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Hirnblutung ca.6Monate nach Unfall+HWS

roheinen

Nutzer
Registriert seit
12 Nov. 2007
Beiträge
3
Hallo!

Meine Frau erlitt ca. 6 Monate nach einem Autobahnunfall (schleudernd mit ca. 60 km/h frontal in die Leitplanke, VW T4 ohne Airbag) eine Kleinhirnblutung die operativ versorgt werden musste.
In der Zeit zwischen dem Unfall und der Blutung war sie auffällig schlapp, schaffte weder Haushalt noch Garten, schlief sehr viel, zeigte Ansätze von Gedächnislücken sowie vereinzelte Sprachanomalien, die sie selber nicht registrierte. Weiter auffälig war zudem, dass sie ca. 1 Woche vor der Hirnbltung extrem auf eine Lokalanästhesie im Rahmen einer Zahnbehandlung mit motorischen Ausfällen reagierte, wir dies aber als allergische Reaktion deuteten. So richtig Gedanken machtenwir uns erst nach dem Auftreten der Hirnblutung hierzu und sind der Meinung, dass zwischen Hirnblutung und Unfall ein Zusammenhang besteht.

Die zwischenzeitlich begutachtenden F(l)achleute :confused:und Gutachter :):)bieten einiges zwischen "wenn überhaupt nur minimale Verletzung und HWS dann psychisch:mad:" bis hin zu einer vollständigen Bejahung eines Zusammenhangs.

Immer wieder bereitet den Begutachtenden der zeitliche Abstand von 6 Monaten Probleme.

Nun stehen wir vor einem gerichtlichen Klageverfahren und suchen händeringend nach vergleichbaren Fällen, die vielleicht auch schon vor Gericht verhandelt und anerkannt wurden (Gericht, 2-3 Stichpunkte, ggf. Aktenzeichen reichen).

Wer kann uns helfen?

Vorab schon einmal herzlichen Dank

R.Heinen
 
Hallo R.Heinen,

Du schreibst von Beeinträchtigungen Deiner Frau in der Zeit zwischen dem Unfall und der Hirnblutung. Bestehen diese Beeinträchtigungen seit der Operation nicht mehr ?

Gegen wen soll sich die Klage richten und was soll mit der Klage erreicht werden ?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise!


Frage: [..]Bestehen diese Beeinträchtigungen seit der Operation nicht mehr ?

Doch, die Beeinträchtigungen bestehen nach wie vor, es sind sogar - bedingt durch die Blutung und die Hirn-OP- weitere hinzugekommen (sie ist inzwischen unbefristet als 100% erwerbsunfähig, 80% GdB einschließlich "aG" anerkannt). Sicherlich sind bei den gegenwärtigen Beeinträchtigungen auch noch direkte Folgen der HWS dabei, welche und in welchem Umfang müsste im Zweifelsfall noch einmal genau analysiert werden.


Frage: Gegen wen soll sich die Klage richten und was soll mit der Klage erreicht werden ?


Der aktuell dringliche Fall wendet sich gegen die private Unfallversicherung (IMB-Kassel war auch schon mal tätig:mad:,Ablehnung :(), letztendlich steht aber auch noch ein Verfahren gegen den Unfallverursacher an.
Bei beide n Verfahren geht es um die Anerkennung der Kleinhirnblutung als direkte Unfallfolge.

OK?

Herzliche Grüße
R.Heinen
 
Hallo R.Heinen,

ich bin keine Ärztin und kann nicht beurteilen, ob die Beeinträchtigungen, unter denen Deine Frau nach dem Unfall litt, von einem Schleudertrauma (HWS-Distorsion) oder eher von einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) herrühren.

Die Rechtssprechung hinkt naturgemäß neueren Erkenntnissen in der Medizin hinterher. Bevor nach Gerichtsurteilen gesucht wird, müsste erst die Frage geklärt werden:

Kann als Folge einer dieser Verletzungen nach sechs Monaten noch eine Kleinhirnblutung entstehen und diese als direkte Unfallfolge bewiesen werden?

Du schreibst von Fachleute und Gutachtern die einen Zusammenhang sehen. Könnten die auch fundierte medizinische Gutachten erstellen?

Zwischenzeitlich gilt es keine Fristen gegenüber der PUV zu versäumen.

Welche AUB sind vereinbart?
Wann geschah der Unfall?
Wann, von wem und in welcher Höhe wurde Invalidität ärztlich festgestellt?
Wann wurde Invalidität geltend gemacht?
Wurde die IMB-Kassel von der PUV beauftragt, wann erfolgte die Begutachtung?
Wann hat die PUV Leistungen abgelehnt?
Von wem und mit welcher Begründung wurde Erwerbsunfähigkeit festgestellt?
Womit wird 80% GdB einschließlich "aG" begründet?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise!

Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten.

Vorab zu den Fragen, bzw. den Hinweisen.

GdB, aG und Erwerbsminderung wurden in unterschiedlichen Sozialgerichtsverfahren bzw. Rentenverfahren festgestellt. Soweit erforderlich, hatten wir hierzu anwaltliche Unterstützung. Dieser achtet auch auf die Einhaltung von Fristen und Erfordernissen.

"Einzig" offen sind derzeit noch das Schmerzensgeldverfahren gegen die gegnerische Unfallversicherung sowie die PUV.

Meine Aussagen zu den Fachmännern bezieht sich eher auf die qantitativ uns qualitaiv schlecht beschriebenen Papiere mit dem Tiel "Gutachten":mad::mad::mad:. Wir haben in den gesamten Verfahren leider auch erst einen (aus unserer Sicht) guten Gutachter kennengelernt, der sich im Rahmen des Sozialgerichtsverfahrens sowohl mit den offensichtlichen Behinderungsfolgen als auch mit der Persönlichkeit meiner Frau auseinander gesetzt hat. Leider ging es in diesem Verfahren "nur" um den GdB. Wir wollen den Gutachter (zertifizierter Gutachter, Neurologe mit aktiver Praxis, Landessozialgerichtsanerkannt) jetzt noch einmal im Rahmen des PUV-Verfahrens hinzuziehen.

Die Frage nach einem möglichen SHT wurde meines Erachtens bisher nicht so offen gestellt. Der letzte (vom Gericht beauftragte) Gutachter hat insgesamt einen Unfallzusammenhang ausgeschlossen (ein Prof. Dr. und aktiver Neurochirurg, der in unserer Gegend als ausgewiesener Fachmann gilt). Die Ausführungen bezogen sich im Wesentlichen auf eine vermutete Dissektion der blutführenden Gefäße. In seinen mündlichen Erläuterungen ging er aber auch auf mögliche Fisteln sowie die -aus seiner Sicht unwahrscheinliche- Möglichkeit einer Kleinhirnschädigung durch ein HWS ein. Ausser Acht ließ er allerdings die schleichend zunehmenden Veränderungen wie Sprachanomalien, Kopfschmerz, abnorme Reaktion auf Lokalnästhesie sowie stagnierende Gesundung.

Nun meine "blöde" Frage, wo denn der Unterschied zwischen HWS und SHT besteht, bin ich doch bisher davon ausgegangen, dass ein SHT mit äußerlich erkennbaren Verletzungen gleichzusetzen ist? Wo kann ich da hilfreich suchen:eek:

Auch nach dem "Tiefschlag" mit dem letzten Gutachter gehen wir nach wie vor von einem Unfallzusammenhang aus und glauben nicht an eine schiksalhafte Verkettung bzw. unabhängigen Ereignissen, und suchen natürlich weiter nach Hinweisen!

Herzliche Grüße

R.Heinen
 
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