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Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser EU

Schoppi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
29 Sep. 2007
Beiträge
158
Alter
53
Ort
Weilburg
Website
www.niceday24.de
Hallo an Euch,

nach einigem Googeln habe ich nun einige verschiedene Hinzuverdienstgrenzen bei teilweiser EU gefunden. Auch habe ich gelesen, das es abhängig vom letzten Verdienst war. Kann mir jedmand von euch genau sagen, welche Grenzen gelten und ob es sich um Netto- oder Bruttogrenzen handelt.

Danke,

Schoppi
 
Hallo Schoppi,

die genauen Grenzen bei teilweiser EU-Rente bekommst du mit der Berechnung nach Erteilung der Rente mit zugeschickt.

Sie ist auch unterschiedlich je nach Stundenzahl die die teilweise EU-Rente trifft und ob du bei Antragstellung im Ost- oder Westteil unseres Landes lebst ;) ... und das noch immer!
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung
- in voller Höhe ein Siebtel der maßgebenden Bezugsgröße
- in Höhe von drei Vierteln das 15,6fache des maßgebenden aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten
- in Höhe der Hälfte das 20,7fache des maßgebenden aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten
- in Höhe von einem Viertel das 25,8fache des maßgebenden aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten

Nur bei der vollen EU-Rente gibt es ja endlich eine Anpassung der Zuverdienstgrenze. Soviel ich weiß liegt diese jetzt bei 400 Euro im Monat und das darf auch zwei Monate im Jahr überschritten werden (das ist aber nur was ich gerade weiß).

Ansonsten näheres hier die aktuelle PDF-Datei 07/2008 der DRV:
"Erwerbsminderungsrentner: So viel können sie hinzuverdienen"
da ist auch die derzeitige Formel
Vollrente: 0,23 oder 1/2Teilrente: 0,28

mal

monatliche Bezugsgröße oder monatliche Bezugsgröße mal aktueller Rentenwert (Ost) durch aktueller Rentenwert

mal

Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung (mindestens 1,5 Entgeltpunkte)

gleich

Zulässiger Hinzuverdienst​

Ach und soviel ich weiß handelt es sich um Brutto. Es wird auch von der Bruttorente berechnet!

viele Grüße​
 
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