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Hirnblutung nach Autounfall

Hallo Lilie,

... und ein GA von der Haftpflicht des Unfallverursachers. Diese hatte zum Schluss doch nicht mehr auf eine Klinik bestanden und den GA bestellt, den ich anfangs (bevor ich hier im Forum war) angegeben hatte. Ob er neutral ist, weiß ich noch nicht, er stand jedenfalls auf der Liste hier im Forum.
Ich wundere mich und hoffe, dass alles gut ausgeht, denn eigentlich gibt es hier im Forum (fast?) nur Negativ-Listen.

LG
 
Hallo Zusammen,

ich wollte Euch nur mal kurz Bescheid geben über den Stand bzgl. der Gutachten von November. Also, bisher habe ich noch kein Gutachten erhalten. Bei Nachfrage wurde meinem Anwalt gesagt, dass die Haftpflichversicherung des Gegners den Gutachter selbst schon mehrfach angeschrieben hat. Es liegt wohl am Gutachter. Das heißt weiter: warten warten warten

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

die GA von meiner privaten Unfallversicherung sind mittlerweile eingetroffen mit dem Ergebnis, dass ich keine unfallbedingte Invalidität hätte. Es werden zwar die Defizite mehr oder weniger gesehen, aber alles ist natürlich nicht unfallbedingt. Vom orthopädischen GA wird sogar angezweifelt, ob eine Geschwindigkeit von 50 km/h überhaupt Schäden an der HWS hervorrufen kann. Dann werden Dinge aus dem Bericht des erstbehandelnden Arztes falsch zitiert mit der Behauptung, ich hätte ja darüber nicht geklagt, also nicht vorhanden. Ebenso der neurologische GA, man könne nicht beweisen, dass die Hirnblutung nicht bereits vor dem Unfall vorhanden gewesen sei. Die nach dem Unfalltag zunehmenden Beschwerden seien untypisch für Unfallfolgen, also seien alle Beschwerden unfallunabhängig, da diese ja auch erst 1-2 Monate nach dem Unfall das erste Mal ärztlich dokumentiert wären.

Mit solchen GA habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Wie soll ich denn beweisen, dass ich vor dem Unfalltag keine Hirnblutung oder HWS-Beschwerden und kognitive Einschränkungen hatte? Dass ich normal meinem Beruf nachgegangen bin, scheint ja nicht zu reichen. Lohnt sich hier ein Widerspruch überhaupt? Was meint Ihr dazu?

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,
Stimmen die Gutachten? Nein, also natürlich Widerspruch, die Gutachten geben nicht die Wahrheit wieder!

Wer hat sie beauftragt: die nicht zahlen wollende Versicherung, also sind das Parteigutachten bezahlt von jenen an diese Schlechtachter, die für ihre Pseudoaussagen von denen bezahlt werden und ihren Lebensunterhalt so verdienen.

Es gibt die Möglichkeit diese beschränkte Ansinnen, dir deine berechtigten Forderungen zu verweigern, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Betrachtung der Versicherung richtig oder falsch sei. Du musst mit deinen Arztberichten, Therapieberichten dieses Unterfangen entkräften und einem geeigneten Anwalt damit Munition liefern. Der kann dann im Gefecht vor Gericht das anzweifeln und ein Richter kann vom Gericht aus neue Gutachten in Auftrag geben. Diese gerichtlich veranlassten Gutachten zählen meist mehr als sogenannte Parteigutachten.

Außer du bist mit den Gutachten zufrieden und mit der Entscheidung deiner Versicherung, dir Leistungen vorzuenthalten. Dann verzichte darauf und musst dich damit abfinden - für dein ganzes restliches Leben.

Es ist deine Entscheidung, die du erst treffen solltest, wenn du dich wirklich gut bei einem Fachanwalt beraten lassen hast.

Eine Auseinandersetzung vor Gericht kostet Geduld und viel Kraft und man fühlt sich häufig durch den Kakao gezogen. Aber solch absurden Schlussfolgerungen, dass 50km/h keine nennenswerte Unfallfolgen auslösen kann ist doch ein Witz und zeigt nur das wirkliche Unvermögen des Gutachters.

Wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen. Das wünsche ich Dir von Herzen

LG Teddy
 
hallo Lilie,

da hilft nur, das GA anhand sämtlicher befunde und ärztlicher schreiben, feststellungen und bildaufnahmen zu zerlegen. nur anhand deiner beispiel-beschreibung

Ebenso der neurologische GA, man könne nicht beweisen, dass die Hirnblutung nicht bereits vor dem Unfall vorhanden gewesen sei. Die nach dem Unfalltag zunehmenden Beschwerden seien untypisch für Unfallfolgen, also seien alle Beschwerden unfallunabhängig

dem SV kann es nicht um "beweisen" gehen, da gibt er schon zu erkennen, in welcher richtung sein gedankengang geht. er hat medizinisch zu bewerten. da dürfte schon EIN fehler liegen.

einiges kann auch aus der vorangegangenen behandlung abzuleiten sein. du beschriebst anfangs

Anfänglich wurde ich nur auf HWS-Distorsion untersucht und behandelt.

was die frage aufwirft, WIE diese behandlung aussah! vieles ergibt sich aus zusammenhängen, die einem weder selbst bewusst und klar sind, von anderen wie SV aus guten gründen weder hinterfragt noch gewertet werden. gerade in deinem fall (das ist pers erfahrung) kann schon zu beginn eine falsche und folgenreiche therapie erfolgt sein! es ist daher zu raten, auch hier anzusetzen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Lilie,

1. wer war der GA?

2. welche Fragen wurden seitens der Versicherung an den GA gestellt?

3. Wie kommt der GA darauf, dass die Hirnblutung unfallunabhängig ist?

Ursachen Hirnblutung:


4. Aus welchen Arztberichten und Behandlungen geht es hervor, dass die Gehirnblutung nicht durch ein Trauma erfolgt? Da müssen ja andere Fachärzte, z. B. Neurologen, Onkologen, Gefäßchirurgen etc. im Spiel gewesen sein?!?!?!?

Hast Du im Vorfeld andere Diagnosen von Ärzten oder warst Du dort in Behandlung???

5. Der GA welcher sagt, dass 50 Km/h nicht ursächlich sind, hat er eine Unfallanalyse gemacht? Alle Berechnungen durchgeführt und die PKWs nach Baujahr, Sicherheitsausstattung, Gewicht etc. abgeglichen? Ich denke nein! Also wie begründet er sein GA???? Ich denke es gibt keine Begründung außer dass er schreibt: 50 Km/h sind nicht unfallursächlich! Genaus schreibt er sicherlich nicht, welche Vorerkrankungen etc. bei Dir die Hirnblutung aussgelöst haben.

6. Auf jeden Fall über Deinen RA Widerspruch und Klage!

7. Setze Dich mal mit Rekobär bzgl. unfallanalytischen GA in Verbindung!

8. Wie hat Dein RA reagiert? Der muss zumindest meine Fragen stellen und auch noch viel mehr!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

Vielleicht hilft dir das dabei, deine Ausgangssituation besser einzuschätzen und gibt dir eine Vorlage beim Anwalt:

Schleudertrauma

Wenn du einmal googelst, wirst du viele ähnliche Seiten finden.

Das hilft dir aber nur wenn dein Anwalt/Arzt/Gutachter dies in Zusammenhang mit dem Unfall setzt.

Aber da kannst du gut zuarbeiten.

Wenn der Gutachter behauptet, dass deine Beschwerden nicht vom Unfall kommen, muss er das auch belegen. Dafür hast du gute Ansätze genannt bekommen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Teddy, Sekundant, Kasandra und Rudinchen,

danke für Eure Antworten und Hinweise. An manches habe ich wirklich noch nicht gedacht. Ich habe mich mit meinem Anwalt bereits kurz besprochen, er will nun erst einmal das andere GA der Haftplfichtversicherung abwarten, und dann will er hier Klage einreichen. Er meinte, bei der privaten Unfall hat man noch 3 Jahre Zeit, nach der Ablehnung zu klagen. Eine Berechnung bzgl. der Geschwindigkeiten hat es nicht gegeben in den Gutachten. Der GA hatte mich während des Gutachtens gefragt, was für ein Autotyp mir in mein Auto gefahren sei. Das konnte ich nicht beantworten. Dann fragte er weiter, ob es groß oder klein war, ich antwortete, dass es etwa Golf-Größe hatte. Er lachte noch und sagte, typisch, und schrieb dann: Kleinwagen --- ist ja ein wirklich sehr seriöses GA gewesen. Das wird mir jetzt auch klar. Dabei stehen die Angaben zu den Autos in dem Unfallbericht der Polizei.
Da habe ich mich ja wirklich vorführen lassen.

Ich hoffe, ich bekomme das ganze wieder in richtige Bahnen. Mir ist aufgefallen, dass in den Arzt-Berichten vorher wohl auch schon manches schief gelaufen ist. Erstaunlich, wer so alles für Versicherungen etc. arbeitet.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo @All

RA, und? Bei der Psych. die für sie ist, und belegen kann, ab dato Unfall.. ergo, berichte.
Zuarbeiten betr. Die Ansätze, sind gut.

@ Lillie13, hallo. hast Du, vormals, irgendwelche Doks, die belegen können, wie DU warst. Vor der Promotion etc. Ggf. vormals? Irgendetwas da an Doks??! Schule inkl, uni..
Das könnte Dir vlt helfen, und Gegenüberstellung. aufzuschlüsseln und das obige zu widerufen.

@Sekundant, hallo. Auseinandernehmen, GA, wie? mit wessen Hilfe? Betr. Fachsprache. (Und google/wikipedia, und anderer Meinung, ggu. Austausch!) Wer ist quasi für sie, parteiisch und kann das vornehmen? Wen kann sie aufsuchen, um dagegen vorzugehen?
Die jeweiligen?
...

LG Tina
 
Eine Berechnung bzgl. der Geschwindigkeiten hat es nicht gegeben in den Gutachten. Der GA hatte mich während des Gutachtens gefragt, was für ein Autotyp mir in mein Auto gefahren sei. Das konnte ich nicht beantworten. Dann fragte er weiter, ob es groß oder klein war, ich antwortete, dass es etwa Golf-Größe hatte. Er lachte noch und sagte, typisch, und schrieb dann: Kleinwagen --- ist ja ein wirklich sehr seriöses GA gewesen. Das wird mir jetzt auch klar. Dabei stehen die Angaben zu den Autos in dem Unfallbericht der Polizei.
Da habe ich mich ja wirklich vorführen lassen.

Hallo Lilie13,

ich gehe mal daon, dass der Gutachter ein medizinscher und kein Technischer Gutachter ist. Ich habe schon öfter erlebt, dass sich medizinische Gutachter auf das Technische Gebiet gewagt haben und damit ziemlich präzise neben dem Unfallgeschehen lagen.

Man kommt als Technischer Gutachter fast immer an die Technischen Daten eines Fahrzeuges ran. Dafür gibt es nämlich das KBA in Flensburg. Dort werden von allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen die Technischen Daten gespeichert.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Tina,

stellvertretend deine frage

@Sekundant, hallo. Auseinandernehmen, GA, wie? mit wessen Hilfe? Betr. Fachsprache. (Und google/wikipedia, und anderer Meinung, ggu. Austausch!) Wer ist quasi für sie, parteiisch und kann das vornehmen? Wen kann sie aufsuchen, um dagegen vorzugehen?

mir ist bewusst, dass dies allgemein ein schwieriges unterfangen ist. hier spielen die verschiedensten faktoren eine rolle, angefangen bei inhaltlichen, formalen, sachlichen aspekten bis hin zur "schreibe", dem auslassen oder der betonung von vorkommnissen, besonderheiten oder fachlichen erkenntnissen und der bedeutung und auslegung des geschriebenen. insgesamt ein breites spektrum. aber darauf weise ich ausdrücklich immer hin, denn häufig ergeben sich daraus die markantesten hinweise auf ein falsch- oder gefälligkeitsgutachten als ein punkt der sonst noch nötigen auswertungen.

insgesamt etwas aufwendig, ich weiss. ich weise aber dazu aber gerne immer auch meine eigene sache hin, da hier so ziemlich alle denkbaren fehler, aber auch die sich daraus ableitenden schutzmechanismen von medizinischer wie von juristischer seite in einer deutlichkeit erkennen lassen, die keinen "wunsch" übrig lassen.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen,

selbst habe ich mich das schon des öfteren gefragt, wenn ich das gelesen habe hier im Forum..
Dankeschön Sekundant :)

Viele Grüße und schönen, schmerzarmen Tag zusammen.
Tina
 
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