Hallo!
Meine Frau erlitt ca. 6 Monate nach einem Autobahnunfall (schleudernd mit ca. 60 km/h frontal in die Leitplanke, VW T4 ohne Airbag) eine Kleinhirnblutung die operativ versorgt werden musste.
In der Zeit zwischen dem Unfall und der Blutung war sie auffällig schlapp, schaffte weder Haushalt noch Garten, schlief sehr viel, zeigte Ansätze von Gedächnislücken sowie vereinzelte Sprachanomalien, die sie selber nicht registrierte. Weiter auffälig war zudem, dass sie ca. 1 Woche vor der Hirnbltung extrem auf eine Lokalanästhesie im Rahmen einer Zahnbehandlung mit motorischen Ausfällen reagierte, wir dies aber als allergische Reaktion deuteten. So richtig Gedanken machtenwir uns erst nach dem Auftreten der Hirnblutung hierzu und sind der Meinung, dass zwischen Hirnblutung und Unfall ein Zusammenhang besteht.
Die zwischenzeitlich begutachtenden F(l)achleute und Gutachter bieten einiges zwischen "wenn überhaupt nur minimale Verletzung und HWS dann psychisch" bis hin zu einer vollständigen Bejahung eines Zusammenhangs.
Immer wieder bereitet den Begutachtenden der zeitliche Abstand von 6 Monaten Probleme.
Nun stehen wir vor einem gerichtlichen Klageverfahren und suchen händeringend nach vergleichbaren Fällen, die vielleicht auch schon vor Gericht verhandelt und anerkannt wurden (Gericht, 2-3 Stichpunkte, ggf. Aktenzeichen reichen).
Wer kann uns helfen?
Vorab schon einmal herzlichen Dank
R.Heinen
Meine Frau erlitt ca. 6 Monate nach einem Autobahnunfall (schleudernd mit ca. 60 km/h frontal in die Leitplanke, VW T4 ohne Airbag) eine Kleinhirnblutung die operativ versorgt werden musste.
In der Zeit zwischen dem Unfall und der Blutung war sie auffällig schlapp, schaffte weder Haushalt noch Garten, schlief sehr viel, zeigte Ansätze von Gedächnislücken sowie vereinzelte Sprachanomalien, die sie selber nicht registrierte. Weiter auffälig war zudem, dass sie ca. 1 Woche vor der Hirnbltung extrem auf eine Lokalanästhesie im Rahmen einer Zahnbehandlung mit motorischen Ausfällen reagierte, wir dies aber als allergische Reaktion deuteten. So richtig Gedanken machtenwir uns erst nach dem Auftreten der Hirnblutung hierzu und sind der Meinung, dass zwischen Hirnblutung und Unfall ein Zusammenhang besteht.
Die zwischenzeitlich begutachtenden F(l)achleute und Gutachter bieten einiges zwischen "wenn überhaupt nur minimale Verletzung und HWS dann psychisch" bis hin zu einer vollständigen Bejahung eines Zusammenhangs.
Immer wieder bereitet den Begutachtenden der zeitliche Abstand von 6 Monaten Probleme.
Nun stehen wir vor einem gerichtlichen Klageverfahren und suchen händeringend nach vergleichbaren Fällen, die vielleicht auch schon vor Gericht verhandelt und anerkannt wurden (Gericht, 2-3 Stichpunkte, ggf. Aktenzeichen reichen).
Wer kann uns helfen?
Vorab schon einmal herzlichen Dank
R.Heinen