Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass meine Frage hier im richtigen Bereich ist.
Es geht um die Witwenrente meiner Mutter (sie hat keine eigene Rente). Mein Vater ist Ende September verstorben.
Er hatte mit 27 Jahren einen Arbeitsunfall und wurde infolgedessen nach vielen Krankenhausaufenthalten mit 47 Jahren berentet. Seitdem hat er, bis er jetzt mit 79 Jahren gestorben ist, etwa zur Hälfte Rente von der BG und von der RV bezogen. Von der Rente konnten die Eltern gut leben.
Nach dem Tod hat die BG festgestellt, dass der Tod keine Folge des Versicherungsfalls ist (was auch richtig ist). Es wurde eine einmalige Beihilfe gezahlt und gesagt, dass kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Da mein Vater natürlich bis 47 nicht sehr viel in die RV eingezahlt hatte, ist der Betrag, den diese jetzt an die Mutter zahlen sehr gering. Sie müsste etwa von einem Drittel der vorherigen Rente des Vaters leben.
Kennt sich hier jemand damit aus, hat Erfahrungen mit dieser Situation gemacht? Ist es erfolgversprechend, Einspruch bei der BG gegen die Ablehnung von Hinterbliebenenrente zu erheben?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen und Antworten
Bora
ich bin neu im Forum und hoffe, dass meine Frage hier im richtigen Bereich ist.
Es geht um die Witwenrente meiner Mutter (sie hat keine eigene Rente). Mein Vater ist Ende September verstorben.
Er hatte mit 27 Jahren einen Arbeitsunfall und wurde infolgedessen nach vielen Krankenhausaufenthalten mit 47 Jahren berentet. Seitdem hat er, bis er jetzt mit 79 Jahren gestorben ist, etwa zur Hälfte Rente von der BG und von der RV bezogen. Von der Rente konnten die Eltern gut leben.
Nach dem Tod hat die BG festgestellt, dass der Tod keine Folge des Versicherungsfalls ist (was auch richtig ist). Es wurde eine einmalige Beihilfe gezahlt und gesagt, dass kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Da mein Vater natürlich bis 47 nicht sehr viel in die RV eingezahlt hatte, ist der Betrag, den diese jetzt an die Mutter zahlen sehr gering. Sie müsste etwa von einem Drittel der vorherigen Rente des Vaters leben.
Kennt sich hier jemand damit aus, hat Erfahrungen mit dieser Situation gemacht? Ist es erfolgversprechend, Einspruch bei der BG gegen die Ablehnung von Hinterbliebenenrente zu erheben?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen und Antworten
Bora