Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 13 Okt. 2010
- Beiträge
- 1,114
.
Worauf können sich Versicherte wirklich verlassen, wenn sie auf Krankengeld von ihrer
Krankenkasse angewiesen sind?
Wer dieses Forum kennt, kennt auch die Antwort und die „BSG-Krankengeld-Falle“! Sie
ist die „Spitze des Eisberges“; von Eisbergen sind gewöhnlich 85 % unsichtbar.
Auch von der „BSG-Krankengeld-Falle“ sind höchstens 15 % allgemein bekannt. Immerhin wis-
sen inzwischen auch die Gerichte, der VdK und verschiedene Andere, dass das Wort „Lücke“ im
Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit sinnlos ist und es nicht genügt, „Lücken“ zu vermeiden.
„Überschneidend“ ist das Zauberwort.
(Für näher Interessierte: dass die Überschneidung um einen Tag ausreichend ist, beruht auf
einer rechtlichen Korrektur-Konstruktion des Bundessozialgerichtes, nachdem dieses nach
Jahren bemerkte, dass seine vorherige Konstruktion als logische Konsequenz die zweitägige
Überschneidung verlangt).
Wer sich trotzdem noch als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ betätigt, gerät in Gefahr, hier
erwähnt zu werden:
Systemversagen: G-BA, KBV, GKV Spitzenverband, Patienten-Beauftragter und UPD als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ ?
Auch von Treuwidrigkeit war hier schon die Rede
pikant: DAK und „BSG-Krankengeld-Falle“ – BSG, 16.12.2014, B 1 KR 35/14 R
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist aber der um Monate bis Jahre nachträgliche / rückwirkende
Einsatz der „BSG-Krankengeld-Falle“. Dieser Vorwurf soll hier mit mehreren Beispielen
verdeutlicht werden.
Gruß!
Machts Sinn
Worauf können sich Versicherte wirklich verlassen, wenn sie auf Krankengeld von ihrer
Krankenkasse angewiesen sind?
Wer dieses Forum kennt, kennt auch die Antwort und die „BSG-Krankengeld-Falle“! Sie
ist die „Spitze des Eisberges“; von Eisbergen sind gewöhnlich 85 % unsichtbar.
Auch von der „BSG-Krankengeld-Falle“ sind höchstens 15 % allgemein bekannt. Immerhin wis-
sen inzwischen auch die Gerichte, der VdK und verschiedene Andere, dass das Wort „Lücke“ im
Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit sinnlos ist und es nicht genügt, „Lücken“ zu vermeiden.
„Überschneidend“ ist das Zauberwort.
(Für näher Interessierte: dass die Überschneidung um einen Tag ausreichend ist, beruht auf
einer rechtlichen Korrektur-Konstruktion des Bundessozialgerichtes, nachdem dieses nach
Jahren bemerkte, dass seine vorherige Konstruktion als logische Konsequenz die zweitägige
Überschneidung verlangt).
Wer sich trotzdem noch als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ betätigt, gerät in Gefahr, hier
erwähnt zu werden:
Systemversagen: G-BA, KBV, GKV Spitzenverband, Patienten-Beauftragter und UPD als „BSG-Krankengeld-Fallen-Schubser“ ?
Auch von Treuwidrigkeit war hier schon die Rede
pikant: DAK und „BSG-Krankengeld-Falle“ – BSG, 16.12.2014, B 1 KR 35/14 R
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist aber der um Monate bis Jahre nachträgliche / rückwirkende
Einsatz der „BSG-Krankengeld-Falle“. Dieser Vorwurf soll hier mit mehreren Beispielen
verdeutlicht werden.
Gruß!
Machts Sinn