichtversicherung zu und welche Mitwirkungspflichten gibt es dort ???????????????????

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Grundlage für die freie Wahl ist der § 249 BGB. Was die eigene UV angeht, da tritt genau das ein, was ich vorher beschrieben habe. Denn, man ist mit der eigenen UV ein Rechtsverhältnis eingegangen und deshalb hat die UV entsprechend ihren Versicherungsbedingungen auch das Wahlrecht des Gutachters.

Mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung jedoch hat man kein Rechtsverhältnis. Wie gesagt, vom Prozedere her müßte man den Unfallgegner direkt verklagen, der sich dann wiederum das Geld, was er zahlen musste, von seinem Haftpflichtversicherer wiederholt. Und damit dieses Prozedere nicht so umständlich ist, tritt die gegnerische Versicherung als Drittschuldner des Unfallgegners gegeüber Dir gleich auf. Das ist der Hintergrund.

Natürlich versucht die gegnerische Versicherung alles, um für sich die Karten spielen zu lassen. Rechtlich gesehen ist es allerdings nicht rechtens. Also lasse Dich nicht von der gegnerischen Versicherung einlullen und bequatschen. Nutze Dein Wahlrecht. Es darf Dir auch später nicht bei Gericht zum Nachteil gereichen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Danke Rekobär

Hallo Lilie13

wie ist denn der Stand mit der KFZ-Haftpflichtversicherung, welche Schäden wurden bereits bezahlt, hattest du einen Anwalt, sind deine Gesundheitsschäden auf den Unfall zurückzuführen, Glauben reicht nicht, du musst dieses Beweisen.

MFG Marima
 
Hallo Marima, hallo Rekobär,

vielen Dank für Eure Antworten. Dass es nicht einfach wird, habe ich mir schon gedacht. Ich bin auch schon anwaltlich vertreten, da ich keine Lust hatte, mich selbst mit der Versicherung auseinanderzusetzen. Den Schaden am PKW, der Totalschaden hatte, wurde bereits abgegolten. Das ging relativ schnell. Einen Mini-Vorschuss (ein Monatsgehalt) habe ich letzes Jahr erhalten, allerdings erkennt die Versicherung nur das nach 6 Wochen laut Lehrbuch ausgeheilte Schleudertrauma als Unfallfolge an. Obwohl ich durch ein vorheriges MRT nachweisen kann, dass alles o.k. war, ist es für die Versicherung einfacher, alles auf eigene Veranlagung zu schieben. Problematisch ist auch, dass das erste MRT, das vom Kopf nach dem Unfall gemacht worden ist, in dieser Hinsicht auch nicht eindeutig war. Es stand die Möglichkeit einer traumatischen Blutung.

Ich werde der Versicherung nun also erneut einen Gutachter vorschlagen. Den ersten hat sie nicht akzeptiert, da er nicht in einer Klinik arbeitet. Darf die Versicherung die Gutachterwahl diesbezüglich einschränken?

Viele Grüße

Lilie 13
 
Hallo Lilie13,

nein, das darf sie nicht, macht sie aber trotzdem.

Ich glaube, das Problem bei Dir liegt darin, dass die Versicherung das Gutachten bezahlen soll. Das ist zwar gut für Dich, weil keine Kosten, aber.... und zwar ein großes Aber.... damit gibst Du auch die Hoheit über das Gutachten aus der Hand. Nicht gut.

Besser wäre, wenn Du selbst ein Gutachten veranlasst und dies durch Deinen Rechtsanwalt der gegnerischen Versicherung zukommen lässt mit der Aufforderung nun endlich zu zahlen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass es bei Dir, wie auch bei anderen hier, insgesamt auf eine Klage hinaus laufen wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Lilie 13,

Ich hatte auch einen unverschuldeten Unfall und nach Rehas wurde ich erstmal als arbeitsunfähig entlassen.
Das Arbeitsamt wollte mich auch vermitteln, obwohl ich ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hatte. Aber irgendwie passt ich nicht ins Schema. Erst nach Kontaktaufnahme mit der Haupstelle des Arbeitsamtes konnte das geklärt werden.
Dann habe ich einen Antrag bei der RV gestellt, sodass ich dann von der Rentenversicherung zu einem Gutachter geschickt wurde, um meine Arbeitsfähigkeit zu bewerten.
Wenn du nicht arbeitsfähig bist, wird dich dein Arzt doch weiterhin krankschreiben.
Wäre eine weitere Reha für dich nicht möglich, um Klarheit zu bekommen, ob für dich überhaupt eine stufenweise Wiedereingliederung in Frage kommt und ob das Gutachten vom Arbeitsamt noch passt?

Die Anerkennung von der gegnerischen Versicherung von einem Gutachten, was von dir sebst in Auftrag gegeben wird, wird sicher schwierig, und ich gehe auch davon aus wie Rekobär, dass es auf eine Klage hinauslaufen wird.

Dir herzliche Grüße und viel Kraft!
Mellum
 
Hallo Lilie13, willkommen im Forum.

Dass man sich beim Arbeitsamt melden muss, hängt - so wie ich es verstanden habe - mit der Dauer der AU und damit zusammen, dass man sonst den bisherigen Status der Krankenversicherung (GKV) verliert. Das soll dir deine KK erklären (können).

Nicht zu kündigen ist völlig richtig, soweit ich (Laie) das weiß.

LG
 
Hallo Rekobär, Mellum und HWS-Schaden,

ich danke Euch für Eure Antworten. Wie teuer wäre denn ein medizinisches GA, wenn man es selbst in Auftrag gibt. Und - wie Mellum schon sagte - gibt es dann nicht das Problem, dass die Versicherung dies überhaupt nicht anerkennt. Ich habe von meinem behandelnden Arzt diesbezüglich bereits eine Bescheinigung erhalten und diese auch über meinen Anwalt einreichen lassen, aber die Versicherung beharrt auf ihr GA auf dem Gebiet Neurologie/Neurochirurgie in einer Klinik wegen "der speziellen Fragestellung und der schwierigen Zusammenhangsfrage..." Mir erschließt sich rein fachlich allerdings nicht, warum dass kein niedergelassener und als GA zugelassener Neurologe begutachten sollte. Indirekt verstehe ich schon, dass die Versicherung nur "ihre Gutachter" haben möchte, um dann möglichst leichtes Spiel mit der Ablehnung aller Ansprüche zu haben.

Was das Arbeitsamt betrifft, da lass ich mich überraschen. Aber ein wenig unwohl ist mir schon, wenn ich an das bevorstehende Gespräch mit meinem Sachbearbeiter denke. Ich weiß nicht, auf was ich vermittelt werden soll. Eigentlich will ich nur die Zeit haben, um so weit gesund zu werden, dass ich in meinen alten Beruf eingegliedert werden kann. Aber die Zeit bekommt man ja leider nicht. Ich habe jede Woch 4-5 Mal Ergo-und Physiotherapie, danach bin ich immer richtig fertig, weil mich manches davon extrem anstrengt, zu Hause mache ich weiter meine Übungen. Als ob das noch nicht ausreichend ist, jetzt erhält man ständig irgendwelche Anträge, die man für das Arbeitsamt ausfüllen muss und Termine dort. Ich habe bereits Therapien absagen müssen. Das macht mich jetzt schon alles ziemlich fertig. Mein Arzt hat mich natürlich weiter krank geschrieben, aber laut AA zählt die nun nicht mehr, da mich der ärztliche Dienst ja für arbeitsfähig hält. Ich habe die AU nur bei meinem Arbeitgeber und der KK eingereicht, wurde mir so beim AA gesagt.

Über eine zweite Reha habe ich mit meinem Arzt auch schon gesprochen, es ist aber fraglich, ob die noch bewilligt wird.

Herzliche Grüße

Lilie 13
 
Hallo Lilie 13

Von wem bekommst du denn jetzt Geld, vom der Krankenkasse, Arbeitsamt oder Jobcenter und hast du mal darüber nachgedacht bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente zu stellen, bei 15 Stunden die Woche bist du doch nah an einer vollen Rente mindestens aber eine Erwerbsminderungsrente.

MFG Marima
 
Top