Hallo Lilie 13,
du schreibst:
Frage mal deinen Anwalt dazu!
So ein GA macht meines Erachtens nur im Gerichtsverfahren Sinn, wenn man damit etwas untermauern kann!
du schreibst:
Meine pers. Meinung dazu ist, diese GA (Gutachten) ist ein Privatgutachten und muss-wird auch von der Gegenseite nicht anerkannt!ich danke Euch für Eure Antworten. Wie teuer wäre denn ein medizinisches GA, wenn man es selbst in Auftrag gibt.
Frage mal deinen Anwalt dazu!
So ein GA macht meines Erachtens nur im Gerichtsverfahren Sinn, wenn man damit etwas untermauern kann!