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Hirnblutung Gedächtnisstörung Unfallopfer

gudi

Nutzer
Registriert seit
29 Nov. 2006
Beiträge
2
Hallo liebes Forum :),

meine Tochter erlitt vor 2 Jahren kurz nach dem Abitur einen folgenschweren Unfall mit Hirnblutung. Nun leidet sie unter schweren Gedächtnisstörungen und zeitweise schweren Depressionen, da sie nun Grenzen erreicht, die ihr vor dem Unfall unbekannt waren. Z.B. Lernen und Mathematik. Ihre Konzentrationsfähigkeit ist sehr gering. Wie läuft überhaupt in solchen Fällen (sie ist Unfallopfer, saß hinten im Auto, angeschnallt, kein Alkohol) ein Verfahren ab? Was steht ihr zu? Für Tipps wären wir sehr dankbar. Sie wird übrigens auch von einer Neuropsychologin betreut.

Vielen Dank

Gudi
 
Hallo Gudi,

Herzlich willkommen hier im Forum. Schaue Dich in Ruhe um und nutze eventuell auch die Suche. Dies auch im alten Forum. Leider schreibst Du nicht, welches Verfahren Du meinst. Kannst Du da etwas konkreter werden. Antworten können wir hier nur, wenn wir auch verstehen, um was es geht ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gudi
Nach einem SHT sind Gedächnisstörungen völlig normal.
Nach einem SHT heisst es üben, üben üben. Die Hirnleistungen werden meist nicht wieder wie vorher, jedoch kann mit Übungen sehr viel erreicht werden.
Eine Neuropsychologin ist in solchen Fällen die richtige Ansprechpartnerin.
Mit Verfahren meinst Du sicher gegen eine Haftpflicht oder
Trotzdem kann so pauschal niemand etwas dazu sagen.
Die Neuropsychologin kann doch die Hirnleistungen prüfen, ob und in welchen Regionen Defizite bestehen.
In wieweit Deine Tochter arbeitsfähig ist oder nicht.
Jede Menge an Gerichtsurteilen findest Du in der Datenbank des Bundesgerichtshofes, auch die meisten OLG's führen fast alle eine Datenbank.
Gruß Gisela
 
Guten Morgen,

der Unfall ereignete sich vor über 2 Jahren. Die Gedächtnisstörungen sind nun glücklicherweise nicht mehr sehr schwer sondern " nur" noch schwer! Meine Tochter ist sehr ehrgeizig und hat ihr Gehirn so wie die Neuropsychologin sagt, optimal trainiert. Leider hat sie trotzdem Probleme mit der Konzentration und auch dadurch bedingt mit der Psyche. Oft erleidet sie dadurch ein Tief. Nun muss sie sich im Studium umorientieren, was zwar nicht tragisch ist, doch stellt sich die Frage, inwieweit sie überhaupt studierfähig ist. Die Neuropsychologin unterstützt sie hier wohl, da meine Tochter sich das Ziel gesetzt hat. Demnächst gibt es ein Treffen mit Rechtsanwalt und Sachverständiger der Versicherung des Unfallverursachers. Wie verhält man sich hier erfahrungsgemäß. Gibt es hier Tipps, die wir beachten sollten? Etwas Geld hat meine Tochter übrigens von der Versicherung bereits erhalten. Aber es gibt noch kein Urteil oder Ähnliches.

Liebe Grüße

Gudi
 
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